Martin Zwischenbilanz Deutschlandpolitk Reiseverkehr Ausreisen Menschenrechte

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Als innerdeutsche Beziehungen oder deutsch-deutsche Beziehungen werden die politischen, diplomatischen, wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur Zeit der deutschen Teilung zwischen 7. Oktober 1949 und 3. Oktober 1990 bezeichnet.

Zeitabschnitte

Nachkriegszeit

→ Hauptartikel: Deutschland 1945 bis 1949 und Rechtslage Deutschlands nach 1945

Deutschland 1947:

vier Besatzungszonen, Gesamt-Berlin, das Saarland und die unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 zerbrach die Anti-Hitler-Koalition zwischen den USA und der Sowjetunion, und die Idee der Teilung des besiegten Landes wurde von nun an durch den aufkommenden Ost-West-Konflikt (Kalter Krieg) bestimmt, der die innerdeutsche Spaltung zum Exempel für den die Welt entzweienden „Eisernen Vorhang“ werden ließ.

Wichtige Wegmarken der allmählichen Abgrenzung waren der US-amerikanische Marshallplan 1947 sowie die westliche Währungsreform und die Berlin-Blockade 1948. Die Integration der westlichen Besatzungszonen in die Gemeinschaft der Westmächte und die des östlichen Teils in das System der Sowjetunion begleitete schließlich 1949 die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und diejenige der DDR.

Zuspitzung des Kalten Krieges

Der Ausbruch des Koreakrieges 1950 führte in Westdeutschland zu einer intensiven Debatte über eine deutsche Wiederbewaffnung als Beitrag zur Verteidigung Westeuropas im Rahmen einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). 1955 mündete die Diskussion im Beitritt zum westlichen Militärbündnis der NATO und dem Aufbau einer Verteidigungsarmee, der Bundeswehr.

Wirtschaftlich wurde die junge Bundesrepublik auf der Basis der Römischen Verträge von 1957 an die Westmächte gebunden, was zu einer Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) führte, den Vorformen der heutigen Europäischen Union (EU). Die DDR wurde währenddessen in den Ostblock eingegliedert: Die DDR trat dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und mit ihrer neu gegründeten Nationalen Volksarmee dem Warschauer Pakt bei.

August 1961: Wasserwerfer beschützt den Bau der Berliner Mauer

Während es Bundeskanzler Konrad Adenauer gelang, die Bundesrepublik Deutschland schrittweise an den Westen anzunähern, das Land mit seinen europäischen Nachbarn zu versöhnen und in Frankreich einen engen Partner zu finden, profitierten die Bundesbürger vom Wirtschaftswunder, dem durch die Marktwirtschaft bescherten Aufschwung. Die DDR-Regierung setzte hingegen auf Fünfjahrespläne und konnte die wirtschaftliche Situation nur langsam stabilisieren. Aus Mangel an freien Wahlen fehlte es der SED außerdem an Legitimität, was unter anderem zum Aufstand vom 17. Juni 1953 führte, der mit sowjetischer militärischer Hilfe beendet wurde.

Am 13. August 1961 teilte das kommunistische Regime Berlin durch den Bau der Berliner Mauer de facto in Ost- und West-Berlin. Damit setzte die DDR der zunehmenden Abwanderung der leistungsstarken Bevölkerung und verbliebenen Hoffnungen auf eine baldige Wiedervereinigung ein vorläufiges Ende. Die DDR wurde auf diese Weise stabilisiert. Die in der DDR verbliebenen Menschen hatten nicht mehr die Möglichkeit, über West-Berlin in den Westen zu gelangen und mussten sich mit dem Regime arrangieren.

Bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 gab es ungefähr vier Millionen Übersiedler aus der DDR in die Bundesrepublik und nahezu 400.000 Übersiedler aus der Bundesrepublik in die DDR.[1][2]

Westdeutsche Entspannungspolitik

Die Kubakrise von 1962, als die Welt am Rande eines Atomkrieges stand, markierte den Wendepunkt des Kalten Krieges, hin zu einer Kooperations- und Entspannungspolitik, die sich durch ein verändertes Klima auch auf die innerdeutschen Beziehungen auswirkte.

Dennoch gab es letztmals bei den Olympischen Sommerspielen 1964 in Tokio eine gesamtdeutsche Mannschaft. Zugleich begann die Bundesrepublik, politische Häftlinge aus den Gefängnissen der DDR freizukaufen.[3][4]

Vorsitzender des Ministerrats Willi Stoph (links) und Bundeskanzler Willy Brandt in Erfurt 1970, das erste Treffen der Regierungschefs der beiden deutschen Staaten

Die neue Ostpolitik der sozialliberalen Regierung unter Bundeskanzler Willy Brandt hatte an einer politischen Annäherung einen entscheidenden Anteil. Bereits in der Zeit vor der Großen Koalition, welche 1966 die Ära Adenauer beendete, hatte Brandt zusammen mit seinem Pressesprecher Egon Bahr diese außenpolitischen Leitgedanken der „Politik der kleinen Schritte“, dem „Wandel durch Annäherung“ und der „menschlichen Erleichterungen“ vorbereitet. Innerhalb von nur drei Jahren kam es nach dem symbolischen Auftakt mit dem Erfurter Gipfeltreffen 1970 zu den Ostverträgen mit Moskau, Warschau und Prag, dem Viermächteabkommen über Berlin, der Gewaltverzichtserklärung gegenüber den osteuropäischen Staaten und dem Grundlagenvertrag mit der DDR.[5] Erstmals wurden damit anerkannt, dass die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Außerdem wurden die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten respektiert. Strategien wie die Hallstein-Doktrin, die von der DDR mit der Ulbricht-Doktrin beantwortet worden war, wurden mit Art. 4 des Grundlagenvertrags überwunden, in dem beide Seiten davon ausgehen, „dass keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.“ Gleichwohl haben sich die Bundesrepublik Deutschland und die DDR nicht als selbständige Staaten im völkerrechtlichen Sinne anerkannt. Deshalb wurden keine Botschafter entsandt, sondern ständige Vertreter mit Sitz bei der jeweiligen Regierung in Bonn und Ost-Berlin ausgetauscht, für die das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen entsprechend galt. Am 14. März 1974 wurde das Protokoll über die Einrichtung in Bonn unterzeichnet.[6][7] Für die Ständige Vertretung der DDR in Bonn war nicht das Auswärtige Amt, sondern das Bundeskanzleramt zuständig,[8] für Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR.[9]

Am 7. Mai 1974 trat Willy Brandt nach der Guillaume-Affäre zurück.

Die Politik der Normalisierung diente gleichwohl der Entschärfung des internationalen Ost-West-Konfliktes und setzt die Voraussetzung für die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 und die Gespräche über Truppenbegrenzungen. Doch wurde durch das erreichte „geregelte Nebeneinander“ der Status quo derart zementiert, dass nach mehr als 20 Jahren in beiden deutschen Staaten nur noch wenige an die Realisierbarkeit einer Wiedervereinigung glaubten.

In der DDR reagierte man auf die neuen Entspannungsentwicklungen mit neuer Abgrenzung, um eine eigene staatliche Identität zu finden. Mit der Bereitschaft zum Dialog hatte der Staat internationale Anerkennung erlangt. 1973 wurden die Bundesrepublik und die DDR Mitglieder der UNO. Durch die zunehmende wirtschaftliche Leistung stieg auch das Selbstbewusstsein der Nation, was 1974 die Volkskammer dazu bewog, die Begriffe deutsche Nation und Wiedervereinigung aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik zu streichen. Dass eine zu große Eigenständigkeit auch zum Konflikt mit der Sowjetunion führen konnte, hatte 1971 bereits Walter Ulbricht zu spüren bekommen, der wegen seiner Reformverweigerung in der Funktion als erster Sekretär der SED durch Erich Honecker ersetzt worden war.

1970 bis 1987

21. Juli 1985: Beispiel für Innerdeutsche Beziehungen – DDR-Feuerwehr-Auswahlmannschaft der Berufsfeuerwehren (helle Uniformen) und die einzige Sportwettkampf-Mannschaft des Deutschen Feuerwehrverbandes[10]

Die beiden Ölkrisen in den 1970er-Jahren wirken sich indessen verheerend auf die wirtschaftliche Entwicklung der DDR aus und führen zu Unzufriedenheit in der Bevölkerung, nicht aber zu strukturellen Reformen. Aufkommende oppositionelle Gruppen werden durch das engmaschige Spitzelnetzwerk der Staatssicherheit bekämpft, um die politische Stabilität im Land zu bewahren.

Eine Störung der innerdeutschen Beziehungen folgte durch die Spiegel-Veröffentlichung des Manifests des Bundes Demokratischer Kommunisten Deutschlands im Januar 1978.

Zwischenzeitlich werden die innerdeutschen Beziehungen von einer neuen Welle internationaler Aufrüstung belastet, die im NATO-Doppelbeschluss und der sowjetischen Besetzung Afghanistans 1979 ihren Höhepunkt fand. Innenpolitisch war die Regierung unter Bundeskanzler Helmut Schmidt diesen Belastungen nicht mehr gewachsen und ebnete schließlich einer schwarz-gelben Koalition unter Kanzler Helmut Kohl den Weg. Diese versuchte, den Kontakt zum deutschen Nachbarstaat, welcher auch durch Schmidts Besuch in der DDR 1981 gefestigt worden war, nicht abreißen zu lassen. Auch war es allein durch Milliardenkredite aus Westdeutschland möglich, die DDR vor dem finanziellen Ruin zu bewahren. Die Weigerung der SED, die von dem sowjetischen Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow eingeleiteten Reformen auf die DDR zu übertragen, isolierte die SED-Diktatur teilweise auch innerhalb des kommunistischen Lagers.

1986 begründen Eisenhüttenstadt und Saarlouis die erste deutsch-deutsche Städtepartnerschaft.

Der jahrelang geplante Besuch Erich Honeckers in der Bundesrepublik Deutschland 1987 wurde von beiden Staaten als wichtiger Schritt in der Entwicklung der deutsch-deutschen Beziehungen bewertet. Die DDR-Führung sah das Ereignis als Höhepunkt der (De-facto-)Anerkennung.

1989/90

→ Hauptartikel: Wende und friedliche Revolution in der DDR

Gorbatschows Reformpolitik von „Perestroika“ und „Glasnost“ führte neben der spürbaren Entschärfung des internationalen Ost-West-Konfliktes durch verbindliche Abrüstungsvereinbarungen zwischen der UdSSR und den USA auch in den Einzelstaaten des Ostblocks letztlich zu den Revolutionen im Jahr 1989.

Montagsdemonstration in Leipzig am 16. Oktober 1989

Im Zeichen von Gorbatschows „Sinatra-Doktrin“ stand Moskau einer allmählichen Demokratisierung nicht mehr im Wege. So konnte Ungarn im August 1989 seine Grenze zu Österreich öffnen. Mit der einsetzenden Massenflucht erfuhren auch die Oppositionsbewegungen innerhalb der DDR neuen Zulauf, womit es zu landesweiten Montagsdemonstrationen kam. Am 9. November 1989 erklärte das Mitglied des Politbüros der SED Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz die Reisefreiheit für DDR-Bürger, woraufhin alle innerdeutschen Grenzübergänge geöffnet wurden.[11] Der Berliner Mauerfall stellte einen Höhepunkt im Verlauf der friedlichen Revolution dar.

Das nun für eine Wiedervereinigung geöffnete „Zeitfenster der Geschichte“ bewegte alle Beteiligten zu schnellem Handeln: Die SED bot der Opposition Gespräche am Runden Tisch an, Helmut Kohl legte im Alleingang sein Zehn-Punkte-Programm zur Überwindung der Teilung vor. Die aus der Volkskammerwahl am 18. März 1990 hervorgegangene Regierung der DDR unter Lothar de Maizière schloss am 18. Mai 1990 den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion ab.[12]

Unter Berücksichtigung der Vereinbarungen und Beschlüsse der Hauptsiegermächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit wurden mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 abschließende Regelungen in Bezug auf Deutschland getroffen. Das vereinte Deutschland umfasst danach die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins. Es erhebt keine darüber hinausgehenden Gebietsansprüche gegen andere Staaten.[13] Die deutsche Frage gilt seitdem als politisch[14] und völkerrechtlich geklärt.[15]

Am 23. August 1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des Grundgesetzes.[16] Am 20. September 1990 stimmten der Deutsche Bundestag und die Volkskammer dem Einigungsvertrag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu.[17] Mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 wurden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Tag ist seitdem anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit ein gesetzlicher Feiertag.

Gedenktafel in Biedenkopf (2011) mit abgewandeltem Zitat aus der Nationalhymne

In der Nacht vom 2. zum 3. Oktober 1990 wurde am Reichstagsgebäude in Berlin um 0:00 Uhr die deutsche Bundesflagge gehisst. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wurde zum 1. Januar 1991 aufgelöst.[18]

Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 wurde ein Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer bestellt.[19]

Seit 2014 ist das Bundesarchiv alleiniger Herausgeber der Dokumente zur Deutschlandpolitik.[20]

Auch 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands bestehen signifikante Unterschiede in den Lebensverhältnissen der westlichen und östlichen Bundesländer.[21]

Verträge zwischen der Bundesrepublik und der DDR

Die Deutschlandpolitik bestand seit der Großen Koalition von 1966 vor allem darin, Verhandlungen und Verträge mit der DDR anzustreben. Seit 1969 wurden durch die SPD-geführten Bundesregierungen zahlreiche Verträge, Abkommen und Vereinbarungen geschlossen.[22][23] Art. 7 des Grundlagenvertrags sah Abkommen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten vor.

Dazu zählten:

    Postabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 30. September 1971

    Transitabkommen vom 17. Dezember 1971

    Vereinbarung zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und dem Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besuchsverkehrs vom 20. Dezember 1971[24]

    Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über Fragen des Verkehrs vom 26. Mai 1972[25] (Kleiner Grenzverkehr)

    Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972

    Deutsch-deutsches Kulturabkommen vom 6. Mai 1986[26]

    Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990

    Einigungsvertrag vom 31. August 1990

Innerdeutscher Handel

Der bereits 1946 aufgenommene Interzonenhandel wurde nach den Währungsreformen und den beiden Staatsgründungen am 20. September 1951 mit dem Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM-West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM-Ost) (Berliner Abkommen)[27] auf eine neue Grundlage gestellt. Mit einer Vertragsänderung am 16. August 1960 wurde der DDR ein zinsloser Überziehungskredit (Swing) eingeräumt.[28] Dieser sollte der Bundesrepublik auch als „politisches Instrument zur Sicherung des freien Zugangs nach Berlin“ dienen.[29][30] Da sich die beiden deutschen Staaten nicht als eigenständige Staaten im völkerrechtlichen Sinne anerkennen wollten, war für die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen nicht das für den Außenhandel sonst gültige Außenwirtschaftsgesetz maßgeblich, sondern die Devisenbewirtschaftungsgesetze der Besatzungsmächte.[31][32] Damit war der innerdeutsche Handel (IdH) aus der Sicht der Bundesrepublik weder Außenhandel noch herkömmlicher Binnenhandel, sondern ein „Handel sui generis.“[33] Auch das Statistische Jahrbuch der Bundesrepublik Deutschland führte den Interzonenhandel und später den innerdeutschen Handel nicht unter der Rubrik „Außenhandel“, sondern ordnete ihn unter „Handel, Gastgewerbe, Reiseverkehr“ ein. Die DDR hingegen betrachtete den innerdeutschen Handel schon früh als Außenhandel und führte die Statistik darüber auch dementsprechend.[34] Zuständig war das Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung.

