Originales Ganzstück Danzig.
Briefumschlag vier Postwertzeichen Freie Stadt Danzig 15 Pfennig.
Gelaufen (Poststempel: DANZIG 5 – 13.10.21).
Mit Aufdruck: Wilhelm Ganswindt, Danzig.
Empfänger: Poseidon Schiffahrtsgesellschaft, Königsberg.
Größe 155 x 125 mm.
Mit geringen Gebrauchsspuren, Papier etwas knittrig, in der Mitte mit senkrechtem Knick, sonst tadelloser Zustand.
Extrem selten!!!
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20er – Jahre, Zwanziger Jahre, Twenties, Reichspost, Postwertzeichen, Fernmeldewesen, Postgeschichte, Deutsche Geschichte, Pommern, Ostsee, Danzigmarken, Gdańsk, Briefmarken, Philatelie, Ostgebiete, Kaliningrad, Ostpreußen, Seefahrt, Schiffahrt Die Poseidon Reederei ist ein ehemaliges deutsches Reedereiunternehmen. Geschichte Am 17. April 1899 wurde die Kohlenimport- und Steinkohle-Brikettfabrik AG von den Kaufleuten August Schwanfelder und Hans Rosenkranz gegründet. Zweck der Firma war: „ … der Handel mit Kohlen, Coaks und Holz … ferner der Betrieb aller in den Rahmen dieses Zweckes fallenden Geschäfte, sowie von Handelsgeschäften jeglicher Art.“ (Auszug aus dem Handelsregister). Das Stammkapital lag bei 1,25 Millionen Reichsmark. 1919 mit dem Ende des Ersten Weltkrieges und der damit verbundenen Kapitulation musste Deutschland zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln, seine gesamte Flotte zur Verfügung stellen. Dazu gehörte auch die Auswechslung der Besatzungen. Im Versailler Friedensvertrag wurde geregelt, das als Entschädigung für versenkte Schiffe Deutschland alle Schiffe mit über 1600 RT und die Hälfte der Schiffe mit mehr als 1000 RT abliefern musste. Dazu kamen Neubauten von jährlich 200.000 RT. Nur die Küstenschiffahrt blieb von dieser Regelung ausgenommen und konnte wieder betrieben werden. Im Mai 1919 beteiligte sich Hugo Stinnes an der Kohlenimport. August Schwanfelder war bereits 1909 aus dem Vorstand ausgeschieden. Nach der Übernahme von Hugo Stinnes ist 1920 auch Hans Rosenkranz ausgeschieden. Nach Übernahme der Aktienmehrheit wurde Fritz Schiewen als Vorsitzender bestellt. Durch den Versailler Vertrag waren die oberschlesischen Steinkohlevorkommen für Deutschland verloren. Aus diesem Grunde versuchte Hugo Stinnes, die Ruhrkohle in Ostdeutschland einzuführen. Stinnes hatte zudem zwei Zellstofffabriken in Königsberg übernommen. Um die Kohlen für seine Fabriken zu transportieren, ging er wie in seinem Stammgebiet vor: Er gründete eine eigene Flotte. die er der Filiale in Memel unterstellte, die 1920 gegründet wurde und bereits fünf Jahre später wieder aus unbekannten Gründen geschlossen wurde. Die Kohlen-Import AG wie sie nun genannt wurde, kurz K.I.A.G., übernahm vom Partner Hugo Stinnes, Joseph Abelmann den Seeschlepper Treue und brachte ihn als PANTHER (#2) in Fahrt. Ab 1921 konnten die deutschen Reeder ihre abgelieferten Schiffe zurückkaufen. Somit konnte auch die Flotte der K.I.A.G. zügig ausgeweitet werden. Die Reederei verließ kriegsbedingt Königsberg, musste ihren wertvollen Grundbesitz und zahlreiche Binnenschiffe zurücklassen und siedelte sich Ende 1944 erst in Nordenham und später in Hamburg am Sitz der Hugo Stinnes Reederei am Jungfernstieg an. Der Verwaltungssitz war zeitweise in Mülheim an der Ruhr. Neben der UTGARD konnten zwei weitere Schiffe zurückgegekauft werden: die ERNST HUGO STINNES 11 und die ELSE HUGO STINNES 15. Beide Schiffe wurden im Verlauf der Bereederung umbenannt und fuhren als RHEIN und RUHR unter Poseidon-Flagge. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen die Reedereien KIA/Poseidon und der Rest der Stinnes-Reedereien einen vollkommen anderen Weg. 1948 stieg die Familie Stinnes aus der AG aus und behielt u.a. die KIA/Poseidon Reederei. Dazu gehörte auch die in Nordenham ansässige Midgard Reederei mit ihren Schleppern. Sie weitete sich später auch zum Hafenwirtschaftsbetrieb aus. Die KIA/Poseidon konzentrierte sich nach dem 2. Weltkrieg auf zwei Standbeine. 1. Nord- und Ostsee und 2. Kanada. Von Kanada wurde Holz und andere Rohstoffe geholt und auf der Ausreise Stückgutladungen bis nach Montreal mitgenommen. Aus den gelegentlichen Fahrten wurde nach und nach ein regelmäßiger Liniendienst. Später weitete die Reederei ihren Sommer Liniendienst bis nach Chicago aus. Die Schiffe wie Poseidon, Transcanada, Transmichigan, Transeuropa, Transatlantic, Transamerica, Transpacific und Transontario, wurden im Sommer auf den Großen Seen eingesetzt und im Winter auf die Routen New Orleans, Houston, Baton Rouge verlegt. Auf den großen Seen liefen diese Schiffe in den 60er Jahren die folgenden Häfen im Liniendienst an: Hamburg, Bremerhaven, Rotterdam und/oder Antwerpen, Trois Rivieres, Montreal, Toronto, Cleveland, Toledo, Detroit, Milwaukee und Chicago. Diese Schiffe waren durchwegs Stückgutfrachter und hatten auch Kabinen für 12 Passagiere. 1970 modernisierte Poseidon die Flotte, um der Containerisierung Rechnung zu tragen. TRANSAMERICA (2) (# 57) und die TRANSCANADA (2) (# 58) waren die letzten Neubauten für das Fahrtgebiet Große Seen. 1973 endete das Kapitel Poseidon-Große Seen. Bis 1999 war Poseidon noch in der Ostsee-Fahrt tätig. Dann wurde die Reederei an die Finnlines Oy in Helsinki verkauft, damit waren die Poseidon-Linien Geschichte. Heute ist die Poseidon-Schiffahrt GmbH als Tochterunternehmen vom Frachtcontor Junge & Co. Hamburg, als Dienstleister im Bereederungsgeschäft, tätig. Seit 2002 ist Poseidon hauptsächlich als Manager der Tanker der Wappen Serie engagiert. Ein Ganzstück ist ein vollständiger philatelistischer Beleg, mit Postwertzeichen und Umschlag, Stempel, etc. Dazu gehören Postkarten, Briefumschläge, Paketkarten, Postanweisungen oder ähnliches mit Frankatur oder Stempelvermerken. In der Philatelie unterscheidet man Ganzstücke von Ganzsachen: Ganzsachen weisen einen Wertzeicheneindruck auf, können aber zur Portoergänzung mit einer zusätzlichen Frankatur versehen werden. Für Sammler gibt es eigene Kataloge für Briefe und Ganzsachen. Die Freie Stadt Danzig (engl. Free City of Danzig; pl. Wolne Miasto Gdańsk) – die Stadt Danzig und das mit ihr verbundene Gebiet – bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis 1939. Geschichte Gründungszeit Die Gründung der Freien Stadt erfolgte durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges unter Protest eines großen Teiles der Danziger Bevölkerung, da diese Maßnahme ohne Volksabstimmung durchgeführt wurde. Im Jahre 1919 bestand die große Gefahr für Danzig, dass die polnischen Truppen von Jozef Haller, die auf französischer Seite gegen das Deutsche Reich gekämpft hatten, bei ihrer Rückführung nach Polen Danzig besetzen würden. Durch den Überfall Polens auf Sowjetrussland 1920 brachte Polen Danzig nun in die Gefahr, von Russland besetzt zu werden. Als im August 1920 die Rote Armee vor Warschau stand, sollte Polen über Danzig dringend benötigte Munitionslieferungen aus Saloniki erhalten. Im Angesicht der Gefahr in diesen Krieg hineingezogen zu werden plädierte die Verfassunggebende Versammlung am 20. August 1920 für die Neutralität Danzigs. Dieser Antrag wurde mit 62 gegen 21 Stimmen angenommen, nicht zuletzt da ja die Neutralität in Danzigs Geschichte schon immer eine große Rolle gespielt hatte. Obwohl die Neutralitätserklärung nicht formell durch den Völkerbund bekräftigt wurde, weigerten sich die Danziger Hafenarbeiter Schiffe mit Munition zu entladen, wofür stattdessen alliierte Truppen eingesetzt werden mussten. Der Streik wurde auch aus dem Ausland gestärkt. So erklärte der Präsident der English Transport Workers Union, Robert Williams, in seinem Telegramm vom 6. August 1920 seine volle Zustimmung zum Verhalten der Danziger. Auch der Sekretär der britischen Labourparty unterstützte am selben Tage die Danziger mit der Parole „hands off Russia“ und warnte vor jeder Unterstützung Polens. Der Völkerbund blieb Polen gegenüber tatenlos und unternahm nichts um diese Störung des Weltfriedens zu beenden, stattdessen wurde Polen von einigen Mitgliedsnationen unterstützt. Nach einer gescheiterten polnischen Gegenoffensive wurde am 12. Oktober 1920 zwischen Polen und