Mehls GmbH - Drosseln direkt vom Hersteller seit 25 Jahren incl. Tüv Gutachten
48 PS / 35 KW Drossel Honda CB 500 (S) Typ: PC 26 & PC 32
Diese Leistungsreduzierung passt zu folgenden Fahrzeugen:
Bezeichnung Typ/Var./Vers.: ABE Nr: Vorgabe FgNr: Leistung
Honda CB 500 PC 26 / A G555 ZDCPC32********** (43KW)
Honda CB 500 PC 32 / A Bis H418 NT01 ZDCPC32********** (43KW)
Honda CB 500 S PC 32 / A1, A2 Ab H418 NT02 ZDCPC32********** (42KW)
inkl. Gutachten
Bitte senden Sie uns nach der Bestellung die originale Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeuges, sowie die Ausgangsleistung (42 kW oder 43 kW) als Nachricht an den Verkäufer.
Diese wird ins Gutachten eingetragen .
Auf unserer Homepage stehen alle Einbauanleitungen zur Ansicht und zum runterladen bereit.
Wenn Sie eine abweichende Fahrgestellnummer haben, kontaktieren Sie uns.
Bitte bedenken Sie das die Fahrzeuge im originalen Zustand sein müssen.
Wir Drosseln die offene Version der Fahrzeuge.
Artikelbeschreibung :
Mechanischer Umrüstsatz von Werksleistung auf 48 PS / 35 kW.
Für dieses Fahrzeug beinhaltet der Umrüstsatz auf 48 PS / 35 kW ausschließlich ein Bauteil zur Begrenzung des Gaswegs.
Durch diese Begrenzung auf 48 PS / 35 kW darf dieses Fahrzeug, nach Abnahme durch eine Prüfstelle und Erstellung eines neuen Fahrzeugscheins durch die Zulassungsstelle, mit dem Führerschein der Klasse A2 gefahren werden.
Wir empfehlen den Einbau durch eine Fachwerkstatt.
Grundsätzlich ist dem Umrüstsatz ein Gutachten mit Einbauanleitung beigefügt.
Das Gutachten ist Fahrgestellnummer gebunden. Auf diesem wird die, von Ihnen bei Bestellung an uns übermittelte, Fahrgestellnummer eingetragen.
Achten Sie daher beim eintragen auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Fahrgestellnummer (FIN)!
Vergleichen Sie vor Bestellung Ihren Fahrzeugschein / CoC´s mit den angegebenen Fahrzeugspezifikationen.
Bei Abweichungen prüfen Sie bitte Ihre Auswahl oder lassen Sie sich von uns beraten.
Artikelbilder können Beispielbilder sein und andere Teile oder nur einen Teil des Lieferumfangs darstellen.
Leistungsänderungen oder auch Teile einer Umrüstung sind Sonderanfertigungen. Sie sind nach Paragraph § 312g BGB vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.