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Erhöht sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland auf der Basis vom Dezember 2015 = 107 gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent [Rechnung: ((neuer Indexstand / 107) * 100) - 100], so ist der Vertragschluss nach § 145 BGB hinfällig und kann von mir abgebrochen oder verändert werden. Kommt es zu einer Vertragsveränderung, so wird aufgrund der Indexentwicklung ein veränderter Geldbetrag (Kaufbetrag + Versandbetrag) ermittelt, dies geschieht nach folgender Formel: (Geldbetrag alt * neuer Indexstand) / 107 = Geldbetrag neu.