Der Markenname ist Eigentum des Rechtsinhabers und wird hier nur verwendet, weil er Bestandteil des Produkts ist und die Qualität kennzeichnet.
Das EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich übernehme keine Garantie, ich schließe sie hiermit aus.
Ferner sind im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz Sie als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie dass Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen. Bieten Sie bitte nur, wenn Sie dies akzeptieren.