PRIVATVERKAUF
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie / Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf. Dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Ferner sind Umtausch und Rücknahme des Artikels sowie Nacherfüllung ebenfalls leider ausgeschlossen. Versandrisiko geht zu Lasten des Käufers.
Bieten Sie bitte nur dann, wenn Sie mit dieser Regelung einverstanden sind.
Die hier angeführten Firmennamen, Markenbezeichnungen, Abbildungen von Warenzeichen, Symbole und bildlichen Darstellungen sind in der Regel geschützt und werden nur verwendet, da diese ein Bestandteil des Produktes sind, die Qualität kennzeichnen und der spezifischen Artikelbeschreibung dienen.
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