Ein LKW wird an der innerdeutschen Grenze verplombt.

Der Warenaustausch wurde anhand von Warenlisten geregelt. Diese waren genehmigungspflichtig und mengen- und wertmäßig (anfangs in erheblichem Umfang) kontingentiert.[35][36][37] Der Zahlungsverkehr erfolgte nicht durch direkte Zahlungen zwischen den beteiligten Unternehmen, sondern wurde durch Verrechnung über verschiedene Unterkonten bei den Notenbanken der Bundesrepublik und der DDR abgewickelt.[38] Als Zahlungseinheit wurde die sogenannte Verrechnungseinheit (VE) vereinbart.[39]

Die beiden rohstoffarmen Volkswirtschaften tauschten mit einem Anteil von über 50 % im Wesentlichen Grundstoffe und Produktionsgüter aus. Während die Bundesrepublik vor allem chemische Erzeugnisse und hochwertige Rohstoffe (Steinkohle, Koks, Rohöl) sowie eiweißhaltige Futtermittel (5,1 %)[40] und Rohöle (2,5 %) in die DDR lieferte, bezog sie von dort neben veredelten Produkten wie Motorenbenzin, Heizöl und Kunststoffen auch Schlachtvieh (3,4 %), Getreide (2,1 %) und Süßwaren (1,5 %). Die Ausfuhren von Maschinen und Ausrüstungen in die Bundesrepublik war begrenzt, weil die in der DDR hergestellten Erzeugnisse auf dem westlichen Investitionsgütermarkt zu wenig konkurrenzfähig waren.[41]

Der Anteil des innerdeutschen Handels am gesamten Außenhandelsumsatz lag in den 1970er-Jahren in der Bundesrepublik bei durchschnittlich 5,1 %, in der DDR hingegen mit 9,4 % fast doppelt so hoch.[42] Die Vorteile, welche die DDR in Gestalt von Zins- und Zollersparnissen sowie Mehrwertsteuerkürzungen aus dem Innerdeutschen Handel zog, wurden für die 1980er Jahre auf rund 750 Mio. DM veranschlagt.[43]

Die Bürgschaft der gegenüber einem bundesdeutschen Bankenkonsortium für den der Außenhandelsbank der DDR gewährten Kredit in Höhe von 1 Mrd. DM vom 29. Juni 1983 hatte nicht nur wirtschaftliche Gründe, sondern wurde von der Bundesregierung auch politisch „als ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Beziehungen zur DDR“ angesehen.[44][45]

Mit § 12 des Vertrags über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 wurde das Berliner Abkommen vom 20. September 1951 im Hinblick auf die Währungs- und Wirtschaftsunion angepasst. Der dort geregelte Verrechnungsverkehr wurde beendet und der Abschlusssaldo des Swing ausgeglichen. Bestehende Verpflichtungen wurden in Deutscher Mark abgewickelt. Der vollständige Wegfall der Warenkontrollen an der innerdeutschen Grenze war Folge des Einigungsvertrags.

Reiseverkehr

→ Hauptartikel: Interzonenverkehr und Transitabkommen

Von den Siegermächten wurden aufgrund der Zonenprotokolle nach Ende des Zweiten Weltkriegs die Demarkationslinien zwischen den vier Besatzungszonen festgelegt. Die Westgrenze der Sowjetischen Besatzungszone wurde mit den Staatsgründungen im Jahr 1949 zur innerdeutschen Grenze zwischen Westdeutschland und der DDR.

Der noch von den Alliierten eingeführte Interzonenpass wurde 1953 für Reisen aus der DDR nach Westdeutschland durch die sog. Personalbescheinigung ersetzt.[46] Für die Einreise in die DDR aus Westdeutschland waren ein amtlicher Personalausweis und die Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung des Rates des Kreises des zu besuchenden Ortes erforderlich, beim Betreten Ost-Berlins seit 1960 eine besondere Genehmigung.[47] Für Reisen zwischen Westdeutschland und West-Berlin reichte ein Personalausweis.

Im Juni 1968 wurde eine Pass- und Visapflicht eingeführt.[48][49]

Kontrollpassierpunkt Drewitz-Dreilinden (1972)

Am 12. August 1961 beschloss der Ministerrat der DDR nach einer entsprechenden Entschließung der Volkskammer vom Vortag, „an den Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich der Grenze zu den Westsektoren von Groß-Berlin“ eine Kontrolle einzuführen, „wie sie an den Grenzen jedes souveränen Staates üblich ist.“[50][51] Diese Grenzen durften von DDR-Bürgern nur noch mit besonderer Genehmigung passiert werden. Für das Überschreiten der Grenzen von Ost- nach West-Berlin war eine besondere Bescheinigung erforderlich. Der Besuch „von friedlichen Bürgern Westberlins in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“ war unter Vorlage des Westberliner Personalausweises möglich. Für den Besuch von Bürgern der westdeutschen Bundesrepublik in Ost-Berlin, für Reisen von Bürgern West-Berlins über die Verbindungswege der DDR ins Ausland sowie für den Transitverkehr zwischen West-Berlin und Westdeutschland durch die DDR blieben die bisherigen Kontrollbestimmungen in Kraft.

Der Beschluss trat am 13. August 1961 in Kraft und führte nicht nur zum Mauerbau in Berlin, sondern insgesamt zu einer signifikanten Verschärfung der deutsch-deutschen Reisebestimmungen.

Bestehende Genehmigungen für Reisen von DDR-Bürgern in das „kapitalistische Ausland“ wurden für ungültig erklärt und eingezogen. Nur in Fällen, in denen „ein berechtigtes staatliches, gesellschaftliches oder kulturelles Interesse“ vorlag, konnte ein erneuter Antrag beim Ministerium des Innern (Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei) gestellt werden.[52] Personen im Alter bis zu 25 Jahren wurde die Ausreise verboten. Während vor dem Mauerbau jährlich rund 2,5 Mio. Reisegenehmigungen in die Bundesrepublik erteilt worden waren, wurden seitdem bis 1965 nur noch 623 Genehmigungen zur Reise nach Westdeutschland und 645 Passierscheine zum Betreten West-Berlins erteilt. Verhindert werden sollten Reisen, „bei denen keine unbedingte Notwendigkeit vorliegt oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie zum illegalen Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik ausgenutzt werden sollen.“

1964 wurden die Reisebedingungen für Personen, die eine Alters-, Unfall- oder Invalidenrente bezogen, erleichtert, später auch für sog. Reisekader.[53][54]

DDR-Visum, 1974

Mit Anordnung vom 25. November 1964[55] war ein verbindlicher Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen für private Besucher aus Westdeutschland eingeführt worden. Der Betrag je Tag der Dauer wurde von einem Gegenwert in Höhe von zunächst 5 auf zuletzt 25 DDR-Mark zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen festgelegt.[56]

Die Grenze durfte nur mit gültigen Dokumenten an den bestehenden Kontrollpassierpunkten überquert werden. Zuwiderhandlungen wurden nach § 8 des Passgesetzes von 1954,[57] ab Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs zum 1. Juli 1968 nach § 213 StGB als ungesetzlicher Grenzübertritt mit Freiheitsstrafe bestraft.

Die Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besuchsverkehrs[58] ermöglichte ab 1972 zunächst Personen mit ständigem Wohnsitz in West-Berlin die Einreise nach Ost-Berlin und in die DDR aus humanitären, familiären, religiösen, kulturellen und touristischen Gründen. Der Verkehrsvertrag vom 26. Mai 1972[59] regelte dann den Verkehr in und durch die jeweiligen Hoheitsgebiete auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen „entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung.“ Am 30. Mai 1972 legte das Politbüro der SED dazu „Grundsätze für die Bearbeitung von Anträgen auf Ausreisen von Bürgern der DDR nach nichtsozialistischen Staaten […] und Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR“ vor, konkretisiert durch Anordnung des Innenministers vom 17. Oktober 1972[60]. Reisen anlässlich von Geburten, Eheschließungen, lebensgefährlichen Erkrankungen und Todesfällen von Großeltern, Eltern, Kindern und Geschwistern konnten danach ein- oder mehrmals bis zu einer Dauer von insgesamt 30 Tagen jährlich genehmigt werden.[61] Personen, die weder dringende Familienangelegenheiten angeben konnten noch im Rentenalter waren, wurden praktisch keine Reisegenehmigungen erteilt. Es „kann daher für die Periode 1961–1975 durchweg von einem weitgehenden Reiseverbot gesprochen werden.“[62]

Auf den Transitautobahnraststätten kam es vielfach zu persönlichen Treffen, auch wenn die Reisenden dort mit einer Überwachung durch das Ministerium für Staatssicherheit rechnen mussten.[63] Durch die mit Verkehrsvertrag und Grundlagenvertrag einhergehenden Reiseerleichterungen für West-Deutsche (u. a. Aufenthalt in der gesamten DDR, freie Wahl des Grenzübergangs, Besuch auch bei Bekannten und nicht nur bei Verwandten, mehrmalige Reisen im Jahr, Touristenreisen, Zulassung des Pkw-Verkehrs, Öffnung neuer Straßenübergänge, grenznaher Verkehr) habe sich der Reiseverkehr mit der DDR im weiteren Verlauf der 1970er-Jahre dann „sprunghaft erhöht.“[64]

Nachdem Regierungsvertreter Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz am 9. Oktober 1989 erklärt hatte, Privatreisen ins Ausland sollten ohne Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden können, wurden die Grenzübergänge in ganz Deutschland von Reisewilligen förmlich überrannt. Seitdem fanden de facto keine Grenzkontrollen mehr statt.[65]

Mit Verordnung vom 21. Dezember 1989 wurde die Visapflicht für Bürger der Bundesrepublik bei Einreise in die DDR aufgehoben,[66] mit Verordnung vom 16. Mai 1990 auch die Passpflicht.[67]

Seit dem 1. Juli 1990 fanden im Personenverkehr über die innerdeutschen Grenzen keine Kontrollen mehr statt. Deutsche und Ausländer, die die Einreisevoraussetzungen erfüllen, durften seitdem die innerdeutschen Grenzen an jeder Stelle überschreiten.[68][69]

Kulturaustausch

Hans Otto Bräutigam (li.) und Kurt Nier unterzeichnen am 6. Mai 1986 das deutsch-deutsche Kulturabkommen

Art. 7 des Grundlagenvertrags sah unter anderem den Abschluss von Abkommen auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kultur und des Sports vor. Nach dem Scheitern erster Verhandlungsrunden in den 1970er-Jahren führten die 1983 wieder aufgenommenen Gespräche am 6. Mai 1986 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über kulturelle Zusammenarbeit.[70][71]

Die Verhandlungen waren erschwert worden durch das Verständnis einer fortbestehenden einheitlichen deutschen Kulturnation auf westlicher Seite einerseits und der von Ost-Berlin vertretenen These einer eigenständigen sozialistischen Kultur andererseits, die sich nach 1945 im Ostteil Deutschlands entwickelt habe.[72] Gleichwohl prägten die „Stunde Null“ und die Auseinandersetzung mit dem kulturellen Bruch durch den Nationalsozialismus Kunst und Kultur im gesamten Nachkriegsdeutschland.[73] Bis zum Mauerbau 1961 gab es abseits der offiziellen Kulturpolitik einen „regen Austausch zu Fragen von Kunst, nationaler Einheit und politischen Konzepten“ zwischen west- und ostdeutschen Künstlern. Auf politischer Ebene war außerdem die Frage von „kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern“ umstritten. Sie betraf von der seit 1945 im Ostteil Berlins gelegenen Museumsinsel im Zweiten Weltkrieg in den Westteil Deutschlands ausgelagerte Kunstwerke, die mit Gründung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz 1957 im Westen verblieben waren. Konkret ging es neben der Büste der Nofretete um über 3000 weitere ägyptische Objekte, 2000 griechische Vasen und fast 6000 Gemälde.[74][75][76]

Nachdem die DDR ihre entsprechenden Besitzansprüche als Voraussetzung für eine Einigung überraschend zurückgestellt hatte, kam im Mai 1986 unter ausdrücklicher Ausklammerung dieser Fragen in einer gemeinsamen Protokollerklärung das besagte Abkommen zustande. Im November 1986 verständigten sich beide Seiten darauf, „dass Kulturgüter, die öffentlichen Eigentümern im jeweils anderen Teil Deutschlands gehören, an ihren ursprünglichen Standort zurückgeführt werden.“[77]

Auch ohne ein übergreifendes Abkommen hatte es bereits seit Mitte der 1970er Jahre Konzerte von DDR-Musikern wie Wolf Biermann in der Bundesrepublik gegeben, 1983 war Udo Lindenberg im Palast der Republik aufgetreten,[78] DDR-Künstler hatten 1977 an der documenta 6 in Kassel teilgenommen, es gab Auftritte der Berliner Philharmoniker unter Herbert von Karajan in Dresden, Gastspiele der West-Berliner Schaubühne in Chemnitz, Retrospektiven von Willi Sitte, Wolfgang Mattheuer oder Bernhard Heisig im Westen und Beiträge des jeweils anderen Staates auf Filmwochen. Autoren wie Anna Seghers, Christa Wolf oder Christoph Hein wurden im Westen verlegt.[79][80][81]

In Jahresarbeitsplänen über konkrete Kulturprojekte sollte dann das Abkommen von 1986 umgesetzt werden. So kam im Herbst 1986 die Ausstellung „Positionen – Malerei aus der Bundesrepublik Deutschland“ im Alten Museum in Ost-Berlin zustande.[82] Noch am Tag der Grenzöffnung, dem 9. November 1989, hatte der damalige Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Johannes Rau im Rahmen der „Tage der Kunst und Kultur aus Nordrhein-Westfalen“ die Ausstellung „Zeitzeichen. Stationen Bildender Kunst in Nordrhein-Westfalen“ in Leipzig eröffnet.

Mithin kam das Kulturabkommen historisch zu spät, um noch besondere Wirkung zu entfalten.[83]

Siehe auch: Kultur in der DDR

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Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR – im Sprachgebrauch der DDR „Republikflucht“ – war das Verlassen der DDR oder ihres Vorläufers, der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), oder Ost-Berlins ohne Genehmigung der Behörden. Von der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 bis in den Juni 1990 verließen über 3,8 Millionen Menschen den Staat, davon viele illegal und unter großer Gefahr. Eingeschlossen sind in diese Zahlen aber auch 480.000 seit 1962 legal ausgereiste DDR-Bürger. Etwa 400.000 kehrten im Laufe der Zeit wieder in die DDR zurück.[1]

Hintergründe

Flucht über die grüne Grenze bei Marienborn, Oktober 1949

Fluchtbewegung 1977–1986

Bereits ab 1945 – vor Gründung der DDR (1949) – verließen Tausende das Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) in Richtung West-Berlin oder Westdeutschland. Nachdem die zunehmende Flucht von der Regierung der DDR als Problem erkannt wurde, erging die Verordnung über die Rückgabe Deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Westberlin vom 25. Januar 1951. Dort hieß es in § 1:

    „Wer nach Westdeutschland oder nach Westberlin […] übersiedelt, hat sich bei […] der Volkspolizei abzumelden und seinen Personalausweis […] zurückzugeben.“

Der § 2 bestimmte:

    „Wer […] Personalausweise nicht zurückgibt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten […] bestraft.“

Sowohl der Straftatbestand als auch der Strafrahmen wurden durch das Paß-Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1954 erhöht. Es bestimmte in § 8 Abs. 1:

    „Wer ohne Genehmigung das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Ausland verläßt […], wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft.“

Ungeachtet dieser Strafandrohungen blieb die Flucht ein Problem, und im Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches (Strafrechtsergänzungsgesetz) vom 11. Dezember 1957 bedrohte nun der § 21 die Verleitung zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik mit einer Zuchthausstrafe. Schließlich schuf das Strafgesetzbuch der DDR von 1968 den Tatbestand des ungesetzlichen Grenzübertritts, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden konnte. Dieser Straftatbestand war nicht völlig neu. Bereits in der Weimarer Republik ordnete die Reichsregierung 1919 in der Verordnung über die Zuwiderhandlung gegen die Passbestimmungen eine Strafbarkeit des ungesetzlichen Grenzübertritts[2] an, der in Verbindung mit der Notwendigkeit für Deutsche, zwischen 1916 und 1925 bei der zuständigen Verwaltungsbehörde ein Ausreisevisum zu beantragen[3], die Freizügigkeit einschränkte.

Die DDR ratifizierte im Jahr 1973 (unter Vorbehalt) den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,[4] der am 23. März 1976 in Kraft und die Freizügigkeit der Bürger eines Staates verbürgt, und unterzeichnete auch die Schlussakte von Helsinki, die in Form von Absichtserklärungen Freizügigkeit – unter anderem Reiseerleichterungen – anstrebt. Nichtsdestotrotz verwehrte die DDR-Staatsführung ihren Bürgern die Freizügigkeit und das Verlassen des Staatsgebiets – außer in Richtung der osteuropäischen Staaten. Bestandteil der Schlussakte von Helsinki war auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Völkergewohnheitsrecht, insbesondere der Artikel 13 Nr. 2: „Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.“

Deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen, die ohne Genehmigung ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der sowjetischen Besatzungszone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin verlassen hatten, wurde nach dem Notaufnahmegesetz vom 22. August 1950 bis zu dessen Aufhebung am 1. Juli 1990 eine besondere Erlaubnis zum Aufenthalt im Westen Deutschlands erteilt.

Eingeschränkte Freizügigkeit in der DDR

Die Freizügigkeit war für Bürger der DDR stark eingeschränkt. Eine pass- und visafreie Ausreise war seit 1971 nur in die Tschechoslowakei und zeitweilig (bis 1980) in die Volksrepublik Polen möglich, Privat- oder Urlaubsreisen mit Visum konnten normalerweise nur in wenige Staaten unternommen werden. Nach der Verordnung über Reisen von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Ausland vom 30. November 1988 waren das: Volksrepublik Bulgarien, Koreanische Demokratische Volksrepublik, Mongolische Volksrepublik, Volksrepublik Polen, Sozialistische Republik Rumänien, Tschechoslowakische Sozialistische Republik, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Ungarische Volksrepublik.

Ausreisen ins nichtsozialistische Ausland unterlagen dagegen starken Restriktionen und waren für den Durchschnittsbürger nahezu unmöglich. Ein Ausreiseantrag für ein einmaliges Verlassen der DDR (Übersiedeln in den Westen) wurde, wenn überhaupt, oft erst nach Jahren genehmigt, hatte für den Antragsteller (und oft auch für seine Angehörigen) meist Nachteile – zum Beispiel im beruflichen Bereich – und war verbunden mit Repressionen durch das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), beispielsweise Zwangsumsiedlung, Bespitzelung durch Abhören und Drohanrufe. Mehrfache Antragstellung brachte Zehntausende ins Gefängnis.[5][6] Privatreisen in den Westen zu Familienangehörigen ersten Grades wegen hoher runder Geburtstage, Gold- und Silberhochzeiten, Todesfällen usw. wurden seit den siebziger Jahren für Einzelpersonen, nicht für Familien, genehmigt. Durch Lockerungen der Einschränkungen stieg ihre jährliche Zahl von 40.000 auf zuletzt 1,3 Millionen an.[7] Der Genehmigung ging eine Sicherheitsüberprüfung durch das MfS voraus. Eine Ausreisegenehmigung konnte ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Reisen von so genannten Geheimnisträgern wurden nur in Ausnahmefällen genehmigt.[8]

Meist problemlos wurden dagegen kurzzeitige oder dauerhafte Ausreisen von Bürgern im Rentenalter genehmigt, wobei letztere die Renten- und Krankenkassen entlasteten.

Für wenige, nach strikten Kriterien ausgewählte Jugendliche, die als politisch zuverlässig galten, gab es über das Reisebüro der FDJ „Jugendtourist“ auch Möglichkeiten für Touristen-Reisen in den Westen,[9] die dann in Form von straff organisierten Gruppenreisen stattfanden.

Dienstreisen von Wissenschaftlern, Managern, LKW-Fahrern, Piloten, Seeleuten, Lokführern, Journalisten, Bauarbeitern, Sportlern (siehe Sportlerflucht aus der DDR), Künstlern etc. (sogenannte Reisekader) in den Westen wurden ebenfalls erst nach einer Sicherheitsüberprüfung auf politische Zuverlässigkeit durch das MfS genehmigt.

Der Mangel an legalen Möglichkeiten veranlasste viele Menschen, die im Rahmen einer erlaubten Westreise im Westen waren, ohne Genehmigung der DDR-Behörden nicht wieder in die DDR zurückzukehren. Derartige Flüchtlinge hießen in der Behördensprache „Verbleiber“.

Eine legale Ausreise ohne Genehmigung der Behörden der DDR war erst im Vorfeld der Wiedervereinigung ab Sommer 1990 möglich. Der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Mai 1990 bestimmte in Artikel 4. Rechtsanpassung, dass die in seiner Anlage III bezeichneten Vorschriften aufzuheben sind. Dort war unter 19. Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches festgelegt, dass das Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik durch Aufhebung […] der §§ 90, 99, 105, 106, 108, 213, 219, 249 geändert wird. Es gab damit ab dem 1. Juli 1990 keinen ungesetzlichen Grenzübertritt gem. § 213 StGB mehr.

Gründe für eine Flucht

Die Gründe für das Verlassen der SBZ bzw. DDR waren vielfältig. Von den vor dem Bau der Berliner Mauer Geflüchteten gaben 56 % politische Gründe an, darunter mit 29 % als am häufigsten genanntem Grund ihre „Ablehnung politischer Betätigung“ oder „Ablehnung von Spitzeldiensten“ sowie „Gewissensnotstände und Einschränkung von Grundrechten“. Es folgten mit 15 % persönliche oder familiäre Gründe, mit 13 % wirtschaftliche Gründe, meistens waren dies die „Zwangskollektivierung“ und „Verstaatlichung“, 10 % gaben den Wunsch nach besseren Einkommens- oder Wohnverhältnissen an.[10] Die Motive blieben bis in die letzten Jahre der DDR ähnlich.[11]

Folgen für die DDR

Die Fluchtbewegung war für die DDR aus mehreren Gründen ein schwerwiegendes Problem:

    Schäden für die Volkswirtschaft:

        Der DDR gingen durch die Talentabwanderung gut ausgebildete Fachkräfte verloren, die dringend benötigt wurden. Es wird geschätzt, dass die DDR in den 1950er Jahren ein Drittel der Akademiker verlor.[12]

        Überalterung, durch Abwanderung von jungen, erwerbstätigen Personen.[12]

        Die Ausbildung der nach 1945 Ausgebildeten war von der DDR finanziert worden.

    Ideologische Schäden:

        Die Tatsache, dass DDR-Bürger in großer Zahl ausreisten, widersprach der angeblichen Überlegenheit des „real existierenden Sozialismus“;

        das außenpolitische Ansehen litt;

        DDR-Flüchtlinge berichteten in der Bundesrepublik über ihre Fluchtgründe und die Zustände in der DDR; westdeutsche Medien und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten der Bundesrepublik berichteten darüber und machten damit die wirklichen Zustände in der DDR im Westen bekannter.

Rechtslage

Völkerrechtliche Bewertung

Da die DDR sowohl den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte als auch die Schlussakte von Helsinki unterschrieben hatte, die Freizügigkeit garantierten, gab es 1977 und 1984 eine Anhörung der DDR vor dem UN-Menschenrechtsausschuss zu den Verhältnissen an der Westgrenze und den dazugehörigen Ausreiseregelungen. Die DDR berief sich dabei auf den Artikel 12 Abs. 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte:

    „Artikel 12 (3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.“

Rechtslage in der DDR

Der Straftatbestand, der eine Flucht aus der DDR und deren „Vorbereitung und Versuch“ kriminalisierte, wurde in der DDR und auch in Westdeutschland fast immer Republikflucht genannt. Das Verlassen der DDR ohne staatliche Genehmigung konnte vor Errichtung der Berliner Mauer gemäß § 8 des Pass-Gesetzes der DDR vom 15. September 1954 mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.[13] Die offizielle Bezeichnung ungesetzlicher Grenzübertritt fand sich in § 213 des 1968 eingeführten Strafgesetzbuches der DDR. Danach war ein ungesetzlicher Grenzübertritt laut § 213 Absatz 1 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Geldstrafe strafbewehrt. In schweren Fällen konnten die ergriffenen Flüchtlinge mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden.[14] Das Gesetz vom 28. Juni 1979 fasste den § 213 neu: Der nunmehr in Absatz 3 geregelte „schwere Fall“ sah eine Höchststrafe von acht Jahren Freiheitsstrafe vor, die Mindeststrafen blieben unverändert. Gemäß Absatz 3 Nr. 3 und 4, lag ein schwerer Fall bereits dann vor, wenn die Tat z. B. „mit besonderer Intensität“, „durch Urkundenfälschung“ oder „unter Ausnutzung eines Verstecks“ erfolgte.

Nach § 213 Absatz 1 StGB-DDR vom 12. Januar 1968 war der Grundtatbestand des Ungesetzlichen Grenzübertritts durch Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Geldstrafe strafbewehrt. In der Rechtspraxis gab es auch schwere Fälle gemäß Absatz 2; die Mindeststrafe betrug dann ein Jahr und die Höchststrafe fünf Jahre Freiheitsstrafe. Durch Gesetz vom 28. Juni 1979 wurde der § 213 neugefasst; der nunmehr in Absatz 3 geregelte schwere Fall sah ab diesem Zeitpunkt eine Höchststrafe von acht Jahren Freiheitsstrafe vor. Das Strafmaß war wichtig, da laut § 27 Grenz-Gesetz der Einsatz der Schusswaffe nur zur Verhinderung eines Verbrechens, nicht jedoch eines Vergehens zulässig war. Verbrechen war laut § 1 Abs. 3 StGB-DDR aber nur eine Tat, die mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren belegt war oder für die im Einzelfall eine Strafe von mindestens zwei Jahren verhängt würde. In der Praxis sah die Rechtsprechung der DDR nach dem 28. Juni 1979 den ungesetzlichen Grenzübertritt mit unmittelbarem DDR-Grenzkontakt meistens als einen schweren Fall an und verhängte Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren, da wegen der Sicherung der Grenze ein Grenzübertritt ohne Hilfsmittel, Täuschung oder Verstecke kaum je möglich war.[15][16]

Strafrechtlich der Flucht gleichgestellt war die Nichtrückkehr in die DDR (insbesondere nach einer genehmigten Westreise) ohne behördliche Genehmigung.

Der Straftatbestand ist im Zusammenhang damit zu sehen, dass die DDR 1952 die innerdeutsche Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland absperrte und 1961 durch den Bau der Berliner Mauer auch West-Berlin abriegelte. Ziel der Regierung war die Behinderung der Arbeitsmigration qualifizierter Fachkräfte nach Westdeutschland. Die DDR erklärte das Ziel, den Staat in Richtung Westen ohne Erlaubnis zu verlassen, für illegal. In den Fällen, in denen die DDR wirtschaftliche, wissenschaftliche, kulturelle, politische oder geheimdienstliche Zwecke verfolgte oder wo eine Nichtrückkehr hingenommen werden konnte, wurde der Grenzübertritt genehmigt.

Eine umfassende Grenzsicherung durch die Grenztruppen der DDR verwehrte seither den Bürgern der DDR die Reise oder Übersiedlung in den westlichen Teil Deutschlands. Die DDR gewährte wie andere Staaten unter der Aufsicht der UdSSR keine allgemeine Freizügigkeit. Die DDR traf besonders repressive Maßnahmen gegenüber ihren eigenen Bürgern, da sie infolge der massiven Wanderungsbewegung in den Westen wirtschaftlich noch weiter auszubluten drohte.

Offiziell wurde die Grenzsicherung jedoch als Schutzmaßnahme gegenüber dem Westen dargestellt; so wurde etwa die Berliner Mauer als „antifaschistischer Schutzwall“ bezeichnet, obwohl die Sperranlagen eindeutig das Verlassen der DDR verhindern sollten. Der Straftatbestand in § 213 war so formuliert, dass er das „Passieren der Staatsgrenze“ (Fassung von 1979) unabhängig von der Passierrichtung unter Strafe stellte.

Den von der SED-Propaganda zum „bedingungslosen Hass auf den Feind“ erzogenen Grenzsoldaten oblag es nach eigenem Ermessen, auf Flüchtlinge Einzel- oder Dauerfeuer zu eröffnen. Den Todesschützen stand eine Schussprämie zu, von Soldaten „Kopfprämie“ genannt, sowie Belohnungen und Auszeichnungen (zum vorletzten Mal 1989 für Chris Gueffroy), aber kein gerichtliches Verfahren. Zwar war das Schießen auf Kinder untersagt; jedoch wiesen Vorgesetzte darauf hin, dass z. B. bei Dunkelheit diese von Erwachsenen nicht zu unterscheiden seien.[17] So kam es zum Beispiel zu Todesschüssen auf Jörg Hartmann und Lothar Schleusener, die das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wie auch andere Tötungen an der Grenze möglichst zu vertuschen hatte.

Innerhalb der Befehlsstruktur des DDR-Verteidigungsministeriums hatten die nachgeordneten Dienststellen zur Grenzsicherung die jährlichen Minister-Befehle der so genannten 101er Reihe umzusetzen. 1962 tauchte im 101er-Befehl bezüglich des Schießtrainings der Grenztruppen zum ersten Mal die Formel „Vernichtung des Gegners“ auf. Diese Formulierung wurde später in die täglich beim Wachaufzug auszugebende „Vergatterungsformel“ der Grenztruppen der NVA übernommen. Hieß es im „Vergatterungstext“ von 1964 noch, dass „Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen und Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder unschädlich zu machen“ sind, wurde die „Vergatterungsformel“ 1967 um die Auflage verschärft, „Grenzdurchbrüche nicht zuzulassen, Grenzverletzer vorläufig festzunehmen oder zu vernichten.“ Dieser Vergatterungstext wurde erst 1984/85 getilgt, nachdem mehrere DDR-Grenzoffiziere, die sich in den Westen abgesetzt hatten, medienwirksam von dieser Vernichtungsformel berichtet hatten. Weil die Berliner Mauergrenze nicht vermint war, wurde das Wachpersonal des Kommandos Mitte von Anfang an dazu angehalten, Grenzverletzer bereits „mit dem ersten Schuss“ niederzustrecken bzw. zu vernichten.[18]

Unter den insgesamt 235.000 Menschen, denen die Flucht zwischen August 1961 und Ende 1988 gelang, befanden sich 40.000 „Sperrbrecher“, denen eine lebensgefährliche Flucht in die Bundesrepublik Deutschland gelang; darunter waren 5.000 Personen, die die Berliner Mauer überwanden, was ab 1964, durch verstärkte Absperr- und Kontrollsysteme, zusehends schwieriger wurde. Zwischen 1980 und 1988 wurden insgesamt nur noch 2700 „Sperrbrecher“ gezählt. Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Ermittlungsverfahren betrug zwischen 1958 und 1960 21.300 und stieg in den Jahren 1961 bis 1965 auf 45.400. Die Gerichte der DDR verurteilten von 1979 bis 1988 etwa 18.000 Menschen auf der Grundlage von § 213 zu Freiheitsstrafen.[19]

Maßnahmen der DDR

Berliner Mauer, 1986

Die Regierung der DDR versuchte, die Zahl der Flüchtlinge einerseits durch sozialpolitische Maßnahmen niedrig zu halten, andererseits aber auch durch massive Abriegelung der Grenzen mit Sperranlagen. Seit der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 wurde die innerdeutsche Grenze massiv abgeriegelt, ab dem 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer errichtet.

Aufgabe der Grenztruppen der DDR war es, eine Flucht über die innerdeutsche Grenze oder die Berliner Mauer auf jeden Fall zu verhindern. Zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen machten ihre Posten gegebenenfalls von der Schusswaffe Gebrauch (Schießbefehl); entlang der innerdeutschen Grenze waren Minen und Selbstschussanlagen installiert. Das hatte zur Folge, dass viele Menschen beim Versuch, die Sperranlagen zu überwinden, um die DDR zu verlassen, getötet wurden. Nach Angaben der Berliner „Arbeitsgemeinschaft 13. August“ starben zwischen 1945 und 1989 insgesamt 1135 Menschen bei Zwischenfällen an der innerdeutschen Grenze oder bei Fluchtversuchen über das sozialistische Ausland. Darunter hätten sich 200 DDR-Grenzer befunden, die durch Suizid oder Unfälle mit Schusswaffen ums Leben kamen.[20] Es ereigneten sich bei Grenzdurchbrüchen mindestens 25 Todesfälle unter DDR-Grenzern, darunter 13 von bewaffneten Deserteuren.

Das letzte Opfer des Schießbefehls war Chris Gueffroy, der am 5. Februar 1989 an der Berliner Mauer starb. Danach kam am 8. März 1989 Winfried Freudenberg bei einem missglückten Fluchtversuch mit einem Leuchtgasballon ums Leben.[21]

Die Vorbereitung und der Versuch einer Flucht, wie auch deren Nichtanzeige, wurden bestraft. Nach Schätzungen wurden rund 75.000 Menschen wegen Fluchtversuchen verurteilt, in der Regel mit Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren und anschließender besonderer Überwachung durch das MfS. Wer bewaffnet war, Grenzanlagen beschädigte, als Armeeangehöriger oder als Geheimnisträger bei einem Fluchtversuch gefasst wurde, dem drohten bis zu acht Jahre Gefängnis. Der Vollzug von Untersuchungs- und Strafhaft in der DDR war härter als in der Bundesrepublik Deutschland – zumal bei „politischen“ Delikten wie dem des „versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts“. In den 1980er Jahren wurden jährlich 1500 bis 2000 Menschen aus diesem Grund inhaftiert.

Seit Ende 1962 durften viele der Inhaftierten nach Freikauf durch die Bundesrepublik ausreisen.

Wege der Flucht

Überreste der „blutigsten Grenze Europas“ in der Zeit des Kalten Kriegs (zwischen der ČSSR und Österreich)[22]

Das Ziel der Flucht war in fast allen Fällen Westdeutschland. Da 1952 nach der Abriegelung der innerdeutschen Grenze und der Außengrenze der DDR zu West-Berlin die Sektorengrenze zwischen Ost- und West-Berlin offen geblieben war, nutzten über 60 % der Flüchtlinge diesen Weg, zumal bei und nach der Gründung des Warschauer Paktes auch die Westgrenzen der Bündnispartner der DDR ähnlich gesichert waren wie die innerdeutsche Grenze.[23]

Die über die Berliner Sektorengrenze Geflohenen beantragten im Notaufnahmelager Marienfelde ihr Notaufnahmeverfahren und wurden anschließend auf dem Luftweg nach Westdeutschland transportiert, wo sie zunächst in Flüchtlingslagern untergebracht wurden. Die Errichtung der Berliner Mauer im August 1961 führte zu einem jähen Ende dieser Massenflucht. Daraufhin versuchten viele über dritte Staaten (Staaten des Warschauer Paktes), aus denen die Weiterreise oder eine Flucht in die Bundesrepublik (vermeintlich leichter) möglich war, zu flüchten. Spektakulär waren Fluchten durch Fluchttunnel in Berlin, von denen es mindestens 39 Versuche gab, wie durch die Tunnel 29 und 57. Auch auf dem Luftwege mit selbstgebastelten Heißluftballons (siehe auch Ballonflucht), Sport- und Agrarflugzeugen von GST und Interflug,[24] Leichtflugzeugen, Segelflugzeugen, Tauchbooten, Speziallastwagen, in präparierten Kuhhäuten, mithilfe einer über Nacht gebauten Seilrutsche vom Haus der Ministerien[25] und über die Ostsee gelangten Flüchtige in den Westen.[26] Diese oft riskanten Fluchtwege machten jährlich aber nur wenige hundert Fälle aus. Selten kamen ebenfalls Fluchten mit dem Zug vor, wie bei Durchbruch Lok 234 oder (an der tschechischen Grenze) in Freiheitszug rezipiert. Einmal Ku’damm und zurück spielte wiederum an der Berliner Mauer.

    Der entdeckte Fluchttunnel Wollankstraße zwischen Berlin-Ost und -West, 1962

    Der entdeckte Fluchttunnel Wollankstraße zwischen Berlin-Ost und -West, 1962

    Der Fall Peter und Christa Gross-Feurich (1975) in einer Ausstellung der Gedenkstätte Bautzen

    Der Fall Peter und Christa Gross-Feurich (1975) in einer Ausstellung der Gedenkstätte Bautzen

    Sogenanntes „Ungarnvisum“, mit dem im Sommer 1989 viele DDR-Bürger nach Ungarn reisten, um später über Österreich in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen

    Sogenanntes „Ungarnvisum“, mit dem im Sommer 1989 viele DDR-Bürger nach Ungarn reisten, um später über Österreich in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen

Der dänische Historiker Jesper Clemmensen hat ermittelt, dass vom 13. August 1961 bis zum 9. November 1989 etwa 6000 Menschen die Flucht über die Ostsee nach Dänemark versuchten. Geglückt sei es aber nur etwa 1000 von ihnen, während fast 200 Menschen beim Fluchtversuch ertranken.[27] Im Jahre 1968 gelang die Flucht mithilfe des Kreuzfahrtschiffes Völkerfreundschaft vor Kiel.[28] Laut den Buchautoren Christine und Bodo Müller waren es rund 5600 DDR-Bürgerinnen und -Bürger, die versuchten, schwimmend, per Schlauchboot, Kajak oder Luftmatratze, auf dem Surfbrett oder im selbst gebautem U-Boot, über die Ostsee in die Freiheit zu gelangen.

Siehe auch: Volksmarine#Fluchtversuche

Laut ihren Recherchen wurden etwa 80 Prozent der über die Ostsee Geflüchteten festgenommen, mindestens 189 Menschen starben – mehr als an der Berliner Mauer. Die Dunkelziffer ist weit höher, viele der Ertrunkenen konnten nie geborgen werden.[29]

Weitere Fluchtwege führten via Bulgarien nach Griechenland oder Jugoslawien. Auch die Türkei galt als Fluchtziel.[30] Die DDR-Botschaft in Sofia belohnte die Verhinderung solcher Grenzübertritte durch bulgarische Grenzwächter materiell. Ehemalige bulgarische Grenzoffiziere gaben in der bulgarischen Zeitschrift „Anti“ Anfang 1993 an, dass die Botschaft bulgarischen Grenzern für jeden getöteten DDR-Flüchtling ein Kopfgeld in Höhe von 2000 Lewa (umgerechnet zirka 1000 D-Mark) gezahlt habe, zudem seien mehrere Tage Sonderurlaub gewährt worden.[31] Es kam an den Grenzen zu Erschießungen von „mehreren Dutzend“ DDR-Flüchtlingen, auch von bereits Gestellten mehrere Kilometer vor der Staatsgrenze. Zuletzt starb dort im Juli 1989 Michael Weber. Bis 1975 wurden sie vor Ort verscharrt.[32] Auch in Ungarn und Rumänien halfen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR einheimischen Sicherheitskräften dabei, „illegale Grenzübertritte“ von DDR-Bürgern nach Jugoslawien zu verhindern.[33]

Viele Fluchtwillige in der DDR machten sich in der Zeit des Kalten Kriegs Illusionen über die Grenzen Ungarns, Rumäniens und Bulgariens zu Jugoslawien. Obwohl Jugoslawien während des Kalten Kriegs ein kommunistisch regiertes Land war,[34] war das Grenzregime der drei Warschauer-Pakt-Staaten an ihren Grenzen zu Jugoslawien genau so rigoros wie das zum „kapitalistischen Ausland“.[35][36] (Zur Reise von DDR-Flüchtlingen über Jugoslawien in die Bundesrepublik Deutschland siehe auch: Eiserner Vorhang#Reisefreiheit.)

Zunehmend gelang es aber einer immer größer werdenden Zahl politisch und ökonomisch frustrierter DDR-Bürger, sich über Drittstaaten in die Bundesrepublik abzusetzen. Insbesondere kamen im August 1989 in Zusammenhang mit dem Paneuropa-Picknick bei Sopron (Ödenburg) rund 700 Ostdeutsche über die Grenze von Ungarn nach Österreich.[37] In der Nacht auf den 11. September 1989 öffnete Ungarn seine Grenze für Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Gerade diese Fluchtbewegung zahlreicher DDR-Bürger über die nunmehr offene ungarische Grenze und über die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in der Tschechoslowakei und Polen trug dann zur sogenannten „Wende“ mit bei, die zur deutschen Wiedervereinigung führte.

Umfang

Laut dem damaligen Berliner Bürgermeister Willy Brandt kamen allein im August 1958 16.000 Flüchtlinge aus der Sowjetzone nach West-Berlin, 2.000 mehr als im Vorjahresmonat.[38] Die Flüchtlingszahlen erreichten 1959 ein Tief und stiegen im Folgejahr auf 200.000 an, davon über 90 % nach West-Berlin.[39] Eine Flucht aus der DDR war bis zum Mauerbau 1961 über Berlin möglich, weil der Personenverkehr zwischen Ost- und West-Berlin „weitgehend unkontrolliert“ ablief. In den Jahren 1960 und bis zum Mauerbau 1961 flüchteten täglich 400 bzw. 550 Menschen nach West-Berlin. Das waren rund 80 Prozent der DDR-Flüchtlinge.[40] Die Flucht führte in kein fremdes Land, sondern in den Westen des geteilten Deutschlands. Sowohl die Bewohner der DDR als auch die der Bundesrepublik hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach einigen Jahren der Unwilligkeit[41] zeigte sich die Bundesrepublik als ein aufnahmefähiges und -williges Land, in dem dieselbe Sprache gesprochen wurde und den Übersiedlern gesetzlich verankerte Hilfen zustanden. Dabei blieb es auch, als die DDR 1967 eine eigene Staatsbürgerschaft der DDR für ihre Bürger einführte. Republikflucht stand ab Mitte der 1970er Jahre im Mittelpunkt der Arbeit des MfS. Die Stasi hatte im Frühjahr 1975 auf Anweisung Erich Mielkes eine „Zentrale Koordinierungsgruppe Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung“ (ZKG) geschaffen, der 1989 446 Mitarbeiter (zzgl. der IM und OibE) angehörten. Die ZKG führte eine detaillierte Statistik über gelungene und versuchte Fluchten.[42]

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  • Condition: gebraucht, guter Zustand - siehe Artikelbeschreibung und Fotos!
  • Epoche: 1980er
  • Thematik: Deutschlandpolitik
  • Produktart: Monographie und Chronik
  • Erscheinungsjahr: 1986
  • Schlagworte: innerdeutsche Beziehungen West-Berlin Mauer SED
  • Autor: Martin, Ernst
  • Verlag: Bonn aktuell
  • Sprache: Deutsch
  • Literarische Gattung: Sachbuch
  • Buchtitel: Zwischenbilanz Deutschlandpolitik, der 80er Jahre
  • Format: Taschenbuch
  • Herstellungsland und -region: Deutschland
  • Anzahl der Seiten: 166
  • Originalsprache: Deutsch
  • Genre: Geschichte
  • Herstellungszeitraum: 1980-1989

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