SICHERHEITSDATENBLATT KARBID-GURU Fa. Thomas Kehrer erstellt am 14.06.2017 (erste Version 06/17) SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit Verordnung (EU) 2015/830 Calciumcarbid technisch, gekörnt Datum der Erstellung : 14.06.2017 Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikatoren Bezeichnung des Stoffes: Calciumcarbid Registrierungsnummer (REACH): 01-2119494719-18-xxxx CAS-Nummer: 75-20-7 EG-Nummer: 200-848-3 INDEX-Nummer: 006-004-00-9 Andere Bezeichnungen: Calciumacetylid, Kalziumkarbid 1.2 Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Calciumcarbid
wird zur Herstellung von Acetylen (Ethin) mit Hilfe von Gasentwicklern
benutzt. Acetylengasentwickler wie z.B. geeignete Schweißgeräte und
moderne Karbidgrubenlampen verwenden Calciumcarbid.Nicht geeignet für
den Betrieb mit Calciumcarbid sind beschädigte Entwickler, wie
z.B.antiquierte Grubenlampen. Aufgrund der Druck- und Hitzeentwicklung
besteht Explosionsgefahr. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten 1.4 Notrufnummern 24-Stunden-Notrufnummern Deutschland: Giftinformationszentrum Erfurt : +49(0)361 730730 Österreich: Vergiftungsinformationszentrale Wien : +43 (0)1 406 43 43 Schweiz: Schweizerisches toxikologisches Zentrum Zürich : +41 44 251 51 51 Abschnitt 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) GHS-Einstufung 2.2 Kennzeichnungselemente Signalwort: Gefahr Piktogramme: GHS02 GHS05 GHS07 Gefahrenhinweise (Hazard Statements): H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. Sicherheitshinweise (Precautionary Statements): P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P302+P352 Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338
Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
spülen. P370+P378 Bei Brand: Trockenen Sand, Löschpulver oder CO2 zum Löschen verwenden. P402+P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. 2.3 Sonstige Gefahren Der Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT bzw. vPvB. Abschnitt 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Hauptbestandteil Calciumcarbid Stoffname: Calciumcarbid 75–80 % Formel: CaC2 CAS-Nummer: 75-20-7 EG-Nummer: 200-848-3 INDEX-Nummer: 006-004-00-9 3.2 Gemische Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Andere im Produkt gebundene Bestandteile und Verunreinigungen 3.2.1 Calciumoxid Stoffname: Calciumoxid 15–20 % Formel: CaO CAS-Nummer: 1305-78-8 EG-Nummer: 215-138-9 GHS-Einstufung Calciumoxid Signalwort: Gefahr Piktogramme: GHS05 GHS07 3.2.2 Kohlenstoff Stoffname: Carbon 0,3–8 % Formel: C CAS-Nummer: 7440-44-0 EG-Nummer: 231-153-3 3.2.3 Calciumcyanamid, Calciumsulfid, Phosphide < 0,08 % Die
genannten Stoffe unter 3.2.3 sind keine absichtlichen Bestandteile
dieses Produktes. Es ist daher nicht zu erwarten, dass jene in Mengen
von >0,1 % im Produkt enthalten sind. Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine
Hinweise: Ersthelfer auf Selbstschutz achten! Betroffene aus dem
Gefahrenbereich bringen.Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich
entfernen. An die frische Luft gehen. Bei Auftreten von
Gesundheitsstörungen Arzt hinzuziehen. Dem behandelnden Arzt dieses
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Nach Einatmen:Frischluft zuführen. Bei Reizung der Atemwege durch das Produkt: Arzt hinzuziehen. Nach
