Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsausschluss und die AGB von Ebay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne der § 3 Abs. 5 der Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht.