Dragonerattacke.
Originale, farbige Offset-Lithographie, um 1915.
Nach dem Originalgemälde von Rudolf Alfred Höger.
In der Platte signiert: R. A. Höger.
Auf braunem geriffeltem Karton montiert.
Karton an der rechten unteren Ecke mit eingeprägtem Adelswappen
Größe 286 x 245 mm.
Mit minimalen Alterungs- und Gebrauchsspuren, sonst sehr guter Zustand.
Hervorragende Bildqualität auf Kunstdruckpapier – extrem selten!!!
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Februar 1877 in Proßnitz, Mähren; † 7. November 1930 in Wien) war ein österreichischer Genre- und Kriegsmaler. Leben Höger widmete sich vorwiegend der Genremalerei, so malte er zahlreiche Szenen aus dem Alten Wien mit romantischen Bezeichnungen wie etwa „Beim Heurigen in Grinzing“, „Susanne und die beiden Alten“, „Gaudeamus Igitur“, „Obstmarkt in Venedig“, „Picknick in Dürnstein“ oder „Im Maien“. Ansonsten ist wenig Biografisches über Rudolf Adolf Höger bekannt. Als gesichert scheint, dass er während des Ersten Weltkrieges, zumindest in den Jahren von 1914 bis 1917, Mitglied der Kunstgruppe im k.u.k. Kriegspressequartier war. Dort entstanden zahlreiche Arbeiten, welche sich heute in den Sammlungen des Wiener Heeresgeschichtlichen Museums befinden. Diese Ölgemälde entstanden hauptsächlich an der russischen Front und an der Balkanfront. Die k.u.k. Dragoner bildeten neben den Husaren und Ulanen die Kavallerie des österreichisch-ungarischen Heeres. Im Gegensatz zu den Husaren und Ulanen gab es bei den Dragonern keine Verbände in der k.k. oder der k.u. Landwehr. Organisation Die Gemeinsame Armee verfügte über 15 Dragoner-Regimenter. Traditionsgemäß rekrutierten sich die Dragoner zum größten Prozentsatz aus den deutsch- und tschechischsprachigen Gebieten. Die Regimenter waren alle in der cisleithanischen Reichshälfte stationiert. Die k.u.k. Kavallerie-Regimenter bestanden aus je 2 Divisionen (Bataillonen) mit je 3 Eskadronen Die k.u.k. Dragoner K.u.k. Dragonerregiment „Kaiser Franz I.“ Nr. 1 K.u.k. Dragonerregiment „Graf Paar“ Nr. 2 K.u.k. Dragonerregiment „Friedrich August König von Sachsen“ Nr. 3 K.u.k. Dragonerregiment „Kaiser Ferdinand I.“ Nr. 4 K.u.k. Dragonerregiment „Nikolaus I. Kaiser von Rußland“ Nr. 5 K.u.k. Dragonerregiment „Friedrich Franz IV. Großherzog von Mecklenburg-Schwerin“ Nr. 6 K.u.k. Dragonerregiment „Herzog von Lothringen“ Nr. 7 K.u.k. Dragonerregiment „Graf Montecuccoli“ Nr. 8 K.u.k. Dragonerregiment „Erzherzog Albrecht“ Nr. 9 K.u.k. Dragonerregiment „Fürst von Liechtenstein“ Nr. 10 K.u.k. Dragonerregiment „Kaiser“ Nr. 11 K.u.k. Dragonerregiment „Nikolaus Nikolajewitsch Großfürst von Rußland“ Nr. 12 K.u.k. Dragonerregiment „Eugen Prinz von Savoyen“ Nr. 13 K.u.k. Dragonerregiment „Fürst zu Windisch-Graetz“ Nr. 14 K.u.k. Dragonerregiment „Erzherzog Joseph“ Nr. 15 Uniform Helm Als Kopfbedeckung diente den Dragonern der Helm, der jedoch beim Tagesdienst in der Kaserne, bei kleineren Feldübungen, beim Eskadronsexerzieren usw. durch die Feldkappe ersetzt wurde. Der Helm der Mannschaften bestand aus der Helmkappe, dem Sonnen- und Nackenschirm, dem Kamm, den Gabeln und dem Helmemblem. Die Helmkappe bestand aus schwarzem Leder und war in der Form einer Halbkugel aus einem Stück gepresst. Am unteren Rand waren die beiden, außen schwarz lackierten Schirme angebracht, die unten seitlich miteinander verbunden waren. Der Kamm war oben aufgesetzt, die Seitenteile waren ebenfalls schwarz lackiert. Als Material für die Schirme diente Weißblech, der Sonnenschirm war innen grün, der Nackenschirm schwarz gestrichen. Oberhalb der Verbindungsstellen gab es an beiden Seiten je einen 9 Zentimeter langen und einen Zentimeter aufwärts stehenden sog. Wassersenkel. Die Kanten der Schirme waren mit einer umlaufenden Einfassung aus Messing versehen. Der Kamm bestand aus zwei Kammblättern und der Kappenschiene aus schwarz lackiertem Weißblech, sowie der Kammschiene und der Kammdecke aus Messingblech. Die Kappenschiene war an den Außenseiten dreifach geschweift und an den unteren Rändern der Kammblätter angelötet. Die Kammschiene, welche den vorderen konkaven und die Kammdecke, welche den oberen und hinteren konvexen Teil des Kammes abdeckten, waren vorne an der Spitze miteinander verbunden. Die Kammschiene war flach, wogegen die die Kammdecke einen Rundstab mit je einer Hohlkehle zu beiden Seiten bildete. Der Kamm wurde mit sechs halbkugelförmigen Messingschrauben an der Helmglocke befestigt. Beidseitig des Helms befanden sich die sog. Gabeln (eigentlich eine Vorrichtung die dazu dienen sollte Säbelhiebe abgleiten zu lassen) die aus zwei messingnen Schenkeln bestanden, beginnend in einer Spitze an den Kammblättern und abwärtsführend links und rechts der Rosette endend. Das Schuppenband, sowohl als Zierrat als auch praktisch zum Festhalten des Helmes dienend, bestand aus zwei Teilen, dem linken Schnallen- und dem rechten Strupfenstück. Jedes der beiden Teile bestand aus einer Rosette, dem Band, 16 Schuppen und einer Schließe. Die Bänder waren aus Oberleder gefertigt, am hinteren Ende abgerundet und mit Schafleder gefüttert. Das Schuppenband wurde mit einer Öffnung an der Schraubenmutter der Rosette beweglich eingehängt. Rosetten, Schuppen und Schließen waren aus Messing gefertigt. Die Schuppen waren nach unten zu abwechselnd zwei- und dreifach gerundet. Das Emblem in Form des Doppeladlers war an der Vorderseite so angebracht, dass er mit der Krone am unteren Ende der Kammschiene anlag, die Schwanzspitze reichte bis zum Ansatz des Sonnenschirms. Der Adler trug ein Brustschild mit dem allerhöchsten Wappen und Namenszug, jedoch keine Regimentsnummer. Der Helm für die Unteroffiziere wies zum Unterschied eine Kappenschiene aus Messing auf. Die Offiziere trugen am Helm den Kamm, Gabeln, Schuppenband, Adler und Schirmeinfassung aus vergoldetem Metall. An den beiden Seitenblättern des Kammes gab es je ein Emblem, das einen mit einer Schlange kämpfenden Löwen darstellte. Die Kammschiene wies den Namenszug FJI und eine Verzierung auf. Die Schuppen des Bandes bestanden aus matt geprägten Lorbeerblätterspitzen mit glänzenden Beeren. Die beiden Rosetten waren als Löwenköpfe ausgeführt. Feldkappe Die Feldkappe wurde zur Arbeit und dem leichten Dienst getragen. Sie bestand aus krapprotem Tuch und war nach dem Muster der Infanterie gefertigt, mit der Ausnahme, dass der Sonnenschirm aus doppelt gelegtem Tuch in der Farbe der Kappe war. Offiziere trugen die Feldkappe der Infanterieoffiziere. Waffenrock Die Mannschaften trugen Röcke in der gleichen Art wie die Fußtruppen, jedoch ohne Achselspangen und Achselwülste. Auf der linken Schulter war in der Naht eine sog. Achselschlinge aus doppelter Attilaschnur eingesetzt, welche in den 1,5 cm vom Kragenansatz angebrachten kleinen Knopf eingeknöpft werden konnte. Sie diente zum Festhalten des Riemens der Revolvertasche. Kragen und Ärmelaufschläge waren mit Tuch in der Egalisierungsfarbe besetzt und dienten zusammen mit den weißen oder gelben Knöpfen zur Regimentsunterscheidung. Pelzrock Der Pelzrock war aus dem gleichen Material gefertigt wie der Waffenrock und wies in den Schößen und im Leib eine Fütterung aus weißem Lammfell auf. Auf dem Vorderteil befanden sich zwei Reihen von je acht großen Rockknöpfen. Die Schöße waren an den Vorderkanten mäßig gerundet. In der Verlängerung der Rückennaht waren zwei Taschenpatten mit je einem Knopf besetzt, die Ärmel wiesen an den Enden Aufschläge in der Egalisierungsfarbe auf. An den Innenseiten der Kragenenden waren zwei Anhängeschnüre angebracht, die eine bestand aus lichtblauer vierkantiger Schafwolle mit dem Knebelstück rechts und dem Schlingenstück links. Die zweite Anhängeschnur war aus Attilaschnüren gefertigt und war nach demselben Muster geordnet wie erstere. Offiziere hatten schwarzes Pelzfutter, die Anhängeschüre waren aus schwarz-golden melierter Seide. Die Schöße wiesen vorne zu beiden Seiten je eine schräg geschnittene Tasche mit geschweifter Patte auf. An den hinteren Rockseiten doppelt geschweifte Patten mit je drei Rockknöpfen. Umgehängt wurde der Pelzrock mit den Anhängeschnüren so um den Hals befestigt, dass der Stehkragen nicht über die Schulter fiel. Mantel Der Kavalleriemantel war von dunkelbrauner Farbe und glich in Schnitt und Form dem der Infanterie. Er hatte jedoch im Gegensatz hierzu, auch für Mannschaften einen Säbelschlitz an der linken Seite Stiefelhose Die Stiefelhose war, wie bei der gesamten Kavallerie, von krapproter Farbe. Im Gesäß weit geschnitten, lagen die Waden eng an. In den vorderen Schenkelteilen war je eine schräge Tasche eingelassen. Die Hose konnte (die 2. Hose oder Gebrauchshose musste) auf der Sitzfläche mit gleichfarbigem Hosenstoff verstärkt werden. Offiziere durften Salonhosen aus feinem, blaugrauem Tuch mit krapproten Passepoils – in Schnitt und Form wie die Pantalons der Infanterieoffiziere – tragen. Die Trageerlaubnis bezog sich nur auf den Kanzleidienst und die dienstfreie Zeit. Stiefel „Etatsmäßige“ (standardisierte) Kavalleriestiefel, wie sie von allen Berittenen, ausgenommen den Husaren, getragen wurden. Adjustierung Paradeadjustierung für Offiziere Zu Pferde hatte der Dragoneroffizier mit der Helm, im Sommer mit dem Waffenrock und dem umgehängten (im Winter angezogenen) Pelzrock, den krapproten Stiefelhosen und den Kavalleriestiefeln zu erscheinen. Es musste die Kartusche und alle Dekorationen Orden und Ehrenzeichen, die Großkreuze jedoch ohne Bänder angelegt werden. Bewaffnung nach Vorschrift. Zu Fuß wie oben beschrieben, jedoch durften die Pelzbekleidungsstücke nie umgehängt getragen werden. Paradeadjustierung für Unteroffiziere und Mannschaften Zu Pferde hatte der Dragoner vollständig mit Helm und dem angezogenen Waffenrock allein, oder zugleich mit umgehängtem Pelzrock ausgerüstet zu sein. Die Feldgeräte wurden nicht mitgeführt. Der Mantel hatte im Sommer nur bei zweifelhaftem Wetter mitgenommen zu werden, jedoch immer bei Regen. Das Pferd war den Bestimmungen entsprechend gesattelt und gezäumt, Packtornister und Menageschale wurden nicht mitgeführt. Zu Fuß galten die gleichen Bestimmungen. Bewaffnung mit dem Säbel. Marschadjustierung für Offiziere Der Pelzrock wurden auf jeden Fall – angezogen oder umgehängt – mitgeführt. Der Mantel wurde stets, so nicht getragen, auf den Sattel geschnallt. Sollte es im Sommer regnen, so konnte der Mantel gegen den Waffenrock, der dann anstelle des Mantels auf den Sattel geschnallt werden musste, ausgetauscht werden. Zusätzliche Bewaffnung war der Revolver samt Tasche. Eine Kartentasche aus schwarzbraunem Leder und ein Feldstecher konnten mitgeführt werden. Marschadjustierung für Unteroffiziere und Mannschaften Analog zu der der Offiziere, jedoch ohne die gesonderten Ausrüstungsstücke. Bewaffnung gemäß den Vorschriften. Bewaffnung Schusswaffen Standardmäßig waren alle Kavallerieregimenter mit dem Mannlicher Repetierkarabiner M 1895 mit Geradezug-Kolbenverschluss und Kastenmagazin für fünf Patronen im Mittelschaft ausgestattet. Diese Waffe führten die vier rangjüngsten Korporale, die berittenen und unberittenen Dragoner, Patrouilleführer und Fahrsoldaten – ausgenommen die Mannschaft der Stabskavallerie und der Telegraphenpatrouille. Offiziere führten den Offiziersrevolver, Mannschaften und Unteroffiziere, denen kein Gewehr zugewiesen war, trugen den Gasser Armeerevolver M 1870/74. Dieser war in einer aus braunem Oberleder gefertigten Revolvertasche mit Tragriemen untergebracht. In der Regel mit keiner Schusswaffe ausgerüstet waren die Sanitätsgehilfen, die Bandagenträger, die Fleischhauer, die Rechnungshilfsarbeiter, die Kurschmiede, die Büchsenmacher und die Eskadronsriemer. Blankwaffen Als Säbel wurde der Kavalleriesäbel M 1869 verwendet. Der Offizierssäbel glich jenem der Mannschaften, jedoch war der Griff mit versilbertem Draht abgebunden, der Korb durchbrochen, verziert und poliert. Vorgeschrieben war der Kavalleriesäbel für alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften mit Ausnahme der Sanitätsgehilfen, der Fleischhauer und Fahrsoldaten, diese trugen den Pioniersäbel. Der Patronentaschenleibriemen war aus braunem Oberleder gefertigt und wies eine Länge von 110 cm und eine Breite von 5,3 cm auf. Am Schnallenende hatte er eine Verbreiterung, die als Unterlage für die verzinnte Rollenschnalle diente. Das offene Ende verjüngte sich und wies 5 Dornlöcher auf. Dieser Leibriemen wurde nur von den mit Revolvern bewaffneten Mannschaften verwendet. Wegen der Patronentaschen wurde der Riemen so um den Leib geschnallt, dass die Schließe hinter die linke Hüfte zu liegen kam. Für die mit Karabinern ausgerüsteten Reiter hatte der Leibriemen eine zusätzlich Strupfe, die dazu diente diese Waffe am Körper zu fixieren. Portepee Das Portepee der Kavallerieoffiziere glich jenem der der Offiziere der Infanterie, hatte jedoch zusätzlich eine Schubschleife und wurde auf die gleiche Art wie bei den Unteroffizieren am Säbel befestigt. Die Unteroffiziere trugen an den Säbel Portepees aus kaisergelb-schwarzer Schafwolle, Kadetten solche von Seide. Die Mannschaften führten anstelle der Portepees Säbelhandriemen aus rotem, juchtenartigem Leder, bestehen aus dem Handriemen samt Quaste und den beiden Flechtringen. Anmerkung Das österreichische (später österreichisch-ungarische) Kavallerie-Regiment bestand zunächst aus vier, später aus drei Divisionen. Eine Division beinhaltete in einem Kavallerie-Regiment drei Eskadronen zu je zwei Kompanien. Die drei Divisionen (Bataillone) des Regiments wurden (theoretisch) jeweils vom Oberst, dem Oberstleutnant und dem Major geführt. Daher rührt auch die jeweilige Bezeichnung. (Die frühere 4. Division wurde als 2. Majors-Division bezeichnet.) 