Hautkontakt: Beschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Lose Partikel
von der Haut abbürsten. Sofort mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt hinzuziehen. Nach Augenkontakt:
Kontaktlinsen, falls vorhanden, entfernen. Sofort für mindestens 15
Minuten mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt spülen. Sofort
Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen
und reichlich Wasser nachtrinken. Keinerlei Verabreichungen bei
Bewusstlosigkeit oder Krämpfen. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt
hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Gefahr
ernster Augenschäden bis zur Erblindung. Verursacht Reizungen von
Augen, Haut und Schleimhäuten. Einatmen kann die Atemwege reizen sowie
Übelkeit und Erbrechen hervorrufen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Bei Bewusstlosigkeit: Notarzt alarmieren. Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: trockener Sand, Löschpulver Ungeeignete Löschmittel: Wasser, Schaum 5.2 Besondere vom Stoff ausgehende Gefahren Bei
Kontakt mit Wasser entsteht hochentzündliches und explosionsfähiges
Acetylen (UEG 2,3Vol.-% (24g/m3), Mindestzündenergie 0,019mJ). Im
Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2),
Calciumoxid(CaO) und toxische Pyrolyseprodukte. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Sämtliche
Wassereintritte zur Brandstelle unterbinden. Kein Wasser zum Löschen
verwenden.Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Hautkontakt
durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter
Schutzkleidung gemäß DIN EN469 vermeiden. Unbeschädigte Behälter, wenn
gefahrlos möglich, aus der Gefahrenzone entfernen. Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendende Verfahren Hinweis
für nicht für Notfälle geschultes Personal:Nach Notfallplan vorgehen.
Gefahrenzone räumen. Substanzkontakt vermeiden. Stäube nicht einatmen.
Zünd-und Wasserquellen fernhalten, nicht rauchen.Persönliche
Schutzausrüstung tragen. Sachkundige hinzuziehen. Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen (Explosionsgefahr!). 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kanalisationen
abdecken. Mit persönlicher Schutzausrüstung trockenzusammenkehren und
aufschaufeln. Staubbildung vermeiden. In geeigneten Behältern zur
Entsorgung bringen oder abholen lassen. Den betroffenen Bereich
belüften. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Entsorgung: siehe Abschnitt 13 Schutzmaßnahmen: siehe Abschnitt 7 und 8 Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.1.1 Allgemeine Hygienemaßnahmen In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken, rauchen. Nach Gebrauch die Hände waschen. 7.1.2 Hinweise zum sicheren Umgang Nur
im trockenen Freien oder bei guter Belüftung verarbeiten. Von
Zündquellen fernhalten, nicht rauchen. Keinen Kontakt mit Wasser
zulassen. Kontakt mit Augen und Haut vermeiden. Staub nicht einatmen.
Behälter nicht offen stehen lassen. 7.1.3 Hinweis zum Brand- und Explosionsschutz Maßnahmen
gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Die Anreichung von Stäuben
vermeiden aufgrund von Staubexplosionsgefahr. Vor Öffnen des Gebindes
geeigneten Feuerlöscher bereitstellen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Unter
Verschluss aufzubewahren. Ausreichende Lagerbelüftung sicherstellen.
