Glyfos Glyphosat Round Up Unkrautvernichter 5L 37,80 €/Liter

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Passende Alternativen für dieses Produkt, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind (ohne Sachkundenachweis) finden Sie natürlich auch in unserem Shop:

Boom Efekt ist ein Herbizid zur Unkrautbekämpfung in Kernobst, Steinobst, Weinrebe (ab dem 4. Standjahr), Ackerbaukulturen, Stoppelfeldern, Laubgehölzen und Nadelgehölzen in der Aufwandmenge 3-5 l/ha. Wirkungsweise : Boom Efekt kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden. Bereits kurze Zeit nach dem Einsatz von Glyphosat können alle Kulturen nachgebaut werden. Achtung: seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen PSM auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese PSM dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.)vorgesehen ist. Das heißt ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturfläche durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Verpackungseinheit: 5 l

Rechnung mit ausgewiesener MwSt. von uns als zugelassenem Händler selbstverständlich .

Handelsbezeichnung

Boom efekt

Zulassungsnummer 006763-00
Zulassungsinhaber Albaugh TKI d.o.o.
Weitere Vertriebsfirmen Albaugh TKI d.o.o.
Zulassungsende 15.12.23
Wirkungsbereich Herbizid
Wirkstoffgehalt 360 g/l Glyphosat (485,8 g/l Isopropylamin-Salz)
Formulierung Wasserlösliches Konzentrat
Anwendungs- bestimmungen NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Auflagen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. VH368: Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. WMG: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

Pflanzenschutzmittel auf Nichtkulturland vor dem Kauf seine Ausnahmegenehmigung vorlegen.11 Ausnahmegenehmigungen zum Anwendungsverbot können beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragt werden.12 Auch müssen die Anwendungsbeschränkungen (= Anwendungsverbote) dem Käufer bekannt gemacht werden.13 Nachfolgend sind einige davon exemplarisch aufgeführt:

1. Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht.

2. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht.

3. Eine Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation) sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten sind nicht zulässig.14 Ebenso dürfen glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nicht in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes, ausgenommen Trockenmauern im Weinbau, angewendet werden.15

Anwendungs- bestimmungen NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Auflagen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. VH368: Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten. WMG: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

Hinweise NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).

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  • Condition: Neu
  • Krautart: Grasiges Unkraut
  • Marke: Glyfos
  • Produktart: Konzentrat
  • Innen-/Außenbereich: Außenbereich
  • Einsatzgebiet: Blumenbeet, Garten, Gemüsebeet, Gewächshaus, Landwirtschaftliche Fläche, Obstbäume
  • Zertifizierung erforderlich: Ja
  • EAN: nichtzutreffend

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