1860–67 wurden die Kavallerie-Regimenter nochmals auf nunmehr zwei Divisionen reduziert. Bis zum Jahre 1798 wurden die Regimenter nach ihren jeweiligen Inhabern (die nicht auch die Kommandanten sein mussten) genannt. Eine verbindliche Regelung der Schreibweise existierte nicht. (z. B. Regiment Graf Serbelloni – oder Regiment Serbelloni.) Nach 1798 galt vorrangig die nummerierte Bezeichnung, die unter Umständen mit dem Namen des Inhabers verbunden werden konnte. Bedingt durch diese ständige Umbenennung sind die Regimentsgeschichten der österreichisch-ungarischen Kavallerie nur sehr schwer zu verfolgen. Hinzu kommt die ständige und dem Anschein nach willkürliche, zum Teil mehrfache Umklassifizierung der Verbände. (Zum Beispiel: K.u.k. Böhmisches Dragoner-Regiment „Fürst zu Windisch-Graetz“ Nr. 14) Im Jahre 1915 wurden alle Ehrennamen ersatzlos gestrichen. Die Einheiten wurden von da ab nur noch mit ihren Nummern bezeichnet (beispielsweise „Dragonerregiment Nr. 1“) Dies ließ sich in der Praxis jedoch nicht durchsetzen, einerseits weil sich niemand daran hielt, andererseits weil die sehr sparsame k.u.k. Militärverwaltung angeordnet hatte, zunächst alle noch vorhandenen Formulare und Stempel aufzubrauchen! Die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns bestanden aus der kaiserlich und königlichen Armee, der kaiserlich-königlichen Landwehr und der königlich ungarischen Landwehr. Geschichte und Aufgaben Der in diesem Artikel behandelte Themenbereich bezieht sich auf die österreichisch-ungarischen Landstreitkräfte im Zeitraum zwischen 1866 und 1914. Bis zum Jahre 1866 gehörte Österreich-Ungarn zum Deutschen Bund und lag mit Truppen in den Bundesfestungen Ulm, Rastatt, Mainz und Luxemburg in Garnison. Es war dies auch das zweite geschichtsträchtige Jahr für die Armee (nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 und der damit verbundenen Proklamation von Franz I. als Kaiser von Österreich). Geschwächt durch den verlorenen Krieg gegen Preußen, war man in Wien gezwungen, Ungarn mit dem sog. Ausgleich vom 15. März 1867 praktisch die Autonomie zu gewähren. Das führte dazu, dass man in der ungarischen Reichshälfte sofort begann eine eigene Armee aufzustellen, die k.u. Landwehr „Király Honvédség“. Die Gefahr einer Schwächung der gemeinsamen Armee wurde bewusst in Kauf genommen. Konsequenterweise begann auch die cisleithanische Reichshälfte eine Landwehr zu errichten, die k.k. Landwehr. Somit bestanden also in Österreich-Ungarn praktisch drei, zumindest teilweise selbstständige Heere nebeneinander. Nach dem Wehrgesetz von 1889 waren die Aufgaben der Streitkräfte klar geregelt. Die gemeinsame Armee und die Kriegsmarine dienten zur Verteidigung der Monarchie sowohl nach außen als auch im Inneren. Die Landwehr unterstützte im Krieg das Heer innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen, sorgte (allerdings nur in Ausnahmefällen) im Frieden für die innere Sicherheit und Ordnung. Der Landsturm diente im Kriegsfalle der Unterstützung von Land- und Seestreitkräften. Dem Kaiser als Oberbefehlshaber stand eine Militärkanzlei zur Verfügung, deren Aufgabe die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Zentralbehörden war - dem Reichskriegsministerium, dem k.k. Ministerium für Landesverteidigung (k.k. Landwehr) und dem k.u. Landesverteidigungsministerium (k.u. Honvéd) Chef des Reichskriegsministerium war ein höherer General als Reichskriegsminister, der über eine Reihe von Hilfsorganen verfügte: Chef des Generalstabes Generalkavallerieinspektor Generalartillerieinspektor Inspektor der Festungsartillerie Generalgenieinspektor Generaltraininspektor Generalinspektor der Militärerziehungs- und Bildungsanstalten Generalmontierungsinspektor Sanitätstruppenkommandant Chef des militärärztlichen Offizierskorps Generalbauingenieur Militärsanitätskomitee Apostolisches Feldvikariat Technisches Militärkomitee Fachrechnungsabteilung Dem Reichskriegsministerium unmittelbar unterstellt waren die Militärterritorialkommanden mit einem höheren General an der Spitze. Das Personal der Militärterritorialkommanden gliederte sich in die Militärabteilung, die Korpsintendanz, die Militärbauabteilung und die Hilfsorgane. Die Militärabteilung mit dem Generalstabschefs des betreffenden Korps oder Militärkommandos an der Spitze war für die Führung der militärischen Geschäfte zuständig. Die Militärbauabteilung war zuständig für die nichtfortifikatorischen Bauten: Die Korps- bzw. Militärkommando Intendanz für die ökonomisch-administrativen Geschäfte. Die Hilfsorgane der Korps- bzw. Militärkommandos umfassten den Artilleriebrigadier, den Justizreferenten, den Sanitätschef, und die Militärgeistlichen der verschiedenen Konfessionen (soweit vorhanden). Beschreibung Die k.u.k. Armee (offizieller Name: „Bewaffnete Macht“ oder auch „Wehrmacht“) bestand als solche eigentlich nur aus den gemeinsamen Verbänden der beiden Reichshälften. Hierbei ist zu beachten, dass es österreichische (deutsche Kommandosprache) und ungarische (ungarische Kommandosprache) Regimenter gab. Alle Truppenteile, die nicht nach Ungarn bzw. in die von Ungarn beanspruchten Gebiete gehörten, waren „deutsche Regimenter“, egal ob es sich um Polen oder Kroaten handelte. Bereits in der Uniformierung unterschieden sich die „Deutschen“ und die „Ungarn“. Daneben existierte noch die jeweilige Landwehr, die die Bezeichnung k.k. (kaiserlich österreichisch - königlich böhmisch) für die nichtungarischen Landesteile bzw. k.u. (königlich ungarisch - oder auch nur Honvéd) für Ungarn und die bis 1918 zu Ungarn gehörenden Teile von Kroatien, Serbien, der Slowakei (Oberungarn) und Rumänien (Siebenbürgen und Banat) führte und die wiederum eine andere Uniform trug. Die königliche Landwehr Honvéd war geteilt in die ungarische Landwehr und die kroatisch-slawonische Landwehr. Wobei es das im "kleinen Ausgleich" von 1868 verbürgte Recht der Kroaten war kroatisch als Dienst- und Kommandosprache in ihren Honvéd-Einheiten einzuführen. Außerdem unterstanden die kroatisch-slawonischen Honvéd-Einheiten dem Ban in Agram und nicht dem Landesverteidigungsminister in Ofen-Pest. Die Landwehr wurden vom österreichischen Landwehrminister und seinem ungarischen Pendant getrennt verwaltet. Das besondere an den Streitkräften Österreich-Ungarns war die etwas ungewöhnlich Aufteilung in fünf Gliederungen, die sich teilweise organisatorisch, traditionell und Uniformmäßig voneinander unterschieden: die k.u.k. Armee mit den "deutschen" Regimentern den "ungarischen" Regimentern der "deutschen" Landwehr (k.k.) der "ungarischen" Landwehr (k.u.) mit der "kroatisch-slawonischen" Landwehr Aufbau der Landstreitkräfte k.u.k Armee Nach dem Ausgleich von 1867 wurde die bisherige österreichische Armee in die neue k. u. k. Armee umgewandelt (zuvor k.k. Armee) und unter Leitung eines gemeinsamen Kriegsministeriums gestellt. Da die Außenpolitik weiterhin in Wien entschieden wurde (was letztendlich auch die kriegerischen Handlungen einschloss) und der Kaiser unbestritten der militärische Oberbefehlshaber war, endete die wie auch immer geartete Selbstständigkeit mit der allgemeinen Mobilmachung. Das k.u.k. Kriegsministerium war lediglich für Verwaltungsaufgaben des Heeres und der Flotte zuständig. Militärische Führungskräfte wurden an der k. u. k. Kriegsschule, an der Theresianischen Militärakademie, an der k.k. Franz-Joseph-Militärakademie sowie der Technischen Militärakademie ausgebildet. Reitlehrer wurden im Militär-Reitlehrer-Institut ausgebildet. Als vorbereitende Schule für die Militärakademien existierten die Kadettenschulen. Die größte befand sich im heutigen Kommandogebäude Theodor Körner in Breitensee in Wien. An Medikamenten und Heilmitteln für Soldaten wurde in der Militär-Medikamenten-Direktion in Wien geforscht. Die Verpflegung des Heeres wurde aus dem Militärverpflegungsetablissement gesteuert. Da die Armee eine Stütze der Doppelmonarchie bilden sollte, wurde auf nationale und religiöse Besonderheiten bei der Einberufung keine Rücksicht genommen, wiewohl jedoch beim Dienst die religiösen Vorschriften der verschiedenen Glaubensgemeinschaften peinlichst genau beachtet wurden. Auch waren religiöse Zwistigkeiten zwischen z.B. serbischen (orthodoxen) und bosnisch-hercegowinischen (muslimischen) Soldaten im Gegensatz zu heute unbekannt. Für die Soldaten jüdischen Glaubens gab es im Kriegsfalle eigene Feldrabbiner, für die islamischen Glaubens Feldimame. Eine Besonderheit der österreichisch-ungarischen Armee waren die, in früheren Jahren häufigen Wechsel der Standorte. Die Bataillone der einzelnen Regimenter wurden sehr häufig zu anderen Standorten verlegt und möglichst flächendeckend über größere Gebiete verteilt. (1914 waren nur drei Infanterieregimenter der k.u.k. Armee komplett in einer Garnison stationiert - das IR 14 in Linz, das IR 30 in Lemberg und das IR 41 in Czernowitz) So konnte sich einerseits kein traditionelles Verhältnis der Regimenter zu bestimmten Orten und deren Bevölkerung bilden (wie es z. B. in der Preußischen Armee durchaus gefördert wurde - das InfRgt. 