Nur im geschlossenen Originalbehälter aufbewahren / lagern. Den Behälter
trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption
von Feuchtigkeit zu vermeiden. Nicht zusammen lagern mit: Wasser, Oxidationsmittel, Säure, Lauge. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Lagerklasse: 4.3 (Anlage 4, TRGS 510) 7.3 Spezifische Endanwendungen Zusätzliche Hinweise entnehmen Sie bitte unserem Produktinformationsblatt. Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter 8.1.1 Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland Hinweise: 1 E : Einatembare Fraktion (1 mg/m3) 2
(I) : max. 2x Arbeitsplatzgrenzwert in 1x 15min ÜberschreitungY : ein
Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden. DFG : Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK- Kommission) EU
: Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt:
Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.) Quelle: TRGS 900 Abschnitt 3(Fassung 07.06.2017) 8.1.2 Grenzwerte der Union für die Exposition am Arbeitsplatz Quelle: Richtlinie (EU) 2017/164 8.1.3 DNEL- und PNEC- Schwellenwerte DNEL Expositionsweg: Mensch, inhalativ, Arbeiternehmer Industrie PNEC kurzzeitige Exposition je angegebenes Umweltkompartiment Calciumoxid: DNEL Acute – local effects, inhalation, 4mg/m3 (CaO) DNEL Long term – local effects, inhalation, 1mg/m3 (CaO) PNEC (Süßwasser) 0,37 mg/l PNEC (Meerwasser) 0,24 mg/l PNEC (Kläranlage (STP) 2,27 mg/l PNEC (Boden) 817,4 mg/kg Calciumhydroxid: DNEL Acute – local effects, inhalation, 10mg/m3 (Ca(OH))2) DNEL Long term – local effects, inhalation, 10mg/m3 (Ca(OH)2) PNEC – keine Einstufung (instabil in wässrigem Milieu) 8.1.4 Sonstige Angaben zu auftretenden Stoffen Verunreinigungen
(Calciumcyanamid, Calciumsulfid, Phosphide) und deren
Zersetzungsprodukte, z.B. Phosphin sind in Konzentrationen <<0,1%
zu erwarten und nicht zu überwachen (Verordnung (EU) 2015/830, Tabelle
1.1.). Acetylen und Kohlenstoff sind nicht als toxische Stoffe
klassifiziert und daher unter Abschnitt 8 nicht erfasst, jedoch aus
brand- und explosionstechnischen Gründen zu überwachen (siehe Abschnitte
5 und 7). 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen Technische
Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang
vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Für gute Lüftung
sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht
werden. Siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt. Augen- / Gesichtsschutz Schutzbrille mit Seitenschutz gemäß DIN EN 166 Atemschutz Atemschutz ist erforderlich bei Staubentwicklung. Geeignetes Atemschutzgerät: Partikelfiltergerät DIN EN 143 (Filter P2) Hautschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach DIN EN 374
geprüfter Chemikalienschutzhandschuh. Es wird empfohlen die
Chemikalienbeständigkeit hinsichtlich Durchbruchzeit, Permeationsrate
und Degradation der oben genannten Schutzhandschuhe für diese spezielle
Anwendung mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser ist zu verhindern. Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: fest Farbe: dunkelgrau Geruch: knoblauchartig Schmelzpunkt: 2.160 °C Siedebeginn und Siedebereich: 2.300 °C Flammpunkt: nicht anwendbar Entzündbarkeit: Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase Dichte: 2,22 g/cm bei 20°C Wasserlöslichkeit: 1.600 mg/l bei 20°C, Hydrolyse ph - Wert: wässrige Lösung stark alkalisch Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht als explosiv einzustufen. Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: entzündliches Acetylen (Ethin), Staubexplosion Untere Explosionsgrenze: 2,3 Vol.-% (Ethin) Obere Explosionsgrenze: 82 Vol.-% (Ethin) 9.2 Sonstige Angaben Die Korngröße ist dem Etikett des Gebindes zu entnehmen. Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Heftige
Reaktion mit Wasser. Calciumcarbid hydrolisiert unter Bildung von
entzündlichem Acetylen (Ethin) und stark alkalischem Calciumhydroxid.
Exotherme Reaktionen mit Oxidationsmitteln. Starke Wärmeentwicklung bei
Reaktion mit Wasser (exotherme Reaktion). 10.1.1 Reaktionsgleichung Calciumcarbid und Wasser Calciumcarbid(fest) + Wasser(flüssig) -> Ethin(gasförmig) + Calciumhydroxid(fest) 10.1.1 Reaktionsgleichung Calciumoxid und Wasser Calciumoxid(fest) + Wasser(flüssig) -> Calciumhydroxid(fest) Calciumhydroxid als festes Reaktionsprodukt durch Wasser aus Calciumcarbid und auch ausCalciumoxid reagiert an der Luft mit CO2 zum Calciumcarbonat (Kalkstein) und unter Einwirkung von Säuren zu Calciumsalzen (z.B. Gips). 10.2 Chemische Stabilität Unter
trockenen Lagerbedingungen, im verschlossenen Behälter und bei zu
erwartenden Druck und Temperaturschwankungen ist das Produkt stabil. Das
Material ist empfindlich bei Luftfeuchtigkeit und reagiert heftig beim
Kontakt mit Wasser. 10.3 Mögliche gefährliche Reaktionen Mit
Schwermetallen wie Kupfer oder Silber können sich explosive Kupfer- oder
Silberacetylide bilden. Explosionsgefahr bei Kontakt mit
Kupferlösungen, Silbernitratlösung oder Calciumhypochlorit. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Vor Hitze schützen. Vor Feuchtigkeit schützen. 10.5 Unverträgliche Materialien Wasser, Säuren, Basen, Oxidationsmittel, Kupfer, Silber 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Acetylen, Calciumhydroxid, Phosphorwasserstoffe Abschnitt 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Es liegen keine toxikologischen Befunde zu diesem Stoff vor. Ätzwirkung auf die Haut / Hautreizung Ätzende Wirkung auf die Haut. Schwere Augenschädigung / -reizung Verursacht starke Augenreizung, Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege / Haut Verursacht Haut- und Atemwegsreizungen. CMR - Wirkungen Kanzerogenität – keine Mutagenität – keine Reproduktionstoxizität – keine Spezifische Zielorgan - Toxizität (einmalige Exposition) Kann die Atemwege reizen (Spezifische Zielorgan Toxizität Kategorie 3) Inhalation Staub Siehe Abschnitt 3 Aspirationsgefahr Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationsgefahr. Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.1.1 toxikologische umweltbezogene Wirkung von Calciumcarbid keine Daten verfügbar 12.1.2 toxikologische umweltbezogene Wirkung von Calciumoxid WASSER:
Schwach wassergefährdend (Oberflächengewässer); Wenig schädlich für
Fische (LC50(96 Stdn) 100/1000 mg/l); Wenig schädlich für
Wasserorganismen (EC50 100/1000 mg/l); Literatur meldet schädlich für
Plankton; Literatur meldet nicht bioakkumulierbar;pH-Verschiebung;
Reagiert mit Wasser: Bildung von Gift- /Schadstoffen; BODEN: Biologische Abbaubarkeit im Boden: nicht anwendbar LUFT: Luftschadstoff: maximale Konzentration - 12.1.3 toxikologische umweltbezogene Wirkung von Calciumhydroxid WASSER:
Schwach wassergefährdend (Oberflächengewässer); Maximale Konz. im
Trinkwasser (B.S. 30/05/1989) (mg/l): 270 (Ca); Wenig schädlich für
Fische (LC50(96 Stdn) 100/1000 mg/l); Wenig schädlich für
Wasserorganismen (EC50 100/1000 mg/l); Literatur meldet: wenig oder
nicht bioakkumulierbar; pH-Verschiebung; BODEN: Biologische Abbaubarkeit im Boden: nicht anwendbar; LUFT:
Luftschadstoff: maximale Konzentration 50 mg/m3; bei einem
Emissionsstrom >0.5 kg/St (Gesamtstaub); Luftschadstoff: maximale
Konzentration 0.15 g/m3; bei eine Emissionsstrom <=0.5 kg/St (Gesamtstaub); 12.1 Persistenz und Abbaubarkeit Keine
Daten verfügbar. Die Methode zur Bestimmung der biologischen
Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar. 12.2 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar. 12.3 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar. 12.4 Ergebnis der PBT- und vPvB- Beurteilung Eine
PBT/vPvB Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische
Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist bzw. nicht durchgeführt
wurde. 12.5 Andere schädliche Wirkungen Expositionsabhängige Wirkung auf Wasserorganismen durch ph-Wert Verschiebung. Nicht in Gewässer oder Abwasser gelangen lassen. Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen Nicht
zusammen mit Hausmüll zu entsorgen, nicht in die Kanalisation gelangen
lassen. Die Entsorgung von Inhalt/Behälter ist in Absprache mit dem
regionalen Entsorger nach behördlichen Vorschriften laut
Abfallschlüsselnummer gemäß europäischen Abfallkatalog (AVV)
vorzunehmen. Sachgerechte Entsorgung Produkt / Stoff: Entsorgung gemäß
EG - Richtlinie 75/442(EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über
gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Sachgerechte
Entsorgung Verpackung / Behälter: Nicht kontaminierte und
restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt
werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall Die
Zuordnung der Abfallschlüsselnummern / Abfallbezeichnungen ist
entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen. 13.3 Anmerkungen Der
Abfall Produkt / Stoff ist bis zur Übergabe Entsorger zu handhaben /
lagern wie das Produkt / Stoff. Im Originalbehälter mit lesbarem Etikett
zu entsorgen. Abschnitt 14: Angaben zum Transport 14.1 UN - Nummern (ADR/RID, IMDG-Code, ICAO-TI / IATA-DGR UN-Nummer: 1402 14.2 Ordnungsgemäße UN - Versandbezeichnungen ADR/RID: CALCIUMCARBID IMDG-Code, ICAO-TI / IATA-DGR: CALCIUM CARBIDE 14.3 Transportgefahrenklassen (ADR/RID, IMDG-Code, ICAO-TI / IATA-DGR Klasse: 4.3 14.4 Verpackungsgruppen (ADR/RID, IMDG-Code, ICAO-TI / IATA-DGR) Verpackungsgruppe: II (Stoffe mit mittlerer Gefahr) Mengenbegrenzung beachten! (laut Gefahrgutvorschrift des Versanddienstleisters) 14.5 Umweltgefahren (ADR/RID, IMDG-Code, ICAO-TI / IATA-DGR) Umweltgefahr: nein 14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender Siehe Abschnitte 6 bis 8 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Die Abgabe erfolgt ausschließlich in verkehrsrechtlich zugelassenen und geeigneten Verpackungen. 14.8 Weitere Angaben für den Landtransport (ADR/RID) Gefahrzettel Klasse 4.3 (nicht bei EQ, LQ): Kantenlängen Gefahrzettel: 100x100mm Klassifizierungscode: W2 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr: 423 Beförderungskategorie: 2 Tunnelbeschränkung: D/E Freigestellte Mengen (EQ): E2 Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung: 500g Verpackungsanweisung (LQ): LQ11 Gefahrzettel LQ: Kantenlängen LQ-Gefahrzettel: 100x100mm 14.9 Weitere Angaben für den Seeschiffstransport (IMDG-Code) Sondervorschriften: 951 Freigestellte Mengen (EQ): E2 Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung: 500g EmS-No.: F-G, S-N MFAG: 705 Marine pollutant (umweltgefährlicher Stoff): no 14.10 Weitere Angaben für den Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 5 kg IATA-Verpackungsanweisung–Passenger: 484 IATA-Maximale Menge–Passenger: 15 kg IATA-Verpackungsanweisung–Cargo: 489 IATA-Maximale Menge–Cargo: 50 kg Freigestellte Mengen (EQ): E2 Passenger-LQ: Y475 Abschnitt 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff 15.1.1 Nationale Vorschriften Deutschland Wassergefährdungsklasse (WGK): 1– schwach wassergefährdend gemäß VwVwS Anhang 2 Kennnummer gemäß wassergefährdender Stoffe: 791 Lagerklasse (LGK): 4.3 (Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln) Technische Anleitung Luft (TA-Luft): Gesamtstaub 020 kg/h bzw. 0,15 mg/m3 Regelungen
der Versicherungsträger Beschäftigungsbeschränkungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung
(92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen
Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten. 15.1.2 internationale Vorschriften Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung GHS, CAS 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. Abschnitt 16: Sonstige Angaben Abänderungen
gegenüber der letzten Ausgabe dieses Sicherheitsdatenblattes werden am
Rand hervorgehoben. Die aktuellste Version ersetzt alle vorangegangenen
Ausgaben. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen
nach besten Wissen unseren Kenntnissen zum Zeitpunkt der Ausgabe. Die
Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang,
Lagerung, Anwendung, Transport und Entsorgung des in diesem
Sicherheitsdaten genannten Produkt geben. Diese Angaben sind nicht auf