Sowjetrussland ein Waffenstillstand vereinbart, welcher am 18. März 1921 im Frieden von Riga endete. In einer Erklärung vom 23. August 1920 protestierte der polnische Vertreter Bisiedecki bei Sir Reginald Tower gegen die Danziger Neutralität, welche konform zum Versailler Vertrag stand. Dennoch wurde Polen zugestanden, auf der Westerplatte an der Mündung der Alten Weichsel ein Munitionsdepot anzulegen und zu dessen Schutz auch eine militärische Besatzung dort zu stationieren. In der Folgezeit wurde diese Anlage widerrechtlich militärisch befestigt und ausgebaut. Die Westerplatte unterstand zwar weiterhin den Danziger Behörden, war also nicht exterritorial, durfte aber nur nach vorheriger Anfrage inspiziert werden. Sowohl die im Versailler Vertrag vereinbarte Militärlosigkeit Danzigs, als auch der eindeutige Wunsch der Danziger nach Neutralität wurden von den zuständigen Nationen nicht erfüllt, was einen großen Vertrauensverlust in den Völkerbund bei den Danzigern nach sich zog. Teil der Vierzehn Punkte Wilsons war einerseits der Grundsatz des Selbstbestimmungsrecht der Völker, andererseits sollte der neu errichteten Zweiten Polnischen Republik zusätzlich zur Ostseeküste am Polnischen Korridor ein weiterer freier Zugang zur See ermöglicht werden (Punkt 13). Der Danziger Hafen war traditionell der bedeutendste Umschlagplatz für Waren vom Oberlauf der Weichsel. Eine kleine Körperschaft wie Danzig konnte im Gegensatz zu einem großen Staat diesen Zugang nicht so leicht vereiteln. Während Frankreich einen starken polnischen Verbündeten aufzubauen suchte, war Großbritannien an einem Gleichgewicht der Kräfte auf dem Kontinent interessiert. Außerdem nahm man an, dass die faktische Annexion Danzigs und seine Eingliederung in Polen einer dauerhaften friedlichen Lösung abträglich sei. Daher versuchte man an die Tradition eines selbstverwalteten Danzigs anzuknüpfen, da das historische Danzig viele Jahrhunderte hindurch ein selbständiges Staatsgebilde gewesen war (Republik Danzig 1454–1793), welches als führendes Mitglied der Hanse, unter dem diplomatischen Schutz der polnischen Krone, dem europäischen Handel zu wirtschaftlicher Blüte verhalf, was sich in den Fassaden der Stadt widerspiegelte. Nach den Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg sind diese durch die Aufbauleistung polnischer Restaurateure wieder sichtbar. Die Grundlage für die Aufnahme Danzigs in die Staatengemeinschaft als neutrales, freies und geschütztes Mitglied war der Versailler Vertrag, der den Bestand des Danziger Staatswesens sichern sollte. Am 15. November 1920 konstituierte sich die neue Freie Stadt Danzig in einer feierlichen Bekanntmachung. Die Proklamation erfolgte gegen 16 Uhr in einer feierlichen Sitzung durch die Verfassunggebende Versammlung, in Anwesenheit des gesamten diplomatischen Korps und vielen einheimischen Gästen. Der Präsident der Verfassunggebenden Versammlung Reinhard würdigte die Bedeutung dieses Tages verbunden mit dem Wunsch, dass durch Einheit und gegenseitiges Verständnis der Bestand des Staates gesichert sein möge. Der Vertreter des Völkerbundes Oberst Strutt vollzog die Proklamation und bestätigte die Schutzgarantie der Staatengemeinschaft für den Staat Danzig und seine Verfassung. Die Proklamation Danzigs fand am gleichen Tage auch vor dem Völkerbund in Genf statt. Oberst Strutt beendete seine Rede mit den Worten: „Lasst uns Frieden halten jederzeit, sowohl innerhalb wie außerhalb dieses Hauses. Die Welt braucht Frieden. Mögen Danzig und Polen dem östlichen Europa darin ein Vorbild sein. Beide Völker mögen glücklich und zufrieden nebeneinander leben, wachsen und gedeihen, durch gegenseitiges Vertrauen und Freundschaft, bei gegenseitiger Unterstützung. Hiermit erkläre ich feierlichst die Stadt Danzig und das sie umgebende Gebiet mit dem heutigen Tage zur Freien Stadt.“ An ausländischen Mächten waren vertreten: Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Irland durch Konsul B.H. Frey und Vizekonsul Keane, Frankreich durch Konsul Guèritte, USA durch Konsul Dawson, Schweden durch Konsul Behnke, Norwegen durch Konsul Ganswindt, Dänemark durch Konsul Marks, Niederlande durch Konsul Brinkmann jun., Österreich durch Dr. Fritz Meyer, Italien durch Konsul Bertanzi, Griechenland durch Konsul Haber, Türkei durch Dr. Schopf, Guatemala durch Herrn Weber und den Berliner Konsul A. Wiatrak. Dieser völkerrechtliche, einmalige Status wurde Danzig gegen den Willen der Zweiten Republik Polen durch den Völkerbund verliehen. Danzig wurde ein autonomer Staat und war in staatsrechtlicher Beziehung von Polen völlig unabhängig. Allerdings wurde durch den Versailler Vertrag die Führung der auswärtigen Angelegenheiten, entsprechend den Wünschen und Anträgen Danzigs, der polnischen Regierung übertragen, ebenso der Schutz der Danziger Staatsangehörigen im Ausland. An internationalen Konferenzen nahm Danzig jedoch als selbständiger Staat teil, und trat internationalen Abkommen als vertragschließender Teil bei. Die Danziger Verfassung wurde am 16. Mai 1920 von der „Verfassunggebenden Versammlung“ (dem späteren Volkstag) beschlossen, und am 11. Mai 1922 durch den Hohen Kommissar des Völkerbundes genehmigt. Der Völkerbund hatte als seinen ständigen Vertreter einen Hohen Kommissar, auf gemeinsame Kosten Danzigs und Polens, in Danzig stationiert. Seine Aufgabe war es, in Streitfragen zwischen Danzig und Polen die ersten Entscheidungen, gegen die eine Berufung an den Völkerbund möglich war, zu fällen. Die Republik Polen unterhielt in Danzig eine diplomatische Vertretung. Außerdem waren fast sämtliche Staaten der Welt in Danzig konsularisch vertreten. Für die Einreise nach Danzig gab es keine Visumpflicht, ein gültiger Reisepass genügte. Demgegenüber benötigten die Danziger für Polen ein Visum, im Jahre 1923 kostete allein schon ein Durchreisevisum umgerechnet 32 Schweizer Franken. Bis 1928 hatten nur Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Tschechoslowakei die Visumpflicht für die Danziger Staatsbürger beseitigt. Die Beziehungen Danzigs zu Polen wurden durch den Danzig-polnischen Vertrag, unterzeichnet in Paris am 9. November 1920, und das Warschauer Abkommen vom 24. Oktober 1921 (das zur Ausführung und Ergänzung des Vertrages vom 9. November 1920 abgeschlossen wurde) geregelt. Das einheitliche Zollgebiet bestand seit dem 1. Januar 1922, die Einheit des Wirtschaftsgebietes seit dem 1. April 1925.[7] Am 14. Juni 1922 gab sich der Staat eine Verfassung, die sich an der der Weimarer Republik orientierte. Demokratische Zeit Ein wichtiges Ereignis war die Wahl des dritten Volkstags am 13. November 1927. Im Verhältnis zu 1923 brachte sie eine starke Kräfteverschiebung nach links, die Sozialdemokraten wurden mit 42 Sitzen zur stärksten Partei. Auslöser hierfür war die spürbare Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Danzigs, die sich nach der Lösung von Deutschland, vor allem aber durch die Einführung des Danziger Gulden und der Verbesserung des Verhältnisses zu Polen, nun freier entfalten konnte. Es war der regierungsangehörige Senator Dr. Kamnitzer, der sich in der Finanz- und der Verständigungspolitik große Verdienste erwarb. Die am 26. Januar 1928 dem Volkstag vorgelegte Erklärung der neuen Danziger Regierung entspannte das danzig-polnische Verhältnis und führte im Februar 1929 zum Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Kazimierz Bartel in Danzig. Im gleichen Jahr reiste eine Danziger Delegation unter Führung des Präsidenten Sahm nach Sowjetrussland, um den einst blühenden Handel wieder zu beleben. Der Kampf der Deutschnationalen gegen die Verständigungspolitik führte zur Vereinigung aller oppositionellen Kräfte, die schließlich 1930 den Sturz der Danziger Koalition und des Präsidenten Heinrich Sahm erreichten. Auch die polnische Regierung nahm unter dem Einfluss der Oberstengruppe von Jozef Pilsudski nach dem Sturz des Kabinetts Bartel in Danziger Fragen eine wenig versöhnliche Haltung ein. Für Danzig wurde die Konkurrenz des mit allen Mitteln geförderten Hafens in Gdingen immer bedrohlicher. Der Danziger Handelshafen sank zum