115 lag seit seiner Gründung 1622 bis zu seiner Auflösung 1919 nur in Darmstadt). Andererseits dienten die verlegten Soldaten oft am anderen Ende des Reiches. Hintergrund dieser Praxis war, dass die Armee durch eine nicht mögliche Fraternisierung der Soldaten mit Teilen der Bevölkerung im Falle innerer Unruhen ein zuverlässiges Instrument der Monarchie sein sollte, um Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten. Diese Praxis wurde jedoch in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg stark eingeschränkt. Landwehr Die Landwehr war wesentlich anders organisiert als in Deutschland. Zu Landwehr gehörten hier nicht nur Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die ihre Dienstpflicht im aktiven Heer bereits abgeleistet hatten, sondern ein Teil der Rekruten wurden sofort der Landwehr zugewiesen. Diese Mannschaften dienten in der Landwehr meist zwei Jahre aktiv und gehörten dann zehn Jahre lang zum Beurlaubtenstand der Landwehr. Es handelte sich nicht um eine Miliz, sondern um eine reguläre Kampftruppe, zwar mit verminderter Truppenstärke- nur drei Bataillone pro Regiment, jedoch mit etatmäßigem Sollbestand der einzelnen Einheiten. D.h. die Regimenter waren nicht nur teilmobil oder gekadert. Friedenspräsenz Infanterie Ein Infanterie-Regiment der k.u.k. Armee wies vor Kriegsbeginn 1914 die folgende Stellenbesetzung auf: Stab Ein Oberst als Regimentskommandant / vier Bataillonskommandanten / ein Stabsoffizier und zwei Hauptleute z.b.V. / ein Regimentsadjutant (subaltern) / ein Pionieroffizier (subaltern) / ein Proviantoffizier (subaltern) / vier Bataillonsadjutanten (subaltern) / fünf Regiments- bzw. Oberärzte / ein Rechnungsführer (Oberoffizier) / zwei Rechnungshilfsarbeiter im Korporalsrang / (Regimentsmusik: ein Stabsführer, ein Regimentstambour, ein Feldwebel, vier Korporale, fünf Gefreite, 30 Infanteristen, zwei Eleven) ein Bataillonstambour / vier Bataillonshornisten / ein Büchsenmacher / 21 Offiziersdiener Gesamt: 21 Offiziere / 73 Unteroffiziere und Mannschaften Bei den Kompanien 16 Haupleute / 48 Subalternoffiziere / 16 Kadetten / 16 Feldwebel / 16 Rechnungsunteroffiziere / 32 Zugsführer / 96 Korporale / 96 Gefreite / 1.120 Infanteristen / 16 Kompaniehornisten / 16 Kompanietamboure / 64 Offiziersdiener Sollbestand demnach: 64 Offiziere und 1.488 Unteroffiziere und Mannschaften (Das gleiche galt für die vier Tiroler Jäger-Regimenter (Kaiserjäger), jedoch mit nur 4 Regiments-Oberärzten und bei dem Kompanien statt der 16 Kompanietamboure weitere 16 Kompaniehornisten.) Ersatzbataillonskader Ein Kommandant (Oberstleutnant oder Major) / zwei Ergänzungsbezirksoffiziere / ein Regiments- bzw. Oberarzt / ein Rechnungsführer (Oberoffizier) / 3 Hilfsarbeiter im Korporalsrang / 3 Rechnungshilfsarbeiter im Korporalsrang / ein Stabsführer / ein Büchsenmacher / 5 Offiziersdiener Gesamt: 5 Offiziere, 13 Unteroffiziere und Mannschaften Bei der Unterabteilung: ein Hauptmann / ein Subalternoffizier / 2 Rechnungsunteroffiziere / ein Korporal / 6 Infanteristen / 2 Offiziersdiener Gesamt: 2 Offiziere, 11 Unteroffiziere und Mannschaften. Dem Ersatzbataillonskader oblag die Führung der Evidenz der sich im nichtaktiven Stande befindlichen Personen des Regiments. (Will heißen - Überwachung der Reservisten, der Beurlaubten und der aus sonstigen Gründen abwesenden Militärpersonen.) Jedes Infanterie-Regiment hatte 2 Korporale und 16 Soldaten mit Pionierausbildung (Regimentspioniere) Kavallerie Die Kavallerie bestand aus Ulanen, Husaren und Dragonern. Es gab keinen Unterschied zwischen schwerer (Ulanen) und leichter (Husaren, Dragoner) Kavallerie. Die Namen basierten auf rein traditionellen Gründen. Ein Kavallerieregiment wird 1914 mit folgender Stellenbesetzung geführt: Stab Stab samt zwei Divisionsstäben (mit Division ist ein Verband in Bataillonsstärke gemeint, die Division als solche wird mit Truppen-Division bezeichnet.) Ein Oberst als Regimentskommandant / ein Oberstleutnant und ein Major als Divisionskommandanten / ein Oberleutnant als Regimentsadjutant / ein Oberleutnant als Pionierzugskommandant / ein Oberleutnant als Proviantofffizier / 3 Regiments- bzw. Oberärzte / ein Hauptmann- oder Oberleutnantrechnungsführer / ein tierärztlicher Beamter / 2 Wachtmeister / 2 Zugsführer als Telegraphisten / 2 Sanitätsgehilfen / 2 Rechnungshilfsarbeiter (Korporale) / ein Stabsführer / ein Regimentstrompeter / 2 Divisionstrompeter / ein Büchsenmacher / 10 Offiziersdiener Gesamt: 11 Offiziere (incl. ein Beamter, 23 Unteroffiziere und Mannschaften Bei den Eskadrons 6 Rittmeister 1. Klasse / 4 Rittmeister 2. Klasse / 8 Oberleutnants / 12 Leutnants. Berittene Unteroffiziere und Mannschaften: ein Kadett / 12 Wachtmeister / 24 Zugsführer / 72 Korporale / 6 Eskadronstrompeter / 24 Patrouilleführer / 732 Dragoner (Husaren,Ulanen) Unberittene Mannschaft: 6 Rechnungsunteroffiziere / 78 Dragoner (Husaren,Ulanen) 30 Offiziersdiener / 6 Kurschmiede / 6 Eskadronsriemer Gesamt: 30 Offiziere, 997 Unteroffizier und Mannschaften Sollbestand demnach: 41 Offiziere, 1.020 Unteroffiziere und Mannschaften Ersatzkader Ein Rittmeister 1. Klasse / ein Oberleutnant / zwei Leutnants / ein berittener Wachtmeister / ein berittener Zugsführer. Unberitten: ein Rechnungsunteroffizier / 3 Korporale / 2 Patrouilleführer / 11 Mannschaftsdienstgrade Gesamt: 4 Offiziere, 23 Unteroffiziere und Mannschaften Personalverluste bei Kriegshandlungen wurden durch die Marschbataillone ersetzt. (Das System der Reserve Regimenter wie bei der deutschen Armee gab es nicht.) Sprachprobleme Da die k. u. k. Monarchie ein Vielvölkerstaat war, wurde Deutsch als gemeinsame Kommandosprache festgesetzt. Letzteres bedeutete, dass der Rekrut aus Lemberg oder Riva die etwa 100 wichtigsten Kommandos in Deutsch erlernen musste, um seinen Pflichten innerhalb des Dienstbetriebes nachkommen zu können. Nur ein kleiner Teil der Armeeverbände sprach ausschließlich Deutsch. Allerdings gab es daneben noch die „Dienstsprache“, die zum Verkehr der Dienststellen untereinander benutzt wurde. Sie war beim k.u.k. Heer und der Flotte sowie der k.k. Landwehr Deutsch, bei der k.u. Honvéd jedoch ungarisch, teilweise kroatisch. Zusätzlich existierte noch die „Regimentssprache“. Das war die Sprache, die von der Mannschaft mehrheitlich gesprochen wurde. Sollte, wie bei dem Infanterie Regiment Nr. 100 in Krakau, die Mannschaft sich aus 27% Deutschen, 33% Tschechen und 37% Polen zusammensetzen, so gab es eben 3 Regimentssprachen. Jeder Offizier hatte die Regimentssprache(n) innerhalb von 3 Jahren zu erlernen. Rein deutschsprachige Infanterie Regimenter waren z.B. nur: Infanterie Regiment „Hoch- und Deutschmeister“ Nr. 4 Nationalitäten: 95% Deutsche - 5% Andere (Stab /II./III. Bataillon in Wien / I. Btl. Wöllersdorf / IV. Btl. Konjic) Regimentskommandant: Oberst Rudolf Sterz Edler von Ponteguerra Infanterie Regiment „Ernst Ludwig Großherzog von Hessen und bei Rhein“ Nr. 14 (Linz) Nationalitäten: 98% Deutsche - 2% Andere Regimentskommandant: Oberst Friedrich Edler von Löw Infanterie Regiment „Albert I. König der Belgier“ Nr. 27 Nationalitäten: 94% Deutsche - 6% Andere (Stab / I./II./IV. Bataillon Laibach /III. Btl. Graz) Regimentskommandant: Oberst Carl Weber Infanterie Regiment „Freiherr von Hess“ Nr. 49 Nationalitäten: 98% Deutsche - 2% Andere (Stab /I. /II. Bataillon Brünn / III. Btl. Sarajevo / IV. Btl. St. Pölten) Regimentskommandant: Oberst Eduard Hentke Infanterie Regiment „Erzherzog Rainer“ Nr. 59 Nationalitäten: 97% Deutsch - 3% Sonstige (Stab /I.Bataillon Bregenz /II.Btl. Innsbruck /III. Btl. Schwaz /IV. Btl.Salzburg) Regimentskommandant: Oberst Gustav Fischer Infanterie Regiment „Albrecht Herzog von Württemberg“ Nr. 73 Nationalitäten: 97% Deutsche - 3% Andere (Stab /I. /II. /III.Bataillon Prag / IV. Btl. Eger (Böhmen)) Regimentskommandant: Oberst Adolf Brunswik von Korompa Gliederung zu Kriegsbeginn 1914 Sollbestand der gesamten Streitkräfte im Jahre 1914 etwa: 25 000 Offiziere (Ärzte, Tierärzte und Rechnungsführer nicht eingerechnet.) 410 000 Unteroffiziere und Mannschaften 87 000 Pferde (hier schwanken die Angaben) 1200 Geschütze (nur aktive, feldbewegliche Geschütze - Festungsgeschütze und Reservebestände nicht eingerechnet) Diese wurde unter Miteinbeziehung des Rekrutenjahrganges 1914 (Geburtsjahrgang 1893) auf 3,35 Millionen Mann Mobilmachungsstand gebracht. Dazu kamen erste Marschbataillone und zusätzliche Landsturmformationen. Gemeinsame Armee (k.u.k. - kaiserlich und königlich) [Bearbeiten] 16 Korpskommandos 49 Infanterie Truppendivisionen - 76 Infanteriebrigaden - 14 Gebirgsbrigaden 8 Kavallerie Truppendivisionen - 16 Kavalleriebrigaden 102 Infanterie-Regimenter zu je vier Bataillonen - 4 Bosnisch-Hercegowinische Infanterie-Regimenter zu je vier Bataillonen 4 Tiroler Jäger-Regimenter (Kaiserjäger) zu je vier Bataillonen 32 Feldjäger-Bataillone - 1 Bosnisch-Hercegowinisches Feldjäger Bataillon 42 Feldkanonen-Regimenter - 14 Feldhaubitz-Regimenter 11 Reitende Artillerie Divisionen - 14 schwere Haubitz Divisionen 11 Gebirgsartillerie Regimenter 6 Festungsartillerie Regimenter - 10 selbst. Festungsartillerie Bataillone 15 Dragoner-Regimenter - 16 Husaren-Regimenter - 11 Ulanen-Regimenter 16 Train Divisionen 14 Sappeur Bataillone - 9 Pionier Bataillone - 1 Brücken Bataillon - 1 Eisenbahn-Regiment - 1 Telegraphen-Regiment k.k. Landwehr (kaiserlich österreichisch/königlich böhmisch) 35 Landwehr Infanterie-Regimenter zu je drei Bataillonen 2 Landwehr Gebirgsinfanterie-Regimenter 3 Tiroler Landesschützen Regimenter - 1 Reitende Tiroler Landesschützen Division (Btl.) - 1 Reitende Dalmatiner Landesschützen Division (Btl.) 6 Landwehr Ulanen-Regimenter 8 Landwehr Feldkanonen Divisionen - 8 Landwehr Feldhaubitz Divisionen k.u. Honvéd (königlich ungarische Landwehr) 6 k.u. Honvéd Landwehr Distrikte 2 k.u. Honvéd Infanterie Truppendivisionen 2 k.u. Honvéd Kavallerie Truppendivisionen 4 k.u. Honvéd Infanteriebrigaden - 12 Selbstständige k.u. Honvéd Infanteriebrigaden 4 k.u. Honvéd Kavalleriebrigaden 32 Honvéd Infanterie-Regimenter 10 Honvéd Husaren-Regimenter 8 Honvéd Feldkanonen Regimenter - 1 Honvéd Reitende Artillerie Abteilung Orden und Auszeichnungen Auf dem Bild sind die Orden eines Zugsführers (etwa Stabsunteroffizier) des 2. Regiments der Tiroler Kaiserjäger (später Hochgebirgskompanie Nr. 30) zu sehen. Einsatzorte: Galizien Karpathen Col di Lana Monte Piano bei Lafraun (Lavarone/Hochfläche der sieben Gemeinden) Monte Pasubio Sextner Dolomiten Ortler Hohe Schneid (Ortler-Alpen) Tonalepass (Adamello - Presanella Massiv) Cima Presena (Adamello - Presanella Massiv) Busazza (Adamello - Presanella Massiv) Dafür wurden ihm die folgenden Auszeichnungen verliehen:: die große silberne Tapferkeitsmedaille (Kaiser Karl I. / verliehen nach Jänner 1917) die kleine silberne Tapferkeitsmedaille (Kaiser Karl / verliehen nach Jänner 1917) die bronzene Tapferkeitsmedaille (Kaiser Franz-Josef / verliehen vor Jänner 1917) das Karl-Truppenkreuz (für mind. 12 Wochen Fronteinsatz und Teilnahme an mind. einer Schlacht) die Verwundeten-Medaille (Blessierten-Medaille) für einmalige Verwundung (nach Jänner 1917) die Erinnerungsmedaille des Landes Tirol an seine Verteidiger Distinktionen und Dienstränge Anmerkungen: Die Bezeichnung Kadett (ung. Hadapród) löste seit 1908 die Bezeichnung Kadett-Feldwebel für einen im aktiven Truppendienst stehenden Offiziersanwärter (Tisztjelölt) ab. Davon zu unterscheiden ist der junge, noch in Ausbildung befindliche Kadett an einer Militäranstalt, der „Zögling“ (Novendék) tituliert wurde. Innerhalb des Kadettenkorps konnte ein Zögling den Rang eines Kadett-Unteroffiziers (Novendékaltiszt; kein wirklicher Militärsdienstgrad!) erreichen. Der Dienstgrad Kadett-Offiziersstellvertreter wurde 1908 umbenannt in Fähnrich. Stabsfeldwebel/Stabswachtmeister und Offiziersstellvertreter wurden seit 1915 in der neuen Dienstgradgruppe der Höheren Unteroffiziere zusammengefasst. Die Rangabzeichen befanden sich links und rechts auf dem Kragen. Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziersanwärter, Offiziersstellvertreter Infanterist (Honvéd) / Jäger / Dragoner / Ulan / Husar Kanonier / Pionier / Trainsoldat / Sanitätssoldat keine Abzeichen Gefreiter (Őrvezető) / Vormeister / Patrouillenführer je ein weißer Stern Korporal (Tizedes) / Geschütz-Vormeister Gewehr-Vormeister / Unterjäger / Bataillonstambour Waffenmeister 3. Klasse / Bataillonshornist je zwei weiße Sterne Zugsführer (Szakaszvezető) / Stabsführer / Kurschmied Rechnungs-Unteroffizier 2. Klasse / Waffenmeister 2. Klasse je drei weiße Sterne Feldwebel (Őrmester) / Wachtmeister / Feuerwerker Oberjäger / Rechnungs-Unteroffizier I. Klasse Waffenmeister I. Klasse / Regimentstambour Regimentshornist / Einjährig-Freiwilliger-Feldwebel Kadett-Feldwebel je drei weiße Sterne mit zusätzlich einer 1,3 cm breiten Litze mit gezacktem Dessin aus kaisergelber Seide rund um die Kragenkante. Stabsfeldwebel (Törzsörmester) / Stabswachtmeister / Stabsfeuerwerker / Stabsoberjäger bis Juni 1914 eine 13 mm breite Litze aus kaisergelber Seide mit einem 2mm breiten, eingewebten, schwarzen Mittelstreifen, 3 mm darüber eine weitere 6 mm breite Litze mit drei weißen Sternen. Nach Juni 1914 Silberborten mit Seidensternen Kadett-Offiziersstellvertreter (Hadapród-Tiszthelyettes) (aufgehoben 1908) Goldlitze wie Feldwebel mit einem glatten, silberplattierten Stern Kadett (Hadapród) (ab 1908) 3 weiße (ab Juni 1914 aus Seide) Sterne auf 13 mm breiter Goldborte mit ebensolchem Vorstoß Offiziersstellvertreter / (Tiszthelyettes) (ab 1915) Eine 13 mm breite Silberlitze 3 mm darüber eine weitere 6 mm breite Litze mit einem Fähnrichstern aus Messing Fähnrich (Zászlós) 1 silberner Stern auf 13 mm breiter, goldener Borte Offiziere Die Offiziere trugen bei gelben Knöpfen goldfarbig gestickte Sterne und bei weißen Knöpfen silberfarbig gestickte Sterne. Stabsoffiziere hatten bei gelben Knöpfen goldene Kragenborten und bei weißen Knöpfen silberen Kragenborten. Die Sterne waren dann von entgegengesetzter Art. Leutnant / (Hadnagy) / Assistenz-Arzt / Leutnant-Rechnungsführer 1 gold- oder silbergestickter Stern Rangklasse XI Tierärztlicher Assistent / Tierarzt / Apotheker / Offizial / Lehrer 1. Klasse / Fechtmeister 1. Klasse / Wirtschaftsunterverwalter / Kriegswirtschaftskommissär 2 gold- oder silbergestickte Sternrosetten Rangklasse XI Oberleutnant / (Főhadnagy) / Oberarzt / Oberleutnant-Auditor / Oberleutnant-Rechnungsführer 2 gold- oder silbergestickte Sterne Rangklasse X Tierärztliche Adjunkt / Obertierarzt / Oberapotheker / Oberoffizial / Oberlehrer / Oberfechtmeister / Wirtschaftsverwalter / Kriegswirtschafts-Oberkommissär / Forstverwalter 3 gold- oder silbergestickte Sternrosetten Rangklasse IX Hauptmann / (Százados) / Rittmeister / Regimentsarzt / Hauptmann-Auditor / Hauptmann-Rechnungsführer 3 gold- oder silbergestickte Sterne Rangklasse IX Stabstierarzt / Stabsapotheker / Technischer Rat / Rechnungsrat / Zahlmeister / Registrator / Artilleriezeugsverwalter / Verpflegsverwalter / Oberlehrer / Wirtschaftsoberverwalter / Kriegswirtschafts-Rat 1 gold- oder silbergestickte Sternrosette auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VIII Major / (Őrnagy) / Stabsarzt / Major-Auditor 1 gold- oder silbergestickter Stern auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VIII Außerordentlicher Professor / Oberstabstierarzt Oberstabsapotheker 2. Klasse / Technischer Oberrat Artillerie-Oberzeugsverwalter 2. Klasse / Oberrechnungsrat 2. Klasse / Kassendirektor 2. Klasse / Oberverpflegsverwalter / Registratur-Unterdirektor / Wirtschaftsdirektor / Kriegwirtschafts-Oberrat 2. Klasse 2 gold- oder silbergestickte Sternrosetten auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VII Oberstleutnant / (Alezredes) /Oberstabsarzt 2 Klasse / Oberstleutnant-Auditor 2 gold- oder silbergestickter Sterne auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VII Ordentlicher Professor / Oberstabsapotheker 1. Klasse / Technischer Rat 1. Klasse / Technischer Oberrat 1. Klasse Artillerie-Oberzeugsverwalter 1. Klasse / Oberrechnungsrat 1. Klasse Registratur-Direktor / Kassendirektor 1. Klasse / Baurechnungsrat 1. Klasse Kriegswirtschafts-Oberrat 1. Klasse 3 gold- oder silbergestickte Sternrosetten auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VI Oberst / (Ezredes) / Oberstabsarzt 1. Klasse / Oberst-Auditor 3 gold- oder silbergestickter Sterne auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VI Generalmajor / (Vezérőrnagy) / General-Stabsarzt / General-Auditor 1 silbergestickter Stern auf einer 33 mm breiten Goldborte Rangklasse V Feldmarschallleutnant (Altábornagy) / General-Oberstabsarzt General-Chefauditor 2 silbergestickter Sterne einer 33 mm breiten Goldborte Rangklasse IV General der Infanterie (Gyalogsági Tábornok) General der Kavallerie (Lovassági Tábornok) Feldzeugmeister (Táborszernagy) 3 silbergestickter Sterne einer 33 mm breiten Goldborte Rangklasse III Generaloberst (Vezérezredes)(ab 1915) 3 silbergestickte Sterne, unterlegt von einem silbergesticktem Kranz von 40 mm Durchmesser auf einer 33 mm breiten Goldborte Rangklasse II Feldmarschall (Tábornagy) am Kragen eine 33 mm breite Stickerei mit nach unten gerichtetem Eichenlaub Rangklasse I Beamte im Offiziersstand Praktikant 1 Rosette mit 13 mm breitem Goldbörtchen Rangklasse XII Untertierarzt / Akzessist / Assistent / Lehrer 2. Klasse / Fechtmeister 2. Klasse / Wirtschaftsadjunkt 1 gold- oder silbergestickte Sternrosette Rangklasse XI Artillerieingenieur-Assistent / Militär-Bauingenieur-Assistent 2 gold- oder silbergestickter Sterne Rangklasse X Sekretär der Militärkanzlei Sr. Majestät / Unterintendant / Artillerie-Ingenieur / Militär-Bauingenieur 3 gold- oder silbergestickter Sterne Rangklasse IX Sekretär der Militärkanzlei Sr. Majestät / Intendant / Artillerie-Oberingenieur 3. Klasse Militär-Bauoberingenieur 3. Klasse 1 gold- oder silbergestickter Stern auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VIII Hofsekretär der Militärkanzlei Sr. Majestät / Sekretär der Militärkanzlei Sr. Majestät Oberintendant 2. Klasse/ Artillerie-Oberingenieur 2. Klasse Militär-Bauoberingenieur 2. Klasse 2 gold- oder silbergestickter Sterne auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VII Sektionsrat der Militärkanzlei Sr. Majestät / Regierungsrat der Militärkanzlei Sr. Majestät Oberintendant 1. Klasse / Artillerie-Oberingenieur 1. Klasse Militär-Bauoberingenieur 1. Klasse 3 gold- oder silbergestickter Sterne auf einer 33 mm breiten Gold- oder Silberborte Rangklasse VI Hofrat der Militärkanzlei Sr. Majestät / Generalintendant / Artillerie-Generalingenieur General-Bauingenieur / Hofrat der Mil. Tierärztlichen Hochschule / Ministerialrat / Kriegwirtschafts-Generalrat 1 silbergestickter Stern auf einer 33 mm breiten Goldborte Rangklasse V Sektionschef 2 silbergestickte Sterne auf einer 33 mm breiten Goldborte Rangklasse IV Wehrpflicht Seit 1866 bestand die allgemeine Wehrpflicht. Sie umfasste den Dienst im Heere, der Kriegsmarine, der Landwehr und dem Landsturm. Die Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere betrug 12 Jahre und zwar: 3 Jahre in der Linie (aktiv) 7 Jahre in der Reserve 2 Jahre in der Landwehr Ein Teil der wehrfähigen Mannschaften wurde der Ersatzreserve zugewiesen. Diese übten einmalig nur mehrere Wochen und verblieben zehn Jahre in der Ersatzreserve der Landwehr. Einjährig-freiwilliger Dienst war sowohl im Heere (resp. der Kriegsmarine) als auch in der Landwehr gestattet. Die allgemeine Dienstpflicht begann mit dem 21. Lebensjahr. Landsturmpflichtig waren alle Personen vom 19. bis zum 42. Lebensjahr, sofern sie nicht dem Heer, der Landwehr und der Ersatzreserve angehörten. Branchen/Waffengattungen Insgesamt bestanden in den Landstreitkräften die folgenden Branchen: Infanterie Deutsche Infanterie - Ungarische Infanterie - Bosnisch-Hercegowinische Infanterie - Jägertruppe - k.k. Landwehr Infanterie - k.u. Landwehr Infanterie Kavallerie Dragoner - Husaren - Ulanen - Landwehr-Ulanen - Landwehr-Husaren - k.k. Gestütsbranche - k.u. Gestütsbranche Artillerie Feldartillerie - Festungsartillerie - Technische Artillerie - k.k. Landwehr Artillerie - k.u. Landwehr Artillerie Technische Truppe Pioniere - Sappeure - Eisenbahnregiment - Telegraphenregiment - Train- und Pionierzeugswesen Militärbaudienst Sanitätswesen Ärztliches Offizierskorps - Sanitätstruppe - Militärmedikamentenwesen - Tierärztlicher Dienst Ökonomische Verwaltung Militärverpflegungsbranche - Monturverwaltungsbrache - Militärkassen - Truppenrechnungsdienst - Intendanzen Train Militärbildungs- und Erziehungsanstalten Offizierswaiseninstitut - Militärunterrealschulen - Militäroberrealschule - Militärakademien - Kadettenschulen Militärgeographisches Institut Armeestand Militärseelsorge Katholische Militärgeistliche - Griechisch-orientalische (orthodoxe) Militärgeistliche - Evangelische Militärprediger - jüdische Feldrabbiner Militärinvalidenversorgungsstand Generale Stäbe Adjutanten - Generalstab - Artilleriestab - Geniestab Leibgarden-Offiziersgarden k.u. Leibgarde - Erste Arciéren Leibgarde Leibgarden-Mannschaftsgarden Trabantenleibgarde - Leibgardereitereskadron - Leibgardeinfanteriekompanie Militärpolizeiwachkorps Militär - Justizwesen Militärwachkorps für die Zivilgerichte in Wien Technisches Militärkomitee. Die Österreichisch-Ungarische Monarchie, auch bekannt als Donaumonarchie und Doppelmonarchie, war ein Vielvölkerstaat in Mittel- und Südosteuropa, der nach dem Umbau des Kaisertums Österreich zu einer Doppelmonarchie auf der Grundlage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches vom 8. Juni 1867 bis zum 31. Oktober 1918 (Austritt Ungarns aus der Realunion) bestand. Sie setzte sich aus zwei Staaten zusammen: aus den „im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern“, offiziös Cisleithanien (erst ab 1915 amtlich Österreich genannt), und den „Ländern der heiligen ungarischen Stephanskrone“. Hinzu kam 1878 das gemeinsam verwaltete Bosnien-Herzegowina. Die verfassungsrechtlichen Ausgleichsvereinbarungen sicherten im Sinne einer Realunion die Gleichberechtigung der beiden (Teil-)Staaten im Verhältnis zueinander. Gemeinsames Staatsoberhaupt war der Kaiser von Österreich und Apostolische König von Ungarn aus dem Haus Habsburg-Lothringen. Von 1867 bis 1916 regierte Franz Joseph I., danach bis 1918 Karl I./IV. Mit einer Fläche von 676.615 km² und 52,8 Mio. Menschen (1914) war Österreich-Ungarn, flächenmäßig nach Russland, der zweitgrößte und von seiner Bevölkerungszahl, nach Russland und dem Deutschen Reich, der drittgrößte Staat Europas. Sein damaliges Staatsgebiet umfasst die heutigen Staaten Österreich, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Teile des heutigen Rumäniens, Montenegros, Polens, der Ukraine, Italiens, und Serbiens. Namen 1868 legte der Kaiser und König den Staatsnamen Österreichisch-Ungarische Monarchie förmlich fest. Alternativ wird Österreich-Ungarn auch als k. u. k. Monarchie bezeichnet (kaiserliche und königliche Monarchie). Da die Donau den Doppelstaat auf einer Länge von etwa 1.300 km durchfloss und seinen Hauptstrom bildete, spricht man auch von der Donaumonarchie. Wegen der staatsrechtlichen Konstruktion der beiden Reichsteile ist ebenso die Bezeichnung Doppelmonarchie gebräuchlich; mit dem kaiserlichen Doppeladler, den die Ungarn nicht führten, hat dies nichts zu tun. Das kaiserliche Österreich wurde offiziell bis 1915 meist die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt, inoffiziell in der Politiker- und Juristensprache auch Cisleithanien. Das königliche Ungarn firmierte amtlich als die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone, inoffiziell auch als Transleithanien. In der Literatur wurde das kaiserliche Österreich auch als „Kakanien“ bezeichnet – ein Ausdruck, der aus dem Roman „Der Mann ohne Eigenschaften“ von Robert Musil stammt und sich aus dem für die cisleithanische Reichshälfte verwendeten Kürzel k. k. ableitete. Geschichte Der Weg zum österreichisch-ungarischen Ausgleich (1848–1867) Die Wurzeln der Österreichisch-Ungarischen Monarchie liegen in der Auseinandersetzung des Kaisertums Österreich mit dem Königreich Preußen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund, der am 8. Juni 1815 mit Österreich als Präsidialmacht gegründet worden war. Österreich war für Preußen das Haupthindernis in der vom überregionalen Deutschen Nationalverein gestützten Kleindeutschen Lösung, die einen Zusammenschluss der Länder des Deutschen Bundes unter der Führung Preußens unter gleichzeitigem Ausschluss Österreichs vorsah. Diese Auseinandersetzung wurde am 3. Juli 1866 in der Schlacht bei Königgrätz („Deutscher Krieg“) zu Gunsten Preußens entschieden. Die für das Kaisertum Österreich gravierendste Folge dieses Krieges war die Isolierung durch die erzwungene Trennung von den deutschen Staaten. Dieser Schwächung der Deutschen in Österreich stand eine Stärkung der Stellung der demographisch dominierenden nichtdeutschen Nationalitäten gegenüber, die das Zerbrechen des schon 1848 schwer erschütterten Vielvölkerstaates befürchten ließ. Um diese Gefahr zu verringern, musste das Kaiserhaus vor allem das Verhältnis zu den herrschenden Schichten Ungarns entspannen. Die aus der Sicht der Habsburger aufständischen Ungarn konnten im Jahr 1849 nur mit Unterstützung Russlands besiegt werden. Mit der Hinrichtung des gemäßigten ehemaligen Ministerpräsidenten Lajos Batthyány und mehrerer seiner Mitstreiter hatte der 20-jährige Kaiser Franz Joseph I. 1850 allerdings eine Kluft aufgerissen, die durch die Abtrennung der Wojwodina, Kroatiens, Slawoniens und Siebenbürgens sowie die Unterstellung Restungarns unter die Militärverwaltung Erzherzog Albrechts nur vertieft wurde. Mit der Befreiung der Bauern hatte das Haus Habsburg den ungarischen Adel als eigentlichen Entscheidungsträger des Landes endgültig gegen sich aufgebracht. Er reagierte mit passiver Resistenz in Form von Ämter- und Steuerverweigerung, was eine permanente Truppenpräsenz erforderlich machte. Als Positivum dieser Adelsvorrechte reduzierenden und Segregationswünsche unterdrückenden Phase sind, neben der Bauernbefreiung die Modernisierung des Schulwesens, das Ende der Patrimonialgerichtsbarkeit und die Einführung des österreichischen Strafgesetzbuches zu nennen. Die Konfrontation wurde schließlich auch durch den wirtschaftlichen Aufschwung gedämpft, eine substantielle Annäherung war jedoch erst 1865 mit der Wiedereinberufung des ungarischen Landtages und der Zusage der weitgehenden Restitution der ungarischen Verfassung von 1848 durch die kaiserliche Regierung erfolgt. Weitere Schritte waren dringend nötig. Die Ausgleichsverhandlungen mit den Ungarn standen unter dem Zeichen widerstrebender magyarischer Meinungen. Der im Exil lebende geistige Führer der ungarischen Revolution Lajos Kossuth und seine beträchtliche Anhängerschaft im Lande votierten für die Loslösung von Österreich, ein Ausgleich wäre (gemäß Kossuth) der „Tod der Nation“ und würde dem Land das „Zugseil fremder Interessen auferlegen“. Letztendlich setzte sich jedoch die Meinung des Führers der Liberalen Ferenc Deák durch. Er führte ins Treffen, dass ein freies Ungarn mit seinen starken slawischen und deutschen Minderheiten Gefahr liefe, in die Isolation zu geraten und letztendlich zwischen Russland und Deutschland zerrieben zu werden. Ein Bündnis mit dem durch das interne Nationalitätenproblem geschwächten Österreich unter der Führung eines Monarchen, der sich im Krönungseid der ungarischen Nation verpflichtet, wäre deshalb vorzuziehen. Den Adel überzeugte er überdies mit dem Hinweis, dass der Ausgleich die Möglichkeit bieten würde, die territoriale und politische Integrität des Großgrundbesitzes zu wahren und die Herrschaft über die nichtmagyarischen Nationen Ungarns fortzusetzen. Die Verhandlungen über den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich wurden Anfang 1867 abgeschlossen. Am 17. Februar 1867 ernannte Franz Joseph I. die neue ungarische Regierung unter Graf Andrássy. Die Wiener Verhandlungen wurden einen Tag später abgeschlossen. Am 27. Februar 1867 wurde der ungarische Reichstag wiederhergestellt. Am 15. März leistete Graf Andrássy mit seiner Regierung in Ofen Kaiser Franz Joseph I. den Treueeid. Zugleich traten die Regelungen des österreichisch-ungarischen Ausgleichs in Kraft. Das gilt als Geburtstag der Doppelmonarchie, wenn auch die Ausgleichsgesetze erst im Dezember 1867 von den Parlamenten beider Staaten beschlossen waren. Franz Joseph I. selbst wurde am 8. Juni 1867 in Buda zum König von Ungarn gekrönt. Die Doppelmonarchie 1867–1914 Franz Joseph I. war nun formal das gemeinsame konstitutionelle Staatsoberhaupt (Personalunion), unter dessen Leitung sowohl die Außenpolitik, die gemeinsame Armee und Kriegsmarine sowie die dazu nötigen Finanzen in den entsprechenden „k.u.k. Reichsministerien“ mit Sitz in Wien gemeinsam verwaltet wurden (Realunion). Alle anderen Angelegenheiten konnten Österreich und Ungarn von nun an getrennt regeln (es kam jedoch freiwillig zu einem gemeinsamen Währungs-, Wirtschafts- und Zollgebiet). Mit dem Abschluss des Ausgleichsvertrages waren jedoch keinesfalls alle Streitpunkte ausgeräumt. So hatte sich Ungarn eine Adaptierung alle zehn Jahre ausbedungen. Die Verhandlungen dazu wurden von den Ungarn vor allem mit dem Ziel der Schwächung der noch vorhandenen Bande und der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Position gegenüber Cisleithanien geführt. Die sich jeweils über viele Monate, ja Jahre, hinziehenden Verhandlungen der entsprechenden Kommissionen schufen ein Klima der permanenten Konfrontation und belasteten das Verhältnis zwischen den beiden Reichshälften bis zur Planung eines Militäreinsatzes. Es zeigte sich, dass der Einfluss Franz Josephs I. als ungarischer König auf die ungarische Innenpolitik weit geringer war als jener auf die Regierungen in Cisleithanien als österreichischer Kaiser. Eines seiner letzten Druckmittel gegenüber den Ungarn blieb die Androhung der Einführung allgemeiner und freier Wahlen. Der Ausgleich mit Ungarn, der den Ungarn eine weitreichende staatliche Autonomie gebracht hatte, führte allerdings zum Protest anderer Nationalitäten, insbesondere der Slawen. Konkrete Forderungen nach einem ähnlichen Ausgleich wurden vor allem von den Tschechen für die Länder der böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, Österreichisch-Schlesien) erhoben. Die unberücksichtigten Interessen anderer Nationalitäten und die ungarischen Assimilierungsversuche (z. B. die Magyarisierungspolitik in der heutigen Slowakei) führten zu ethnischen Spannungen und zu Begriffen wie „Völkerkerker“. Andererseits prosperierte die Doppelmonarchie als gemeinsamer Wirtschaftsraum mit gemeinsamer Währung. Die nichtdeutschen Nationalitäten hatten in Österreich wesentlich mehr Rechte als in Ungarn. Dies betraf vor allem den Unterricht in der Muttersprache (obwohl höhere nichtdeutsche Schulen oft erkämpft werden mussten), die Verwendung der Muttersprache bei Ämtern und Behörden (Antworten in der Sprache des Antragstellers mussten allerdings erst gesetzlich vorgeschrieben werden) und die Vertretung im Reichsrat, dem Parlament Österreichs. Diese Vertretung wurde allerdings sehr unterschiedlich genützt. Die Polen Galiziens arbeiteten – durch Steuergeschenke und Investitionen geködert – oft konstruktiv mit und stellten zeitweise k.k. Minister (Agenor Goluchowski, Alfred Józef Potocki, Kasimir Felix Badeni). Viele tschechische Politiker bestritten die Zuständigkeit des Reichsrates für die Länder der böhmischen Krone grundsätzlich, sodass dort schon früher als in anderen Kronländern die Direktwahl der Abgeordneten vorgeschrieben werden musste. Tschechische Reichsratsabgeordnete machten die Beratungen des Abgeordnetenhauses immer wieder durch Lärmorgien unmöglich (Obstruktionspolitik), worauf die Regierung dem Kaiser die Vertagung des Reichsrates vorschlug und mit provisorischen Verordnungen weiterregierte. In Ungarn waren die nichtmagyarischen Nationalitäten, die fast die Hälfte der Bevölkerung ausmachten, durch Schulgesetze und Wahlrecht diskriminiert. Im Unterschied zu Österreich, wo dies 1907 gelungen war, wurde in Ungarn bis zum Ende der Doppelmonarchie kein allgemeines Männerwahlrecht eingeführt. Vorrechte von Stand und Besitz waren in Ungarn wesentlich stärker maßgebend als in Österreich. Die herrschende Schicht Ungarns arbeitete im Rahmen ihrer politischen Möglichkeiten daran, Ungarn möglichst vollständig von Österreich unabhängig zu machen. Als der Berliner Kongress 1878 Österreich-Ungarn die Okkupation Bosniens und der Herzegowina, beide formal weiterhin Bestandteile des Osmanischen Reiches, gestattete, wollten Österreich und Ungarn das neue Verwaltungsgebiet in ihren Staat eingliedern. Die salomonische Lösung war dann, dass Bosnien und Herzegowina weder zu Cis- noch zu Transleithanien geschlagen, sondern vom gemeinsamen k.u.k. Finanzministerium verwaltet wurde. Kaiser und König Franz Joseph I. war nach dem Ausgleich penibel darauf bedacht, seine beiden Reichshälften gleich zu behandeln. Dies erstreckte sich bis zur Frage der Namensgebung für neue Schiffe der k.u.k. Kriegsmarine; Franz Joseph I. lehnte Namensvorschläge ab, die Ungarn benachteiligt hätten. Der nach dem Selbstmord von Kronprinz Rudolf 1889 designierte Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand hingegen verbarg seine Abneigung gegen die herrschende Klasse Ungarns und ihre Magyarisierungs- und Erpressungspolitik gegenüber der Krone nicht und plante in seiner Militärkanzlei (er war Generalinspektor der gesamten k.u.k. bewaffneten Macht) im Schloss Belvedere einen auf die Armee gestützten Umbau der Doppelmonarchie nach dem Tod Franz Josephs I. Sein Vorhaben, aus der Doppelmonarchie durch gleichberechtigte Beteiligung der Südslawen als drittes Staatselement (Trialismus) eine „Tripelmonarchie“ zu machen, wäre wohl nur im Bürgerkrieg mit den Ungarn zu realisieren gewesen. Außerdem hätten die dann nach wie vor benachteiligten Tschechen wohl nicht unbeteiligt zugesehen. Auf Initiative Franz Ferdinands wurden außerdem Modelle zur Umwandlung der Monarchie in einen ethnisch-föderativen Staat entworfen (Modell der „Vereinigten Staaten von Groß-Österreich“ nach Aurel Popovici), die jedoch nicht zur Realisierung kamen. 1908 brach in der Türkei die so genannte jungtürkische Revolution aus. Österreich-Ungarn wurde dadurch daran erinnert, dass Bosnien und die Herzegowina zwar von der k.u.k. Monarchie seit dreißig Jahren okkupiert und verwaltet wurden, jedoch formal Teile des Osmanischen Reiches geblieben waren. Franz Joseph I. sah nun die Chance, „Mehrer des Reiches“ zu sein, und stimmte dem Annexionsplan des k.u.k. Reichsfinanzministers zu. Der einseitige, von keiner internationalen Konferenz unterstützte Rechtsakt, das Hoheitsgebiet der k.u.k. Monarchie auf Bosnien und Herzegowina zu erstrecken, verursachte in Europa größere Unruhe („Bosnienkrise“). Dabei wurde klar, wie wenige Verbündete Österreich-Ungarn im Kriegsfall haben würde. 1908 beging Franz Joseph I. auch sein Jubiläum, 60 Jahre Kaiser von Österreich zu sein. Kaiser Wilhelm II. und fast alle Oberhäupter der deutschen Teilstaaten gratulierten aus diesem Anlass persönlich in Wien. Ungarn sah sich „nicht zu Kundgebungen veranlasst“, war Franz Joseph I. doch bis zu seiner Krönung in Ungarn 1867 als Fremdherrscher empfunden worden. In Prag und Laibach kam es 1908 zu Ausschreitungen gegen die Deutschen als herrschendes Volk des Kaisertums Österreich. Der Weg in den Krieg: Julikrise 1914 Am 28. Juni 1914 besuchten Franz Ferdinand und seine Frau Sophie Herzogin von Hohenberg Sarajevo, die Hauptstadt des 1908 annektierten Bosnien. An jenem Tag beging Serbien zum ersten Mal den Veitstag als offiziellen Staatsfeiertag, den Jahrestag der Schlacht auf dem Amselfeld, an dem 1389 die Serben vernichtend von den Türken geschlagen worden waren. Nationalisten, die ein vereintes Serbien (und somit Gebiete der Monarchie, in denen Serben lebten) forderten, empfanden den Besuch des Paares als Provokation. Während einer Autofahrt durch Sarajevo wurde das Paar von dem serbischen Attentäter Gavrilo Princip erschossen, was zu einer schwerwiegenden Staatskrise, der so genannten Julikrise, führte. Daraufhin erhielt Kaiser und König Franz Joseph ein Treuebekenntnis des deutschen Kaisers Wilhelm II., der ihm versicherte, „im Einklang mit seinen Bündnisverpflichtungen und seiner alten Freundschaft treu an der Seite Österreich-Ungarns [zu] stehen“. Dieses Treuebekenntnis, das nicht voraussetzte, dass weitreichende Entscheidungen Österreich-Ungarns vorher mit dem Deutschen Reich abgesprochen wurden, empfanden politische Beobachter als Blankoscheck. Wie weit zu diesem Zeitpunkt der europäische Krieg bereits im Kalkül der deutschen Führung lag, ist in der historischen Forschung bis heute umstritten (siehe Fischer-Kontroverse). Am 23. Juli stellte Österreich-Ungarn ein Ultimatum an Serbien, da man davon ausging, dass Serbien entscheidenden Anteil an dem Attentat hatte. Die Antwort aus Belgrad war nachgiebig und kooperativ.[1] Die Serben hatten allerdings nicht alle Bedingungen der k.u.k. Monarchie hundertprozentig akzeptiert. Österreichisch-ungarische Spitzenpolitiker und Militärs nahmen daher gern die Gelegenheit wahr, die serbische Antwort als unzureichend abzulehnen. In völliger Verkennung der Weltlage und der Schwäche der Monarchie motivierten sie den 84-jährigen Kaiser und König, der seit 48 Jahren keinen Krieg mehr zu führen gehabt hatte, zur Kriegserklärung an das südöstliche Nachbarland, die am 28. Juli erfolgte. Dies bewog Russland zur Generalmobilmachung, da sich das Zarenreich aufgrund des Panslawismus als Behüter der slawischen Völker sah und den Balkan als eigenes Einflussgebiet betrachtete. Russland erklärte Österreich-Ungarn den Krieg. Hierauf trat für das Deutsche Reich der Bündnisfall ein; das Reich trat an der Seite Österreich-Ungarns in den Krieg ein. Da Russland mit Frankreich und Großbritannien verbündet war (Entente), kamen diese beiden Russland zu Hilfe, womit der „Große Krieg“ – später Erster Weltkrieg genannt – nicht mehr aufzuhalten war. Österreich-Ungarn im Ersten Weltkrieg Italien blieb zunächst neutral. Es sah sich trotz des Bündnisses (Dreibund) mit Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich nicht in der Pflicht, da es ein Defensivbündnis gewesen sei und Italien die „Mittelmächte“ (womit nicht die Größe der Macht, sondern die Lage in Mitteleuropa gemeint war) für die Verantwortlichen des Kriegsausbruches hielt. Italien stellte an Österreich-Ungarn die Forderung, italienischsprachige Gebiete der k.u.k. Monarchie (Trentino, Triest, Istrien usw.) an Italien abzutreten. Österreich-Ungarn wollte allenfalls das Trentino (Welschtirol) abtreten. Deutschland erkannte die Gefahr, dass die Entente Italien in ihr Lager ziehen könnte und mahnte Österreich-Ungarn, die Forderungen Italiens anzunehmen. Die Entente versprach Italien mehr: 1915 wechselte der gewesene Bündnispartner Österreich-Ungarns die Seiten und begann in der Hoffnung, das Risorgimento abschließen und beide Küsten der Adria („mare nostro“ = „unser Meer“) beherrschen zu können, seinen Krieg gegen Österreich-Ungarn. Der Fragilität des Vielvölkerstaates zum Trotz kämpfte die österreichisch-ungarischen Armee mutig und standhaft. In Galizien war es schwer, der russischen Übermacht standzuhalten. (Vorübergehend gab es die Furcht, die Russen könnten bis Wien vordringen.) Serbien, von der Wiener „Kriegspartei“ als leichte Beute betrachtet, leistete erbitterten Widerstand und konnte erst 1915 mit deutscher Hilfe niedergerungen werden. Italien gelang es auch in zwölf (!) Isonzoschlachten (Isonzo = slowenisch Soca, Fluss nahe der heutigen Grenze zwischen Italien und Slowenien) nicht, in den angeblich „weichen Unterleib“ der k.u.k. Monarchie einzudringen; im Gegenteil, nach der 12. Schlacht rückten die österreich-ungarischen Truppen mit Unterstützung der deutschen 14. Armee bis an den Piave, weit in Italien, vor. (Ernest Hemingway, für Italien als Sanitäter im Einsatz, schrieb darüber in seinem Roman „In einem andern Land“ [„Farewell to Arms“]). Auch im Gebirgskrieg in den Dolomiten (Südtirol) blieb Italien erfolglos. Die Adria wurde eher von der k.u.k. Kriegsmarine beherrscht als von Italien. Kriegsgefangene wurden unter anderem in den im heutigen Österreich gelegenen, großen Lagern Sigmundsherberg und Feldbach fest gehalten. Große Internierungslager befanden sich in Drosendorf, Karlstein an der Thaya und Grossau. Die 1917 gehegte Hoffnung, dass der Waffenstillstand mit Russland, dem dort im gleichen Jahr die Oktoberrevolution folgte, die Wende zu einem Sieg der Mittelmächte einleiten würde, erfüllte sich aufgrund der mittlerweile eingetroffenen US-amerikanischen Armee nicht. Die Überlegenheit des Deutschen Reiches, das wesentlich mehr Menschen, Rohstoffe, Waffen usw. in den Krieg investieren konnte, ließ die k.u.k. Monarchie im Lauf des Krieges immer mehr unter den Einfluss des deutschen Generalstabes gelangen. Dieser wollte auch nach dem Kriegseintritt der USA 1917 auf Seiten der Entente lang nicht einsehen, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war. Die deshalb geheim erfolgten Friedensbemühungen Kaiser Karls I. blieben vergeblich, die USA hatten die tschechischen Exilanten bereits als Vertreter der zu gründenden Tschechoslowakei anerkannt und verhandelten lieber mit den präsumtiven Nachfolgestaaten der Monarchie als mit dem k.u.k.-Außenministerium. Im Hinterland gab es 1918 große Versorgungskrisen und Streiks, in der Bocche di Cattaro (Bucht von Kotor) in Dalmatien meuterten Matrosen. Das Ende der Doppelmonarchie Als der Reichsrat, das Parlament der österreichischen Reichshälfte, im Mai 1917 nach mehr als drei Jahren parlamentsloser Regierung wieder einberufen wurde, legten Abgeordnete aus den Kronländern Bekenntnisse zu Nationalstaaten ab: Die Polen Galiziens wollten sich einem neu entstehenden polnischen Staat anschließen, die Ukrainer Galiziens keinesfalls unter polnische Herrschaft gelangen. Die Tschechen strebten einen tschechoslowakischen Staat an, die Slowenen und Kroaten wollten mit den Serben einen südslawischen Staat bilden. Die Deutschen Böhmens und Mährens wollten das von den Tschechen beschworene frühere böhmische Staatsrecht nicht anerkennen, da sie befürchteten, in den Ländern der böhmischen Krone als Minderheit unter tschechische Herrschaft zu geraten. In Ungarn konnten sich die nichtmagyarischen Nationalitäten kaum artikulieren, da sie im Budapester Reichstag auf Grund des minderheitenfeindlichen ungarischen Wahlrechts kaum vertreten waren und alle anderen Äußerungen der Kriegszensur unterlagen. Slowaken, Rumänen und Kroaten sahen aber wenig Anlass, weiterhin unter magyarischer Oberhoheit zu leben. Ein Ausweg aus dieser rechtlich und politisch verfahrenen Situation ließ sich im Krieg ebenso wenig finden wie vor 1914. Am 16. Oktober 1918 erließ Karl I./IV. letztlich das Völkermanifest. Dieses Manifest sollte den Anstoß dazu geben, die österreichische Reichshälfte unter der Schirmherrschaft des Kaisers in eine Konföderation freier Völker umzuwandeln. Die Nationalitäten Österreichs wurden dazu aufgerufen, eigene Nationalräte (Volksvertretungen) zu bilden. Die ungarische Regierung, die die Lage gründlich verkannte, machte dem König keinen ähnlichen Vorschlag; Karl IV. war politisch zu schwach, ein solches Manifest über die Köpfe der ungarischen Regierung hinweg zu publizieren. Die Nationalitätenfragen Österreichs ließen sich jedoch nicht von denen Ungarns trennen: Die Kroaten im österreichischen Dalmatien wollten den südslawischen Staat mit den Kroaten des ungarischen Kroatien gründen, die österreichischen Tschechen die Tschechoslowakei mit den ungarischen Slowaken. Der mit dem Manifest unternommene Versuch, die Neuordnung der k.u.k. Monarchie unter wenigstens nomineller Führung durch das Haus Habsburg zu ermöglichen, musste somit fehlschlagen. Nationale Wünsche waren weitaus stärker als verbliebene Reste dynastischer Loyalität. Am 21. Oktober 1918 bildeten die deutschen Abgeordneten des Reichsrates die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich. Am 30. Oktober setzte die Nationalversammlung unter Vorsitz von Karl Seitz den deutschösterreichischen Staatsrat (Vorsitz: ebenfalls Seitz, Staatskanzler: Karl Renner) als Vollzugsausschuss ihrer Beschlüsse ein, der die Staatsregierung berief. Am 28. Oktober 1918 übernahmen die Tschechen in Prag von den k.k. Behörden unblutig die Macht und riefen die Tschechoslowakische Republik aus. Galizien schloss sich dem neu entstehenden Polen an. Slowenen und Kroaten wurden am 30. Oktober Mitgründer des neuen südslawischen Staates. Die ungarische Regierung kündigte am 31. Oktober 1918 die Realunion mit Österreich auf, womit Österreich-Ungarn aufgelöst war. (Die drei gemeinsamen Ministerien konnten nur noch die Trennung administrieren.) In Siebenbürgen übernahmen die Rumänen die Macht. Am 11. November wurde Kaiser Karl I. von den republikanisch gesinnten deutschösterreichischen Spitzenpolitikern dazu bewogen, auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften zu verzichten; eine förmliche Abdankung hatte er abgelehnt. Am gleichen Tag entließ der Kaiser die funktionslos gewordene k.k. Regierung von Ministerpräsident Heinrich Lammasch. Am 12. November 1918 fand in Wien die letzte Reichsratssitzung statt, am gleichen Tag rief der Staat Deutschösterreich die Republik aus. Am 13. November leistete der letzte Habsburger-Monarch als König Karl IV. von Ungarn den gleichen Verzicht (Ungarn blieb Königreich ohne König). In den Pariser Vorortverträgen (Vertrag von Saint-Germain mit Österreich und Vertrag von Trianon mit Ungarn) wurden Gebietsabtretungen und Grenzen der Nachfolgestaaten der Monarchie offiziell festgelegt. Die Verträge bestätigten die völkerrechtliche Anerkennung der Nachfolgestaaten Ungarn, Polen, Tschechoslowakei, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Jugoslawien) sowie Gebietsabtretungen an Italien und Rumänien. Deutschösterreich wurde der Anschluss an Deutschland verboten, ebenso die Verwendung des Begriffs „Deutsch“ im Staatsnamen; der Vertrag wurde daher mit der „Republik Österreich“ geschlossen, der bis dahin geführte Staatsname schien nicht mehr auf. Ungarn musste zugunsten der Tschechoslowakei, Rumäniens, des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen sowie Österreichs auf zwei Drittel des bisherigen Staatsgebietes verzichten und die Habsburger entthronen. Verfassung Eine gemeinsame Verfassung des Doppelstaates gab es nicht. Die legistische Grundlage der Donaumonarchie bildeten die drei folgenden Gesetze, die – gleichlautend – in Österreich und Ungarn Gültigkeit hatten: die Pragmatische Sanktion Kaiser Karls VI. vom 19. April 1713, das Verfassungsgesetz (damals inoffiziell Delegationsgesetz genannte), für Cisleithanien (Österreich) als Teil der Dezemberverfassung vom 21. Dezember 1867, in Ungarn (Transleithanien) zuvor bereits mit Gesetz XII/1867 kundgemacht, und das Zoll- und Handelsbündnis vom 27. Juni 1878. Die Pragmatische Sanktion hatte – da Karl VI. keinen männlichen Nachkommen besaß – die Herrscherrechte seiner Tochter Maria Theresia und ihrer Nachkommen festgeschrieben. Die Delegationsgesetze Österreichs und Ungarns legten fest, welche Angelegenheiten die beiden Staaten gemeinsam zu führen hatten. Das Zoll- und Handelsbündnis mit gemeinsamer Währung, gegenseitiger Niederlassungsfreiheit und gegenseitiger formloser Anerkennung von Unternehmens- und Patentregistrierungen war eine freiwillige Vereinbarung der beiden Staaten. Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn und somit zugleich König von Kroatien und Slawonien. Dies geschah nunmehr im eigenen Recht Ungarns und nicht mehr in Ableitung aus der österreichischen Kaiserwürde. Die den Delegationsgesetzen zufolge gemeinsamen Angelegenheiten, Außenpolitik und Armee, wurden durch gemeinsame Ministerien verwaltet: Außen-, Kriegs- und Finanzministerium; dieses nicht für die gesamten Finanzen der Doppelmonarchie, sondern nur zur Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten. Diese Konstruktion wurde als Realunion bezeichnet. Institutionen, die beide Reichshälften betrafen, wurden als „k. u. k.“ (kaiserlich und königlich) bezeichnet. Die Regierung von Cisleithanien wurde als „k. k.“ („kaiserlich-königlich“) bezeichnet, wobei sich königlich auf die böhmische Königswürde bezog, die der österreichische Kaiser ebenfalls innehatte. Regierung und Institutionen der ungarischen Reichshälfte wurden mit „kgl. ung.“ („königlich ungarisch“) bzw. „m. kir.“ (magyar királyi) bezeichnet. Der nach dem Ausgleich des Jahres 1867 am 14. November 1868 vom Kaiser und König festgelegte Herrschertitel und Staatsname: Bei im Namen des Kaisers abgeschlossenen Verträgen: Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn Persönliche Bezeichnung: Seine K. u. K. Apostolische Majestät Staatsname: Österreichisch-Ungarische Monarchie (schon in einem am 2. Juni 1868 kundgemachten Staatsvertrag mit Schweden und Norwegen verwendet) Die Verwendung des Namens Österreich erfolgte in der inländischen Staatspraxis sparsam, wohl aus Rücksicht auf die nichtdeutsche Mehrheit im Kaisertum Österreich. Einerseits regelte im Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 (RGBl. 142/1867) Artikel 1, es bestehe „für alle Angehörigen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder […] ein allgemeines österreichisches Staatsbürgerrecht“. Andererseits wurde das Staatsgebiet häufig mit dem Begriff „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ umschrieben, ein Begriff, der außerhalb amtlicher Texte stets durch Österreich ersetzt wurde, bis dies 1915 (!) auch offiziell so bestimmt wurde. Herrscher und Ministerpräsidenten Franz Joseph I. 1867–1916 8. Juni 1867 Krönung zum König von Ungarn (I. Ferenc József) 21. November 1916 gestorben Karl I./IV. 1916–1918 21. November 1916 Mit dem Tod seines Vorgängers automatisch Kaiser und König; die Krönung in der österreichischen Reichshälfte sollte nach dem Krieg stattfinden. 30. Dezember 1916 Krönung zum König von Ungarn als Karl IV. (IV. Károly) 11. November 1918 Regierungsverzicht in der österreichischen Reichshälfte (keine Abdankung) 13. November 1918 Regierungsverzicht in der ungarischen Reichshälfte (keine Abdankung) Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 hatte jede der beiden Reichshälften ihren eigenen Ministerpräsidenten, der mit Zustimmung des Monarchen sein eigenes Kabinett berief. Aufgrund der Verfassungs- und der realpolitischen Entwicklung der Habsburgermonarchie blieb der österreichische Ministerpräsident ausschließlich vom Willen des Kaisers abhängig (ein Misstrauensvotum, das zum Rücktritt verpflichtete, gab es im Reichsrat nicht), der ungarische Ministerpräsident vom Willen des Königs und der ungarischen Aristokratie. Insbesondere in der österreichischen Reichshälfte wechselten die Amtsträger ab den frühen 1890er Jahren häufig; nur wenige Politiker konnten prägenden Einfluss gewinnen. Direkt vom Kaiser ohne Vorschlag eines Ministerpräsidenten besetzt wurden die für den österreich-ungarischen Gesamtstaat verantwortlichen Ämter des k.u.k. Außenministers, des k.u.k. Kriegsministers (jede Reichshälfte hatte zusätzlich noch eigene Landesverteidigungsministerien, die für die jeweilige nationale Landwehr zuständig waren) und des k.u.k. Finanzministers (zuständig für das Budget der k.u.k. Armee und des Außenministeriums, jede Reichshälfte hatte zusätzlich noch eigene Finanzministerien). Österreich-Ungarn hatte als Ganzes keinen Regierungschef; im Ministerrat für gemeinsame Angelegenheiten führte der Außenminister den Vorsitz, dieser trug aber zumindest zur Zeit des Außenministers Friedrich Ferdinand von Beust (1867-1871) den zusätzlichen Titel Reichskanzler. Reichsteile und Länder Der Fluss Leitha bildete streckenweise die Grenze zwischen den beiden Reichshälften Österreich und Ungarn (entspricht der heutigen burgenländischen Westgrenze). Daraus leiteten sich die Bezeichnungen Cisleithanien („Land diesseits der Leitha“ für die westliche Reichshälfte) und Transleithanien („Land jenseits der Leitha“ für die östliche Reichshälfte) ab. Cisleithanien hieß offiziell Die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (vorher inoffiziell, seit 1915 offiziell Österreich genannt), die einzelnen Länder wurden als Kronländer bezeichnet. Die Länder Transleithaniens wurden offiziell als Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone bezeichnet. Von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltet wurde das zuvor zum Osmanischen Reich gehörige Land Bosnien und Herzegowina, das 1878 besetzt und 1908 unter Inkaufnahme der Bosnischen Annexionskrise in den Reichsverband eingegliedert wurde. Die folgenden Tabellen zeigen die Ergebnisse des Zensus vom 31. Dezember 1910. Cisleithanien: 1. Böhmen 2. Bukowina 3. Kärnten 4. Krain 5. Dalmatien 6. Galizien und Lodomerien 7. Küstenland 8. Österreich unter der Enns 9. Mähren 10. Salzburg 11. Österreichisch Schlesien 12. Steiermark 13. Tirol 14. Österreich ob der Enns 15. Vorarlberg Transleithanien: 16. Ungarn mit Vojvodina und Siebenbürgen 17. Kroatien und Slawonien 18. Bosnien und Herzegowina Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Groß- und Mittelmächten hatte Österreich-Ungarn keine kolonialen Ambitionen. Die einzige außereuropäische koloniale Besitzung der Doppelmonarchie bestand zwischen 1901 und 1917 in einer kleinen Konzession in der chinesischen Stadt Tianjin (Tientsin). Die Konzession lag am Kaiserkanal beziehungsweise am Hai He (Peiho) und umfasste ungefähr eine Fläche von 2,5 km². Bevölkerung und Nationalitäten Für die folgenden Aufstellungen wird die Volkszählung vom 31. Dezember 1910 zu Grunde gelegt. Die Umgangssprachen Österreich-Ungarns 1910 In den Volkszählungen wurde in Österreich-Ungarn jeweils die Umgangssprache ermittelt. Juden gaben in Altösterreich meist Deutsch als Umgangssprache an, ebenfalls Beamte, die zwar Deutsch nicht als Muttersprache hatten, aber durch den Einsatz im Verwaltungsapparat vorwiegend deutsch sprachen. Exakte Zahlen über die nationale Zuordnung existieren nicht. Umgangssprachen in den Kronländern der österreichischen Reichshälfte Magyarisierungspolitik in Ungarn Nach dem Ausgleich mit Österreich kam es 1868 innerhalb der ungarischen Reichshälfte zu einem ungarisch-kroatischen Ausgleich. Dieser Ausgleich sicherte Kroatien und Slawonien eine beschränkte Autonomie zu. In den anderen Teilen Ungarns nahmen die Spannungen unter den Volksgruppen jedoch zu. Gründe für diese Spannungen waren sowohl die Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung als auch die Zunahme der Intoleranz der Nationalitäten untereinander. Im Gegensatz zu den im Königreich Ungarn lebenden Minderheiten wie Slowaken oder Rumänen hatte der Nationalismus der Magyaren die Staatsmacht auf seiner Seite und war somit in der stärkeren Position, obwohl die ethnischen Ungarn nur etwa die Hälfte der Bevölkerung stellten. Die Umsetzung der an sich liberalen Minderheitengesetzgebung hatte in einer solchen Atmosphäre kaum Erfolg. Das Nationalitätengesetz von 1868 bestimmte zwar Ungarisch als Staatssprache, ließ jedoch Minderheitensprachen auf regionaler, lokaler und kirchlicher Ebene zu. Doch diese Regelung wurde oft nicht in die Tat umgesetzt, und die Minderheiten sahen sich Assimilierungsversuchen ausgesetzt. Ab 1875 wurde unter Ministerpräsident Kálmán Tisza (1875–1890) eine konsequente Magyarisierungspolitik betrieben, um alle Nichtmagyaren in 40 Jahren zu Ungarn zu machen. Bereits im Revolutionsjahr 1848 ergriffen slowakische Angehörige des ungarischen Parlaments die Initiative, um sich beim Kaiser Unterstützung gegen die Magyarisierungspolitik zu holen. Es wurde eine Erklärung mit „Forderungen der slowakischen Nation“ abgegeben, welche man dem Kaiser und der ungarischen Nationalregierung übergab. Gefordert wurde die Föderalisierung Ungarns, die Konstituierung einer ethnopolitischen Einheit, die Festlegung der slowakischen Grenzen, ein eigener Landtag, eine slowakische Nationalgarde, nationale Symbole, das Recht auf Gebrauch der slowakischen Sprache, allgemeines Wahlrecht und eine gleichberechtigte Vertretung im ungarischen Parlament. Die Magyaren jedoch sahen dadurch ihre Machtstellung in Oberungarn, wie sie die heutige Slowakei nannten, in Gefahr und reagierten mit Kriegsrecht und Haftbefehlen gegen die slowakischen Nationalführer. In Wien und Böhmen wurden slowakische Exilregierungen errichtet, die Hoffnungen der Slowaken wurden aber enttäuscht. Nach der Revolution ließ man die Ungarn mit ihrer zentralistischen Verwaltung gewähren. Der Ausgleich von 1867 lieferte die Minderheiten nun völlig der Magyarisierungspolitik Budapests aus. Zwischen 1881 und 1901 hatten die Slowaken keine eigenen Abgeordneten im ungarischen Parlament, auch danach waren es im Verhältnis weniger, als ihr Bevölkerungsanteil ausmachte. Versuche Budapests vor und während des Ersten Weltkriegs, dem serbischen und rumänischen, auf Expansion bedachten Nationalismus mit Zugeständnissen entgegen zu wirken, kamen zu spät. Auswanderung aus Österreich-Ungarn Zwischen 1876 und 1910 wanderten rund 3,5 Millionen (andere Zahlen geben bis zu 4 Millionen an) Einwohner der Doppelmonarchie aus. Sie waren arm und arbeitslos und erhofften sich in einem anderen Land bessere Lebensbedingungen. Etwa 1,8 Millionen Menschen kamen davon aus der cisleithanischen Reichshälfte und etwa 1,7 Millionen aus der transleithanischen Hälfte. Fast drei Millionen von ihnen hatten als Reiseziel die Vereinigten Staaten von Amerika, 358.000 Personen wählten Argentinien als neue Heimat, 158.000 gingen nach Kanada, 64.000 nach Brasilien und 4.000 wanderten nach Australien aus. Der Rest verteilte sich auf andere Länder. Allein im Jahre 1907 verließen rund eine halbe Million Menschen ihre Heimat. Die Regierungen Österreichs und Ungarns waren besorgt, da sich unter den Auswanderern viele junge arbeitsfähige Männer befanden. 1901–1905 wurden allein in Österreich 65.603 Liegenschaften, davon 45.530 kleinere Parzellen, von Auswanderern öffentlich versteigert. Ausgewanderte schrieben an ihre daheimgebliebenen Bekannten und Familienangehörige oft begeistert von „drüben“ – manchmal waren gleich bezahlte Schiffsfahrkarten beigelegt. Die wichtigsten Ausgangshäfen für die Auswanderer waren Hamburg und Bremen, wo die Schiffe der großen Reedereien, die Norddeutsche Lloyd und die Hamburg-Amerika-Linie, anlegten. Dauerte eine Schifffahrt nach New York zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit den ersten Dampfschiffen noch rund ein Monat, so betrug die Fahrtzeit um 1900 bei gutem Wetter nur noch eine Woche. Von Triest aus mit der Austro-Americana dauerte eine Reise nur noch 15 Tage. Jährlich führten 32 bis 38 Fahrten in die USA. Die Reisebedingungen waren für die zumeist armen Auswanderer oft miserabel. Für die Reedereien, die am Komfort für die weniger wohlhabenden Passagiere sparten, war das Auswanderergeschäft äußerst lukrativ und daher sehr hart umkämpft. Die meisten Auswanderer kamen aus Galizien im heutigen Polen und in der Ukraine. 1907-1912 waren es 350.000, wie aus einer Interpellation von polnischen Reichsratsabgeordneten an verschiedene österreichische Minister am 12. März 1912 hervorging. Wirtschaft Bergbau Der Bergbau erwirtschaftete per 1889 78,81 Millionen Gulden. Die wichtigsten abgebauten Rohstoffe waren Braun- und Steinkohle sowie Salz. Weiters von Bedeutung waren auch Graphit, Blei und Zink. An Edelmetallen konnten 35.435 Meterzentner Silber abgebaut werden. Der Goldbergbau spielte schon damals praktisch keine Rolle mehr – 1889 wurden lediglich rund 13 Kilogramm Gold abgebaut. Industrialisierung Die österreichisch-ungarische Wirtschaft veränderte sich während der Existenz der Doppelmonarchie erheblich. Die technischen Veränderungen beschleunigten sowohl die Industrialisierung als auch die Urbanisierung. Während die alten Institutionen des Feudalsystems immer mehr verschwanden, breitete sich der Kapitalismus auf dem Staatsgebiet der Donaumonarchie aus. Zunächst bildeten sich vor allem um die Hauptstadt Wien, in der Obersteiermark, in Vorarlberg und in Böhmen wirtschaftliche Zentren heraus, ehe im weiteren Verlauf des neunzehnten Jahrhunderts die Industrialisierung auch in Zentralungarn und den Karpaten Einzug hielt. Resultat dieser Struktur waren enorme Ungleichheiten in der Entwicklung innerhalb des Reiches, denn generell erwirtschafteten die westlich gelegenen Wirtschaftsregionen weit mehr als die östlichen. Zwar war bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts im annähernd gesamten Staatsgebiet die Wirtschaft rapide gewachsen und das gesamte Wirtschaftswachstum konnte sich durchaus mit dem anderer europäischer Großmächte messen, doch aufgrund des späten Einsetzens dieser Entwicklung blieb Österreich-Ungarn weiterhin im internationalen Vergleich rückständig. Haupthandelspartner war vor dem ersten Weltkrieg mit weitem Abstand an erster Stelle das Deutsche Reich (1910: 48 % aller Exporte, 39 % aller Importe), gefolgt von Großbritannien (1910: knapp 10 % aller Exporte, 8 % aller Importe). Der Handel mit dem geografisch benachbarten Russland hatte dagegen nur ein relativ geringes Gewicht (1910: 3 % aller Exporte, 7 % aller Importe). Haupthandelsgüter waren landwirtschaftliche Produkte. Verkehr Eisenbahn Der Eisenbahntransport expandierte in Österreich-Ungarn rapide. Schon im Vorgängerstaat, dem Kaisertum Österreich, war 1841 von Wien ausgehend ein bedeutender Anteil an Schienenverbindungen entstanden. Grund dafür war, dass die Regierung das große Potenzial des Eisenbahnverkehrs für militärische Zwecke erkannt hatte und somit viel in deren Ausbau investierte. Wichtige Zentren wie Pressburg, Budapest, Prag, Krakau, Graz, Laibach und Venedig wurden in das Netz integriert. 1854 waren etwa sechzig bis siebzig Prozent der 2000 Streckenkilometer unter staatlicher Kontrolle. Allerdings begann die Regierung zu diesem Zeitpunkt große Streckenabschnitte an Privatinvestoren zu verkaufen, um der finanziellen Belastung Herr zu werden, die infolge der Revolution von 1848 und des Krimkriegs entstanden war. Von 1854 bis 1879 wurde beinahe das komplette Schienennetz von privaten Investoren übernommen. In dieser Zeit erweiterte sich die Streckenlänge in Cisleithanien um 7952 Kilometer, in Ungarn um 5839 Kilometer, was zur Folge hatte, dass neue Gebiete vom Bahnnetz erschlossen wurden. Von nun an war es möglich, auch weit entfernte Gebiete zu erreichen und in den wirtschaftlichen Fortschritt zu integrieren, was zu Zeiten, als der Transport noch von Flüssen abhängig war, nicht möglich war. Ab 1879 begannen die Regierungen in Österreich und Ungarn das Bahnnetz wegen der schwerfälligen Entwicklung während der weltweiten Wirtschaftskrise in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts wieder zu verstaatlichen. Zwischen 1879 und 1900 wurden in Cisleithanien und Ungarn mehr als 25.000 Kilometer neue Bahnstrecken angelegt. Während dieser Periode gelang es der Doppelmonarchie, mittels Bahneinsatzes die Transportkosten im Inneren zu reduzieren und neue Märkte außerhalb des Landes zu erschließen. Schifffahrt Aufgrund der Besitzungen im Österreichischen Küstenland sowie am weiteren Balkan verfügte Österreich über mehrere Seehäfen. Der bedeutendste davon war Triest, wo die österreichische Handelsmarine mit ihren beiden bedeutendsten Gesellschaften Österreichischer Lloyd und Austro-Americana sowie einige Werften ihren Sitz hatten, und auch die k. u. k. Kriegsmarine zahlreiche Schiffe anfertigen und ankern ließ. Dem Aufschwung voraus ging jedoch der Niedergang Venedigs, das zudem von 1815 bis 1866 keine Konkurrenz für Österreich-Ungarn darstellen konnte, da es Teil der Monarchie war. Zuvor konnte die Handelsmarine kaum Bedeutung erlangen, angesichts der großen Konkurrenz in Venedig. Auch die Kriegsmarine erlangte erst zur Zeit Österreich-Ungarns große Bedeutung. Die Gründung einer solchen scheiterte lange am Geldmangel des Hauses Habsburg. Der wichtigste Hafen für die ungarische Reichshälfte war Fiume, von wo aus die ungarischen Schifffahrtsgesellschaften, deren bedeutendste die Adria war, operierten. Ein weiterer wichtiger Hafen war Pola – vor allem für die Kriegsmarine. Im Jahr 1889 zählte die österreichische Handelsmarine 10.022 Schiffe, wovon 7.992 Fischereischiffe und -Boote waren. Für den Küsten- und Seehandel bestimmt waren 1.859 Segler mit 6.489 Mann Besatzung und einer Ladekapazität von 140.838 Tonnen sowie 171 Dampfschiffe mit einer Ladekapazität von 96.323 Tonnen und einer Besatzung von 3.199 Mann. In einem Gesetz vom 19. Juni 1890 wurde zur Förderung des Baus von Dampf- und Segelschiffen aus Eisen oder Stahl im Inland für den Schiffsbetrieb zur See die Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer auf die Dauer von 15 Jahren gewährt. Dies betraf vor allem den Bau und Betrieb von kleinen Dampfern für die Küstenschifffahrt in Dalmatien. Die Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft (DDSG) wiederum war bis Ende der Donaumonarchie die größte Binnenschifffahrtsgesellschaft der Welt, während der Österreichische Lloyd eine der größten Hochsee-Reedereien der damaligen Zeit, mit Reisezielen im Orient, sowie ab Errichtung des Suez-Kanals, auch in Asien, war. Vor Kriegsausbruch zählte er 65 mittlere bis große Dampfschiffe. Die Austro-Americana zählte vor Kriegsausbruch etwa ein Drittel davon, verfügte aber mit der S.S. Kaiser Franz Joseph I. über das größte österreichische Passagierschiff. Im Gegensatz zum Österreichischen Lloyd steuerte die Austro-Americana fast ausschließlich Ziele in Nord- und Südamerika an. Bis zum Kriegsausbruch 1914 beförderte die Gesellschaft unter anderem 101.670 Auswanderer von Österreich-Ungarn in die Vereinigten Staaten. Kultur und Wissenschaft Besonders der wirtschaftliche Aufschwung der Donaumonarchie ist mit Franz Josephs I. Namen verbunden, der nach wie vor auf vielen Wiener Prachtbauten aus dieser Zeit als Inschrift zu lesen ist. Nach der 1857 vom Kaiser angeordneten Schleifung der mittelalterlichen Stadtbefestigungen Wiens war Platz für eine die gesamte Innenstadt umfassende Prachtstraße geworden. Entlang dieser Straße, der Wiener Ringstraße, fertiggestellt 1865, entstanden nicht nur die Palais der reichen Bankiers und Großindustriellen, sondern auch der Erweiterungsbau der kaiserlichen Hofburg, große Museen, die die kaiserlichen Kunst- und Natursammlungen beherbergten, ein Parlamentsgebäude für den Reichsrat, die Neue Universität, das Neue Rathaus, das Hofburgtheater und eine zum Andenken an die Errettung des Kaisers vor einem Attentäter im Jahre 1853 gestiftete Votivkirche. Der Suizid des Architekten Van der Nüll, Miterbauer der Wiener Oper, als Reaktion auf eine Kritik des Kaisers, veranlasste Franz Joseph, zu kulturellen Angelegenheiten nur noch sehr zurückhaltend Stellung zu nehmen. Es heißt, der Kaiser habe sich bei allen möglichen kulturellen Anlässen nur noch mit der stereotypen Phrase: „Es war sehr schön, es hat mich sehr gefreut!“ geäußert. Obwohl Franz Joseph I. oft als schwarzer Reaktionär und grauer Bürokrat beschrieben wurde, blühte besonders in den Jahren um 1900 unter seiner Regierung die Geisteskultur in Österreich-Ungarn wie nie zuvor und nie danach. Allerdings nahm der Monarch – im Gegensatz zu seinem Sohn Kronprinz Rudolf – nie selbst aktiv an den neuen kulturellen und intellektuellen Strömungen Anteil; sie berührten ihn nicht, während sein späterer Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand oft wütend dagegen auftrat. Wien war Anziehungspunkt für viele Wissenschaftler wie Christian Doppler und Ludwig Boltzmann, darunter auch eine Reihe späterer Nobelpreisträger wie Albert Einstein, der von Franz Joseph 1911 kurzzeitig zum Universitätsprofessor in Prag ernannt worden war. Philosophen der Moderne wie Ludwig Wittgenstein, der aus einer österreichisch-ungarischen Großindustriellenfamilie stammte, und Ernst Mach beeinflussten die Arbeit der Mitglieder des Wiener Kreises bis in die 1920er Jahre. Nicht zufällig fallen auch Sigmund Freuds wichtigste Arbeiten an der medizinischen Fakultät der Universität Wien in die Zeit um 1900. Auf dem Gebiet der Bildenden Kunst entwickelte sich Gustav Klimt vom Dekorationsmaler der Ringstraßen-Bauten über die Wiener Secession zum Vorreiter der modernen Malerei. Die Zurückhaltung des Kaisers erlaubte es dem Architekten Adolf Loos, genau gegenüber dem barocken inneren Burgtor der kaiserlichen Hofburg im Jahre 1910 sein umstrittenes erstes schmuck- und ornamentloses Wohnhaus zu bauen. Franz Joseph soll die Hofburg seit damals stets durch andere Tore verlassen haben. Auch die Österreichische Filmgeschichte begann in Österreich-Ungarn. In Wien wurden 1896 die ersten beweglichen Bilder Österreichs von den Gebrüdern Lumière präsentiert, und bis zur Gründung der ersten österreichischen Filmproduktionsgesellschaften Ende der 1910er Jahre waren hauptsächlich französische Filmgesellschaften für die noch sehr bescheidene Filmproduktion verantwortlich. Während des Ersten Weltkriegs entstanden mehrere Kriegswochenschauen, die patriotisch und unter Aufsicht der kaiserlichen Zensurbehörde vom Frontgeschehen berichteten. Auch Propagandafilme wurden in großer Anzahl hergestellt, und 1918, das letzte Jahr der Habsburger-Herrschaft, war mit rund 100 Spielfilmen auch das produktivste Jahr der österreichischen Filmindustrie zur Zeit der Monarchie. Im heutigen Budapest, seit 1777 Universitätsstadt, war schon 1834-41 das Nationalmuseum und 1864 das Palais der Akademie der Wissenschaften errichtet worden. Nach dem Ausgleich 1867 waren die Ungarn bestrebt, ihre Hauptstadt zur Konkurrentin Wiens werden zu lassen. Buda (Deutsch: Ofen) am rechten Donauufer war mit der Königsburg lang die bedeutendste Stadt des Königreiches gewesen, wurde aber im 19. Jahrhundert vom linksufrigen Pest überholt. 1872 wurden die beiden Städte zu Budapest vereinigt. Opernhäuser, Theater, Bibliotheken und Museen wurden errichtet, in Pest erhielt die Stadt auch eine Ringstraße (körút). Am Pester Donauufer entstand das riesige neugotische Parlamentsgebäude. Bei Neubauten um 1900 wurden Jugendstil und ungarischer Nationalstil angewandt, oft auch eine Mischung beider. Bildung Im Bereich der allgemeinen Volkbildung kam es durch die allgemeine Unterrichtspflicht zu einem kontinuierlichen Rückgang des insbesondere in den östlichen und südlichen Reichsteilen noch vielfach vorhandenen Analphabetentums. Dieses blieb jedoch weiterhin ein erhebliches bildungspolitisches Problem und behinderte die Teilnahme von weiten Bevölkerungskreisen am gesellschaftlichen und politischen Leben. Neben dem Grundschulwesen bestand parallel für den Militär-Nachwuchs ein eigenes Schulsystem, welches speziell auf militärische Anforderungen ausgerichtet war. Eine Übersicht über diese Schule findet sich in den folgenden beiden Artikeln: Militärschulwesen (Österreich, 1859) Militärschulwesen (Österreich, 1900) Insignien Flaggen Österreich-Ungarn besaß keine gemeinsame Staatsflagge, jedoch eine gemeinsame rot-weiß-rote Kriegs- und Marineflagge (mit einem gekrönten Bindenschild) und eine gemeinsame, 1869 eingeführte Handelsflagge (eine Kombination aus der Marineflagge und der ungarischen Reichsflagge, die durch das kleine ungarische Wappen ergänzt wurde). Die Farben des Hauses Habsburg waren gleichzeitig die Flagge der österreichischen Reichshälfte. Die ungarische Reichshälfte besaß als Flagge eine rot-weiß-grüne Trikolore, versehen mit dem ungarischen Wappen. Wappen Von 1867 bis 1915 war der Doppeladler der Dynastie Habsburg-Lothringen („Haus Österreich“) das Hoheitszeichen für gemeinsame (k.u.k.) Institutionen Österreich-Ungarns. Im Jahr 1915 wurde ein neues gemeinsames Wappen eingeführt, welches eine Kombination aus den Wappen der beiden Reichshälften und dem des Herrscherhauses ist. Die Devise INDIVISIBILITER AC INSEPARABILITER („unteilbar und untrennbar“), soll die Verbundenheit der beiden in der Monarchie vereinigten Staaten darstellen. Das Wappen der österreichischen Reichshälfte zeigte den von der Kaiserkrone überhöhten Doppeladler mit einem Brustschild, der die Wappen der Kronländer beinhaltete. Als Schildhalter dienten zwei Greife. Das ungarische Wappen wurde von der Stephanskrone überhöht und von zwei schwebenden, weiß gekleideten Engeln flankiert.