andere Produkte übertragbar und erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Diese Information beinhaltet keine gesetzliche Garantie
und jeglicher Gebrauch des Produktes abweichend von diesem
Sicherheitsdatenblatt oder der Gebrauch in Kombination mit einem
beliebigen anderen Produkt oder Prozess obliegt allein der Verantwortung
des Anwenders. Quellen und Akronyme ADR European
Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by
Road (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße) AGW Arbeitsplatzgrenzwerte AVV Abfallverzeichnis-Vorordnung CAS Chemical Abstracts Services CLP, CLP-Verordnung Regulation
on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures
(Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von
Stoffen und Gemischen) (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) BGW Biologischer Grenzwert CMR Carcinogenic-mutagenic-toxic
for reproduction (krebserzeugender, mutagener oder
reproduktionstoxischer Stoff = KMR Stoff laut CLP) Dipl.-Ing (FH) Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) DIN EN Deutsches Institut für Normung Europäische Normen DNEL derived no-effect level (Expositionsgrenzwerte für Tätigkeiten mit dem registrierungspflichtigen Stoff laut REACH-ECHA) EAKV Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAKV-Verordnung) EC50 mittlere effektive Konzentration ECHA European Chemicals Agency (Europäische Chemikalienagentur) EG Europäische Gemeinschaft EQ Excepted Quantities (Freigestellte Mengen) EU Europäische Union EWG Einwohnergleichwert nach Abfallrahmenrichtlinie g/m3 Gramm pro Kubikzentimeter GHS Globally
Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of
Chemicals (global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung
von Chemikalien) H-Sätze Hazard Statements (Gefahrenhinweise) IATA-DGR International
Air Transport Association - Dangerous Goods Resolutions
(Internationaler Verband für Lufttransport – Regeln für Gefahrgut) IBC-Code International
Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous
Chemicals in Bulk (Internationale Anweisung für den Bau und die
Ausrüstung von Schiffen, die gefährliche Chemikalien in großen Mengen
transportieren) ICAO-TI International Civil Aviation
Organization – Technical Instructions For The Safe Transport of
Dangerous Goods by Air (Internationale Zivilluftfahrt - Organisation -
Technische Anleitung für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf
dem Luftweg) INDEX,EG-INDEX Nr. Identifizierungscode für einen bestimmten Gefahrstoff (Anhang VI CLP-Verordnung) IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Goods (Internationaler Seeverkehrskodex für gefährliche Güter) kg/h Kilogramm pro Stunde LC50 lethal concentration (Wirkung einer mittleren letalen (tödlichen) Konzentration über einen bestimmten Zeitraum) LGK Lagerklasse LQ Limited Quantities (Gefahrgut in begrenzten Mengen) MAK Maximale Arbeitsplatz-Konzentration MAK-Kommission Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe MARPOL Maritime
Pollution Convention , Convention for the Prevention of Pollution from
Ships (Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Stoffe) MFAG Medical First Aid Guide (Leitfaden für medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern an Bord) mg/m3 Milligramm pro Kubikmeter mJ Millijoule ml/m3 Milliliter pro Kubikmeter P-Sätze Precautionary Statements (Sicherheitshinweise) PBT Persistent, bioakkumulierbar, toxisch (REACH) PNEC predicted
no effect concentration (vorausgesagte Konzentration eines in der
Regel umweltgefährlichen Stoff es auf Ökosysteme nach REACH) ppm parts per million REACH Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) RID Regulations concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene) TA-Luft Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe UEG untere Explosionsgrenze Vol.-% Volumenprozent vPvB sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (REACH) VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe WGK Wassergefährdungsklasse Reaktionsenthalpie, Bildungswärme
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