Da ich mir ein größeres Schallpegelmessgerät gekauft habe, kommt dieses hier zur Versteigerung.
Es ist ein gebrauchter Artikel (siehe Fotos).
Leider
notwendig: Nach EU-Recht muss ich darauf
hinweisen, dass ich kein Händler sondern eine Privatperson bin.
Das neue EU-Recht schreibt vor, dass nun auch Privatpersonen eine
Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben
müssen, es sei denn, dass dies ausgeschlossen wird. Eine Gewährleistung des Verkäufers für den
Kaufgegenstand wird ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Abgabe
eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf
die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchswaren völlig zu
verzichten. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen
Verbrauchschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch
vom neuen Garantiegesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen
Sie diesen Vertrag. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit dieser
Regelung nicht einverstanden sind.