Die Mission von Beitz sind neue Standards zu setzen !
Eine wertige und zuverlässige Geld- und Wertzählmaschine mit besten Preis- / Leistungsverhältnis für den kommerziellen Einsatz. Für Unternehmen mit viel Bargeld Cash-Flow ist unserer Meinung nach, eine Geldzählmaschine ein unverzichtbares Werkzeug.
Dieser Wertzähler ist in der Lage die Geldbündel (in EURO) unsortiert in verschiedener Ausrichtung aufzunehmen und zuverlässig zu zählen. Damit erspart Ihnen die Geldzählmaschine viele Arbeitsstunden bei Zählung der Einnahmen.
UV: UV-Merkmale werden beim Zählen durch die UV- und Fotosensoren der Maschine abgeprüft
MG: Geldscheinfarbe wird auf das Vorhandensein von magnetischen Pigmenten in Farbe abgeprüft
MT: Magnetcode auf dem Silberstreifen des Geldscheins wird abgeprüft
IR: Prüfung eines speziellen Sicherheitsmerkmals mittels Infrarotstrahlung
Im Kundenbetrieb kann optional eine zweite Anzeige (Im Lieferumfang enthalten) angeschlossen werden. Auf der zweiten Anzeige werden nochmal die nachfolgende Information Ausgegeben:
Diese Geldzählmaschine beinhaltet einen großen Funktionsumfang so das sie für jede Situation gerüstet sind.
Info:
Die nachfolgenden Funktionsumfänge sind mit einander Kombinierbar
Behälterkapazität | 100 alte Scheine oder 200 neue Scheine |
Stapelkapazität | 100 alte Scheine oder 200 neue Scheine |
Zählgeschwindigkeit | min. 900 Stück pro min |
Dicke der zählbaren Banknoten | 0,075 bis 0,15 mm |
Größe der zählbaren Banknoten | 50 x 100 bis 90 x 185 mm |
Produktgröße | T290 x B245 x H155 mm |
Nettomasse der Zählmaschine | 5,5 kg |
Stromverbrauch | ≤ 80 W |
Stromanschluss | AC 100 V – 240 V, 50-60 Hz |
BEITZ BS-1002 | BEITZ BS-5300 | BEITZ BS-920 | BEITZ BS-950 | |
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Falschgeld Prüfung (Anzahl Methoden) | JA (2) | JA (6) | JA (9) | JA (9) |
Zählgeschwindigkeit | 1000 Scheine pro min | 900 Scheine pro min | 1200 Scheine pro min | 1200 Scheine pro min |
Kundendisplay | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Rückweisungsfach | - | - | - | ✓ |
Wertzählung | - | ✓ | ✓ | ✓ |
Update fähig | - | ✓ | ✓ | ✓ |
Anzahl zusätzlicher Funktionsumfänge | 2 | 3 | 5 | 6 |
Drucker- oder PC-Anschluss | -- | - | ✓ | ✓ |
Behälterkapazität | 200 | 200 | 500 | 500 |
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
3. Hinweis zum Datenschutz
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
3. Fahrzeugbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist