Der Form halber: Die Verkaufsbedingungen
Ich möchte aus rechtlichen Gründen darauf hinweisen, dass alle von mir obig genannten Marken- und/oder Hersteller-Namen nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung von mir genutzt wurden .
Gewährleistung/Rückgabe: Der Artikel wird privat verkauft, d.h. mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihm nach aktuellem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung und das Rückgaberecht zu verzichten.
Versand: Gemäß § 447 BGB gilt, dass nach Aufgabe des Artikels bei Post oder Spedition/Paketdienst der Käufer die Verantwortung für eine Beschädigung oder einem Verlust während des Transportes hat. Sollte eine Versicherung (sofern nicht gem. Auktion enthalten) gewünscht sein, bitte vor Bezahlung den Verkäufer informieren. Ein versicherter Versand ist ggf. aufschlagspflichtig.
Gebrauchtware: Gebrauchtware weist übliche Gebrauchsspuren auf.
Abnahmeverpflichtung: Laut BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 - ist eine Ebay-Auktion ein wirksamer Kaufvertrag, der von beiden Parteien eingeklagt werden kann. Der Käufer ist daher verpflichtet, die Ware abzunehmen und vorab zu bezahlen.
Erklärung des Bieters/Käufers: Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe eines oder mehrerer Gebote mit den Verkaufsbedingungen einverstanden und erklärt dadurch auch, dass es sich nicht um eine Scherzerklärung im Sinne des § 118 BGB handelt, sondern er tatsächlich bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, die gebotene Summe zu bezahlen!