Speditionshafen für polnische Massengüter herab, der polnische Hafen in Gdingen drohte den Danziger Hafen lahmzulegen. Der wirtschaftliche Niedergang, der durch die einsetzende Weltwirtschaftskrise noch beschleunigt wurde, erbrachte in Danzig einen Stimmungsumschwung. Politische Veränderungen in Danzig, in Polen und in Deutschland verschärften die Streitigkeiten. In allen drei Ländern hatte die wirtschaftliche Not die Bevölkerung radikalisiert. Vielfach wurden für wirtschaftliche und politische Misserfolge die Juden verantwortlich gemacht. In allen drei Ländern kam es 1930 zu Parlamentswahlen und zur Bildung neuer Regierungen. In Polen gewannen die Danzig-feindlichen Gruppen die Oberhand, und nach zweijährigem Burgfrieden kam es erneut zu Protesten, zu Verhandlungen vor dem Völkerbund und dem Internationalen Gerichtshof, der schließlich zu Danzigs Gunsten entschied. In Danzig führten die Arbeitslosigkeit und der polnische Boykott des Danziger Hafens zu heftigen Angriffen gegen die Regierung und ihre Verständigungspolitik. Staatsgebiet Das Danziger Staatsgebiet umfasste 1950 km² einschließlich 58 km² Wasserfläche des Frischen Haffs. Die Grenze hatte eine Länge von 290,5 km, davon entfielen auf die Seegrenze 66,35 km. Verwaltungsgliederung Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 in den Artikeln 100 bis 108 die Abtretung von Kreisen und Kreisteilen der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die alliierten und assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig. Aus den früheren Kreisen: Berent (teilweise), Danzig-Stadt, Danziger Höhe (teilweise), Danziger Niederung (teilweise), Dirschau (teilweise), Elbing (teilweise), Karthaus (teilweise), Marienburg (Westpr.) (teilweise), Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) entstanden folgende neuen Kreise: Stadtkreis Danzig, Stadtkreis Zoppot, Landkreis Danziger Höhe, Landkreis Danziger Niederung und Landkreis Großes Werder. Hierfür wurden die früheren Kreise und Kreistrümmer wie folgt zusammengeschlossen: Der Stadtkreis Danzig blieb in seiner bisherigen Form bestehen. Die Restkreise Berent, Dirschau (westlich der Eisenbahn Dirschau-Hohenstein liegende Ortschaften) und Karthaus traten zum Kreis Danziger Höhe. Der Restkreis Dirschau (östlich der Eisenbahn Dirschau-Hohenstein liegende Ortschaften) trat zum Kreis Danziger Niederung. Die Restkreise Elbing und Marienburg (Westpr.) bildeten den neuen Kreis Großer Werder, der am 20. Oktober. 1923 in Großes Werder umbenannt wurde. Sein Verwaltungssitz war vorläufig Marienburg (Westpr.), endgültig dann ab April 1920 die Stadtgemeinde Tiegenhof. Der Restkreis Neustadt i. Westpr. (nur Stadtgemeinde Zoppot) wurde zum neuen Stadtkreis Zoppot umgebildet. Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zugunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinden Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung und die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großes Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen bei der Freien Stadt Danzig. Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt, 1929 wurden die im Danziger Gebiet noch bestehenden Gutsbezirke aufgelöst und mit anderen Landgemeinden vereinigt. Ausgenommen von dieser Regelung wurden lediglich die unbewohnten Forstgutsbezirke, die bestehen blieben. Im übrigen veränderten sich die inneren Verwaltungsgrenzen bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges im wesentlichen nicht mehr. Währung Am 20. Oktober 1923 wurde als Vorläufer der festen Währung der Danziger Zwischengulden eingeführt, der am 18. Dezember 1923 durch Silber-, Nickel- und Kupfermünzen ersetzt und am 2. März 1924 ganz aus dem Verkehr gezogen wurde. Die Einführung des Danziger Gulden (1 Gulden = 100 Pfennig) erfolgte durch die Bank von Danzig als Notenbank. Sie wurde am 5. Februar 1924 mit einem voll eingezahlten Kapital von 7,5 Millionen Gulden gegründet und eröffnete am 17. März 1924 ihren Geschäftsbetrieb. Der Diskontsatz betrug anfangs 12 % und ab dem dem 11. Mai 1926 7 %. Die Bank hatte das Recht, Guldennoten im Höchstbetrag von 100 G pro Kopf jedes Staatsbürgers (ca. 40 Millionen Gulden) herauszugeben. Der Gulden war an die britische Währung gekoppelt, 25 Gulden entsprachen 1 britischen Pfund. In dieser Zeit der weltweiten Inflation war der Danziger Gulden eine der beiden stabilsten Währungen. Am 15. Oktober 1939 wurde der Danziger Gulden abgeschafft und durch die Reichsmark zum Kurs von 0,70 RM umgetauscht. Danzigs Währungsdeckung war in der Bank von England deponiert. Auf Beschluss der „Drei-Parteien-Kommission“ (USA, England, Frankreich) in Brüssel wurde dieser Goldlagerbestand im Jahre 1976 an das damals kommunistische Polen ausgeliefert. Post Das Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen in der Freien Stadt Danzig wurden von Danzig unbeschränkt betrieben und verwaltet. Daneben hatte auf Grund des Versailler Vertrages Polen das Recht, einen Post-, Telegraphen- und Fernsprechdienst für den Verkehr zwischen Polen und dem Hafen von Danzig sowie zwischen dem Ausland und Polen über den Danziger Hafen einzurichten. Hierdurch wurde indes der Post-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr der Danziger Postverwaltung mit Polen nicht beschränkt. Danzig gab auch eigene Briefmarken heraus, siehe dazu Danziger Postgeschichte. Die Postversorgung wurde von Polen exzessiv dahin ausgelegt, dass am 5. Januar 1925 im gesamten Stadtgebiet zehn polnische Briefkästen aufgehängt wurden und polnische Postbedienstete in Danzig ihre Briefzustellungen vornahmen. Es entspann sich über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ein längerer Streit zwischen den Danziger und polnischen Behörden. Der in dieser Sache angerufene Völkerbundsrat traf daraufhin auf das Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 11. Mai 1925 die Entscheidung, dass in einem näher umgrenzten Gebiet, das den Hafen und die gesamte Danziger Innenstadt umfasste, polnische Postkästen aufgehängt bleiben durften. Staatsrechtliche Kontinuität Ungeachtet der seit 1945 ununterbrochen vollendeten Tatsache der uneingeschränkten Souveränitätsausübung Polens über das Territorium der Freien Stadt Danzig, bleibt die Frage eines eventuellen Untergangs der Freien Stadt Danzig als Staat unter Juristen und Politologen aus völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Sicht umstritten. Unter anderem entfällt auf der einen Seite das Argument einer Wirksamkeit der Eingliederung der Freien Stadt 1939 durch das Deutsche Reich, auf der anderen Seite wäre eine polnische Annexion 1945 (die selbst Polen als Grundlage seines Besitztitels verneint) völkerrechtlich ebenso konfliktös, da das polnische Dekret der Inkorporation der Freien Stadt in den polnischen Staat bereits am 30. März 1945 stattfand; Diese Inkorporation fand also sowohl noch während des Krieges, als auch mehrere Monate vor der Potsdamer Konferenz statt, zu der die Unterstellung der Freien Stadt Danzig der Verwaltungshoheit Polens – jedoch nicht die staatliche Eingliederung – erst effektiv von den Siegermächten konkretisiert wurde. Bei den vergangenen Konferenzen der Alliierten in Teheran und in Jalta wurde weder die Verwendung der Territorien der Freien Stadt Danzig noch der Ostgebiete des Deutschen Reiches behandelt beziehungsweise abschließend entschieden. Da das Thema Danzig auch bei den Verträgen 1989–1992 zwischen den deutschen Staaten und den Alliiertenvertretern als auch zwischen Deutschland und Polen stets ausgeklammert wurde, könnte rechtlich eine Argumentation nicht auszuschließen sein, Danzig sei nach wie vor gemäß den Bestimmungen des Friedensvertrages von Versailles von 1918 zu behandeln. In der Nachkriegszeit vertraten bundesdeutsche Rechtswissenschaftler im Allgemeinen die Ansicht, dass die Annexion durch das Deutsche Reich 1939 völkerrechtswidrig war und die Einverleibung in den polnischen Staat 1945 nichts an der de jure Fortexistenz der Freien Stadt Danzig geändert habe. Die Danziger, die damals in der Bundesrepublik lebten, galten so als Doppelstaatler. Das ehemalige Danziger Staatsgebiet befand sich unter Verwaltung des polnischen Staates und eine endgültige Regelung wäre einem noch abzuschließenden Friedensvertrag vorbehalten. Später rückte man von diesem Standpunkt ab, so schrieb der Völkerrechtler Theodor Schweisfurth 2006: „[…] Heute ist das Danziger Gebiet unbestritten Bestandteil des polnischen Staates. Die Erstreckung der territorialen Souveränität Polens auf dieses Gebiet kann vernünftigerweise nicht anders als durch Ersitzung verstanden werden.“ Die Einschätzung von Prof. Dr. Schweisfurth, der zum Zeitpunkt seines Artikels fälschlicherweise vom Untergang des Rates der Danziger ausging, wurde im neuesten Danzig-Artikel der Max-Planck-Encyclopedia of Public International Law (Oxford University Press) vom Mai 2009 noch einmal revidiert. In völkerrechtlichen Fragen entsprechen Artikel und Gutachten der Encyclopedia der herrschenden Meinung. Darin heißt es zur völkerrechtlichen Lage der Freien Stadt u. a.: (…) 26. Obgleich heute die ‚de facto‘ Affilation Danzigs in Polen nicht in Frage gestellt werden kann, ist es fraglich, ob die Freie Stadt noch ‚de jure‘ existiert. (…) Polen betrachtet sich nicht mehr an den Friedensvertrag von Versailles gebunden zu sein, da Deutschland und die Obrigkeiten der Freien Stadt diesen 1939 verletzten. (…) 27. Betrachtet man sie als Staat, hörte die Freie Stadt 1945 nicht auf zu existieren (→ Staatensukzession) (…). Polen könnte einen Besitztitel durch Ersitzung erlangt haben. Es hat seit 1945 ununterbrochen und effektiv auf dem Gebiet Eigentumshandlungen ausgeübt und demonstrierte ‚aminus domini‘ den Anspruch auf den Besitz und darauf, Dritte von dessen Nutzung auszuschließen (…). Der von Vereinigungen Danziger Staatsangehörigen gewählte und die Repräsentanz der Freien Stadt in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht beanspruchende Rat der Danziger ficht ihren Untergang als Staat an. (…) Die Klarstellung des Status der Freien Stadt, unter Beteiligung ihrer Vertreter, der Vereinten Nationen (…) und Polens, blieb bislang aus; ob die Voraussetzungen der polnischen Ersitzung erfüllt sind, bleibt zweifelhaft. (…) Der Rat der Danziger ist eine derzeit (2009) aus fünf Personen bestehende, in Berlin ansässige, vereinsrechtlich nicht eingetragene Einrichtung, die am 10. Mai 1947 aus der kirchlich organisierten Sammelbewegung der geflüchteten und vertriebenen Staatsbürger der Freien Stadt Danzig gebildet sowie durch Wahlen seit 1951 bestätigt wurde. Der Rat tagt heute in seiner 9. Wahlperiode. Diese Einrichtung erfüllt seit 2006 auch die Aufgaben ihres früher separaten Exekutivausschusses, der „Vertretung der Freien Stadt Danzig“. Danzig (polnisch: Gdańsk, kaschubisch: Gduńsk lateinisch: Gedanum oder Dantiscum) ist eine polnische Hafenstadt und ehemalige preußische Hansestadt. Sie liegt westlich der Weichselmündung in der historischen Landschaft Pommerellen und ist Hauptstadt der Woiwodschaft Pommern. Die Stadt hat über 450.000 Einwohner und bildet zusammen mit Gdynia (Gdingen) und Sopot (Zoppot) den Ballungsraum Dreistadt (polnisch Trójmiasto) mit mehr als 1.150.000 Einwohnern. Geschichte 1815 wurden die Teilungen Polens durch den Wiener Kongress, der durch die Teilungs- und Siegermächte über Napoleon Russland, Österreich, Großbritannien und Preußen dominiert war, bestätigt. Danzig blieb bei Preußen und wurde Hauptstadt der Provinz Westpreußen. 1831 führte die preußische Verwaltung erstmals eine Erhebung über die Muttersprache der Einwohner des Regierungsbezirks Danzig durch. Laut der Erhebung waren im Regierungsbezirk Danzig, der die Stadt Danzig und das Umland umfasste, 24 Prozent der Bewohner polnisch- bzw. kaschubisch- und 76 Prozent deutschsprachig. 1852 erhält Danzig im Zuge des Eisenbahnbaus Anschluss an die seit 1842 im Aufbau befindliche preußische Ostbahn Berlin–Königsberg. Der erste direkte Eisenbahnanschluss eröffnet via Berlin den Zugang zum mitteleuropäischen Eisenbahnnetz. 1867 wird die Freie Hansestadt Danzig als Teil der Provinz Westpreußen Mitglied des Norddeutschen Bundes und des deutschen Zollvereins. Als Folge des Wegfalls der Zollbarrieren beginnt in Danzig eine rasante Industrialisierung. Der wirtschaftliche Aufschwung setzt sich nach der Gründung des zweiten deutschen Reiches 1871 fort. Die Städte Danzig und das nahegelegene ostpreußische Elbing werden zu Zentren des modernen Schiffbaues (Schichauwerft) und zu Zentren der Industrialisierung in Westpreußen. Begleitet wird die Industrialisierung durch einen rasanten Bevölkerungsanstieg. Freie Stadt Danzig Mit dem Vertrag von Versailles 1919 wurde Danzig mit seinen umliegenden Gebieten vom Deutschen Reich getrennt und am 15. November 1920 zu einem unabhängigen Staat, der Freien Stadt Danzig, erklärt. Dieser Staat stand allerdings unter Aufsicht des Völkerbunds; polnische und englische Truppen gewährleisteten den neuen Status der Stadt. Da diese Entscheidung nicht von einer Volksabstimmung abhängig gemacht wurde, sahen das Deutsche Reich und die mehrheitlich deutschen Bewohner der Stadt das vom US-Präsidenten Wilson geforderte Selbstbestimmungsrecht der Völker verletzt. Am 6. Dezember 1920 konstituierte sich der erste Danziger Volkstag, der aus freien Wahlen hervorgegangen war. Er bestand aus 120 Abgeordneten. Oberbürgermeister Heinrich Sahm wurde zum Präsidenten des Senats der Freien Stadt Danzig gewählt. 1923 gaben im Rahmen einer Volkszählung 96 Prozent der Bürger Deutsch und drei Prozent Polnisch bzw. Kaschubisch als Muttersprache an. Entgegen dem Volkszählungsergebnis schätzte der polnische Historiker Drzycimski den Anteil polnischer Bürger an der Danziger Gesamtbevölkerung im Jahr 1923 auf 16 Prozent. Die Freie Stadt Danzig bestand damals aus den Städten Danzig und Zoppot sowie den kleinen Städten Tiegenhof, Neuteich, Oliva und Ohra, wobei Neuteich und Tiegenhof im Danziger Werder bzw. im Kreis Großes Werder lagen. Die polnische Minderheit besaß eigene Schulen und ein Vereinswesen, wurde aber von der deutschen Bevölkerung des Öfteren mit Missgunst betrachtet und diskriminiert; außerdem lebten in Danzig vor 1939 Kaschuben und Russen. Unter den Einwohnern fanden sich auch zahlreiche Juden, die nach 1939 zum überwiegenden Teil enteignet und deportiert wurden. Danzig hatte in der Zwischenkriegszeit nach einem anfänglichen Wirtschaftsaufschwung erhebliche wirtschaftliche Probleme, bedingt durch die Zollgrenzen zum Deutschen Reich, die globale Wirtschaftskrise und eine wenig entwickelte Industrie. Der Hafen und der Zoll sowie die internationalen Eisenbahnverbindungen – jedoch nicht die Straßenbahn und Kleinbahnen im Freistaatgebiet – wurden unter polnische Verwaltung gestellt. Die Republik Polen legte im Danziger Hafen (Westerplatte) ein Munitionslager an und stationierte dort ihr Militär. Des Weiteren war es dem polnischen Staat zwecks Verbindung des Hafengebiets mit Polen erlaubt, eine Post- und Telegrafenverwaltung, das so genannte „Polnische Postamt“, im Hafengebiet einzurichten. Die problematischen Verhältnisse, die Anlass für viele – unbeachtet gebliebene – Beschwerden der Freien Stadt Danzig an den Völkerbund waren, schufen unter der Bevölkerung Ressentiments gegen Polen. Mitte 1933 kamen daher auch in Danzig die N. an die Macht, die sich aber wegen der internationalen Kontrolle des Gebietes bis 1936/37 mit Oppositionsparteien abfinden mussten, die bei den Volkstagswahlen von 1935 (trotz versuchter Wahlbeeinflussungen) eine Zwei-Drittel-Mehrheit der N. klar verhindern konnten. Während Hermann Rauschning 1933/34 als Senatspräsident eine Annäherung zu Polen versuchte, blieb sein Nachfolger Arthur Greiser dazu auf Distanz und führte die Freie Stadt Danzig in zunehmende (auch finanzielle) Abhängigkeit zum Deutschen Reich. Ende August 1939 erklärte sich der Gauleiter Albert Forster selbst zum Staatsoberhaupt und verfügte am 1. September 1939 völkerrechtswidrig, nachdem reichsdeutsche Streitkräfte das polnische Munitionsdepot auf der Westerplatte angegriffen hatten, den Anschluss Danzigs an das Deutsche Reich. Der deutsche Angriff auf die Westerplatte wird heute als Beginn des Zweiten Weltkrieges gesehen.